BT-Drucksache 16/5421

Neuordnung des Berichtswesens

Vom 23. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5421
16. Wahlperiode 23. 05. 2007

Antrag
der Abgeordneten Peter Bleser, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller,
Franz-Josef Holzenkamp, Dr. Peter Jahr, Dr. Hans-Heinrich Jordan, Julia Klöckner,
Dr. Max Lehmer, Marlene Mortler, Johannes Röring, Kurt Segner, Jochen
Borchert, Gitta Connemann, Hubert Deittert, Josef Göppel, Susanne Jaffke,
Hartmut Koschyk, Sibylle Pfeiffer, Dr. Norbert Röttgen, Norbert Schindler, Georg
Schirmbeck, Bernhard Schulte-Drüggelte, Volkmar Uwe Vogel, Wolfgang Zöller,
Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Volker Blumentritt, Dr. Gerhard
Botz, Elvira Drobinski-Weiß, Gustav Herzog, Ulrich Kelber, Holger Ortel,
Mechthild Rawert, Marianne Schieder, Olaf Scholz, Dr. Marlies Volkmer, Waltraud
Wolff (Wolmirstedt), Manfred Zöllmer, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Neuordnung des Berichtswesens

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Zur Stärkung der ländlichen Räume und des Agrarstandorts Deutschland ist
es notwendig, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, der den Agrar- und
Umweltbereich, die Förderung von Beschäftigung außerhalb der Landwirt-
schaft sowie die bedarfsgerechte Bereitstellung der Infrastruktur in ländlichen
Räumen beinhaltet. Dazu bedarf es einer über die klassische Landwirtschafts-
politik hinausgehenden Vorgehensweise. Diese muss sich insbesondere auch im
Berichtswesen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz widerspiegeln.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
ist zur Erstellung verschiedener Berichte aus seinem Geschäftsbereich ver-
pflichtet. Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen bzw. von Entschlie-
ßungen des Deutschen Bundestages erscheinen diese Berichte in unterschied-
lichen Abständen, so

– der Agrarpolitische Bericht mit dem im Bundeswaldgesetz festgelegten
Berichtsteil über Lage und Entwicklung der Forst- und Holzwirtschaft jähr-
lich,

– der Tierschutzbericht jedes zweite Jahr,

– der Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemein-
schaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) jährlich,

– der Bericht über den Zustand des Waldes jährlich,

– der Gesamtwaldbericht der Bundesregierung einmal in der Legislaturperiode,

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– der Bericht über die Anwendung des Gentechnikgesetzes im Abstand von
fünf Jahren sowie

– der Bericht über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachungs-
tätigkeit und daraufhin ergriffenen Maßnahmen jährlich.

Darüber hinaus erstellt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz auf freiwilliger Basis einen Verbraucherpolitischen Be-
richt und einen Jahresbericht über die deutsche Fischwirtschaft.

Die aktuelle und gezielte Information der Abgeordneten des Deutschen Bun-
destages und der Bürgerinnen und Bürger verlangt eine effektive Aufbereitung
und Bereitstellung der gewünschten Inhalte.

Inzwischen stehen durch die modernen Kommunikationstechnologien für alle
und jederzeit Informationen zu den nachgefragten Themenbereichen zur Ver-
fügung. Daher erfüllen die Routineberichte in Papierform ihren ursprünglichen
Zweck nicht mehr. Die Daten, auf deren Basis die Berichte erstellt werden, sind
bei der Drucklegung zum Teil mehr als ein Jahr alt. Zwischen dem Anspruch
der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit auf aktu-
elle, sachgerechte und angemessene Informationen einerseits sowie der aus
früheren Zeiten überkommenen Struktur des routinemäßigen Berichtswesens
andererseits ist eine Lücke entstanden, die geschlossen werden sollte.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. das Berichtswesen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz zu einem modernen und flexiblen Informations- und
Kommunikationsinstrument weiterzuentwickeln und hierbei die inhaltliche
Verbesserung sowie eine erhöhte Aktualität der einzelnen Berichtsinhalte
und Themenfelder zu gewährleisten. Die Daten sollen weiterhin jährlich von
den Ländern erhoben und dem Bund übermittelt werden. Die erhobenen
Daten sollen zeitnah über das Internet veröffentlicht werden;

2. die periodischen Berichte künftig unter Berücksichtigung der ganzen Band-
breite der Themen des Ressorts in einer zeitgemäßen Periodizität erscheinen
zu lassen und in diesem Zusammenhang einmal in einer Legislaturperiode
unter jeweils gleichen Rahmenbedingungen in Berichten über

– ländliche Räume einschließlich der Mittelverwendung in der GAK,
Landwirtschaft und Fischerei,

– Zustand der Wälder, Forst- und Holzwirtschaft,

– Tierschutz und

– Schutz der Gesundheit sowie der rechtlichen und wirtschaftlichen Inte-
ressen der Verbraucherinnen und Verbraucher

zu informieren;

3. die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen der Periodizität der ent-
sprechenden Berichte vorzunehmen;

4. darüber hinaus zu prüfen, wie das bestehende Landwirtschaftsgesetz zu
einem Landwirtschaftsgesetzbuch mit dem Ziel der Straffung und Ver-
einfachung der jeweiligen Fachgesetze und einem Schwerpunkt auf der Ent-
wicklung ländlicher Räume weiterentwickelt werden kann und hierzu dem
Deutschen Bundestag unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der laufen-
den Veranstaltungsreihe zu ländlichen Räumen zu berichten;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5421

5. zu prüfen und dem Deutschen Bundestag zu berichten, wie ein neu ein-
zurichtender Rat für ländliche Räume der Bundesregierung im Rahmen der
bestehenden Mittelansätze die Planungen der verschiedenen Ressorts in
Fragen der Entwicklung ländlicher Räume koordinieren kann.

Berlin, den 23. Mai 2007

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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