BT-Drucksache 16/5446

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1829- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Vom 23. Mai 2007


Bericht der Abgeordneten Dr. Frank Schmidt, Dr. Ole Schröder, Otto Fricke, Roland Claus und
Anna Lührmann

Der Gesetzentwurf ist wegen der parallelen Änderung des
zivilrechtlichen Unterhaltsrechts erforderlich.

Mit dem Wegfall der Regelbetrag-Verordnung muss ein
neuer Anknüpfungspunkt für den Unterhaltsvorschuss ge-
schaffen werden. Mit diesem Gesetz soll daher an den
gesetzlichen Mindestunterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch
(§ 1612a Abs. 1 BGB) angeknüpft werden. Hiernach wird
der steuerliche Kindergrundfreibetrag maßgeblich sein.

Die dauerhaften Auswirkungen auf die öffentlichen Haus-
halte lassen sich nicht exakt quantifizieren.

Im ersten Jahr nach Inkrafttreten ist mit Mehraufwendungen
beim Unterhaltsvorschuss zu rechnen. Diese resultieren da-

rechts eintretenden Rückgangs der Fallzahlen mindestens
teilweise kompensiert.

Ein einmaliger erhöhter Vollzugsaufwand ergibt sich in den
Bundesländern, in denen es aufgrund des Wegfalls der Ost-
West-Differenzierung zu einer Neufestsetzung des Unter-
haltsvorschusses infolge der Anhebung der Zahlungshöhe
kommt. Inwieweit dieser Vollzugsaufwand Kosten ver-
ursacht, ist nicht feststellbar.

In den übrigen Bundesländern ist eine entsprechende Neu-
festsetzung der Höhe des Unterhaltsvorschusses nicht erfor-
derlich.

Erhöhter Vollzugsaufwand im Bereich der Geltendmachung
der auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche ist
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5446
16. Wahlperiode 23. 05. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1829 –
raus, dass mit dem Wegfall der bisherigen Ost-West-Diffe-
renzierung bei der Zahlungshöhe die maximale Leistungs-
höhe in den neuen Bundesländern ansteigt. Die Mehrauf-
wendungen betragen – bezogen auf die bisherigen Fallzah-
len – rund 20 Mio. Euro im ersten Jahr nach Inkrafttreten,
von denen ein Drittel der Bund trägt. Diese Mehr-
aufwendungen werden mit einer gewissen zeitlichen
Verzögerung infolge des mit der Reform des Unterhalts-

nicht zu erwarten, da die Anhebung der Zahlungshöhe un-
abhängig von der Leistungsfähigkeit der Unterhaltsver-
pflichteten ist.

Die Wirtschaft, insbesondere die mittelständischen Unter-
nehmen, wird nicht mit Kosten belastet. Auswirkungen auf
Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Drucksache 16/5446 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend keine Änderungen mit erheblichen finanziellen Aus-
wirkungen empfiehlt.

Berlin, den 19. September 2006

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und
Berichterstatter

Dr. Frank Schmidt
Berichterstatter

Dr. Ole Schröder
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Anna Lührmann
Berichterstatterin

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