BT-Drucksache 16/5451

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 16/4664, 16/5054 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Vom 23. Mai 2007


Bericht der Abgeordneten Kurt J. Rossmanith, Volker Kröning, Ulrike Flach, Roland Claus und
Anna Lührmann

Mit dem Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Entwurf
eines Durchführungsvertrags gemäß Artikel 1 § 6 des
Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
(Durchführungsvertrag) ist beabsichtigt, die aus dem
Sondervermögen finanzierte Wirtschaftsförderung neu zu
ordnen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
wird eine Zuführung von 2 Mrd. Euro an den Bundeshaus-

Mit dem Übergang von Verbindlichkeiten auf den Bund
wird die Politik der Eingliederung von Schulden der Son-
dervermögen in die Bundesschuld konsequent fortgeführt;
dies vereinfacht auch das Kreditmanagement und die Schul-
denverwaltung.

Die Haushalte von Ländern und Gemeinden werden durch
den Gesetzentwurf nicht berührt.

Durch die vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
eingefügten Änderungen ergeben sich keine Änderungen
der finanziellen Auswirkungen.

II. Vollzugsaufwand
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
(ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5451
16. Wahlperiode 23. 05. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/4664, 16/5054 –
halt ermöglicht. Zur vollständigen Kompensation werden
dem Sondervermögen Rechte des Bundesministeriums der
Finanzen an Rücklagen in der KfW Bankengruppe in Höhe
von 1 Mrd. Euro übertragen. Zugleich löst das Sonderver-
mögen Rückstellungen in Höhe von 1 Mrd. Euro auf. Der
Bund übernimmt im Rahmen der Neuordnung die Verbind-
lichkeiten des ERP-Sondervermögens und Forderungen in
nominal gleicher Höhe.

Wirtschaftsunternehmen werden durch den Vollzug der
gesetzlichen Maßnahmen nicht belastet. Der Vollzugsauf-
wand für die Zielgruppen der Förderung, insbesondere mit-
telständische Unternehmen, ändert sich durch die Neu-
ordnung der ERP-Wirtschaftsförderung nicht. Er beschränkt
sich auf die Antragstellung für die Gewährung von Förder-
mitteln bei den in den Programmrichtlinien genannten Stel-
len, in der Regel sind dies die Hausbanken der Antragsteller.

Drucksache 16/5451 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

III. Sonstige Kosten

Die zinsgünstigen Darlehen beeinflussen bei den Empfän-
gern die Preisgestaltung tendenziell günstig. Mögliche Ver-
änderungen auf Einzelpreise können nicht quantifiziert wer-
den. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preis-
niveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind
aber nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf und
den Entwurf des Durchführungsvertrags mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 23. Mai 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Kurt J. Rossmanith
Berichterstatter

Volker Kröning
Berichterstatter

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Roland Claus
Berichterstatter

Anna Lührmann
Berichterstatterin

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