BT-Drucksache 16/5361

Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 16/3826 - Einführung eines Erneuerbare Energien Wärmegesetzes - EEW

Vom 15. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5361
16. Wahlperiode 15. 05. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Winfried
Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/3826 –

Einführung eines Erneuerbare Energien Wärmegesetzes – EEW

A. Problem

Im Hinblick auf die große Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas sowie darauf,
dass der Wärme- und Kühlungssektor einer der Hauptemittenten von Klima-
gasen ist, soll die Bundesregierung durch den Antrag aufgefordert werden,

– möglichst schnell einen konkreten Gesetzentwurf für ein Erneuerbare Ener-
gien Wärmegesetz vorzulegen,

– hierbei im Sinne eines ordnungsrechtlichen Ansatzes u. a. eine Verpflichtung
zum anteiligen Mindesteinsatz von Wärme aus regenerativen Energiequellen
einzuführen, die auch für die Betreiber von Wärmenetzen gelten soll,

– ein Investitionsförderprogramm aufzulegen, das insbesondere für Erneuer-
bare-Nahwärmesysteme Anreize setzt und damit Innovationen voranbringt;
u. a. für saisonale Wärmespeicher.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine
D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/5361 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3826 abzulehnen.

Berlin, den 25. April 2007

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

mische Kühlung, mit Ökostrom, Biogas oder Erdwärme
emission bis 2020 um bis zu 30 Prozent gegenüber dem
Niveau von 1990 zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer
effizient betriebene Kühlungsaggregate (im Kühlungs-
sektor).

Eine wichtige Rolle soll die KWK spielen, die durch die
gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme besonders

Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis zum Jahr
2020 auf 20 Prozent zu erhöhen. Aufgabe der nationalen
Politik sei es, mit gesetzlichen Vorgaben konkrete Instru-
mente zu schaffen, um diese Ziele zu erreichen. Dem Gebäu-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5361

Bericht der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth, Dirk Becker, Michael Kauch,
Hans-Kurt Hill und Hans-Josef Fell

I.

Der Antrag auf Drucksache 16/3826 wurde in der 85. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. März 2007 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, an den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz sowie an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung überwiesen.

II.

Der Wärme- und Kühlungssektor ist einer der Hauptemitten-
ten von Klimagasen, die durch die Nutzung von Erdöl und
Erdgas entstehen. Daneben wird die Abhängigkeit von Erdöl
und Erdgas als ein Problem der Versorgungssicherheit gese-
hen, wobei steigende Preise zunehmend die privaten Haus-
halte belasten. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf
den Koalitionsvertrag, wonach die Marktpotenziale erneuer-
barer Energien im Wärmebereich durch die Fortführung des
Marktanreizprogramms im bisherigen Umfang sowie durch
weitere Instrumente, wie z. B. ein regeneratives Wärme-
nutzungsgesetz, besser erschlossen werden sollen, soll die
Bundesregierung durch den Antrag aufgefordert werden,
möglichst schnell einen konkreten Gesetzentwurf für ein
Erneuerbare Energien Wärmegesetz vorzulegen. Dieses Ge-
setz soll nach dem Antrag im Wesentlichen nach folgenden
Grundsätzen ausgestaltet werden:

Es sollen folgende erneuerbare Energien berücksichtigt wer-
den:

– Solarthermie (Wärmeerzeugung mittels Sonnenkollekto-
ren, auch in Kombination mit der Solarstromerzeugung).

– Bioenergien (Wärmeerzeugung mittels Umwandlung
von Biomasse; bevorzugt durch Kraftwärmekopplung –
KWK).

– Tiefen-Erdwärme (direkte Nutzung der Erdwärme sowie
Abwärme aus der Stromerzeugung).

– Windenergie, Wasserkraft in Form von kleinen gebäude-
nahen oder gebundenen Windrädern und Wasserrädern,
die den Wind- und Wasserstrom ungeregelt und daher
günstig mit effizienter Technik in Wärme umwandeln.

– Umgebungswärme und Oberflächenerdwärme, die aber
nur als regenerativ anzusehen ist, wenn auch die Antriebs-
energie für die notwendigen Wärmepumpen aus Öko-
strom oder Biogas hergestellt werden.

– Im Kühlungssektor bieten sich vor allem an: solarther-

rung aus sommerlichen Überschüssen der KWK oder solarer
Überschusswärme sollen genutzt werden.

Durch das Wärmegesetz sollen Innovationsanreize gesetzt
werden. Im Sinne eines ordnungsrechtlichen Ansatzes soll
den Betreibern neu errichteter Wärmeerzeugungsanlagen
und den Anlagenbetreibern, die bestehende Anlagen aus-
tauschen oder modernisieren, eine Verpflichtung zum antei-
ligen Mindesteinsatz von Wärme aus regenerativen Ener-
giequellen auferlegt werden. Diese soll auch für die Betrei-
ber von Wärmenetzen gelten. Für diejenigen, die dieser
Verpflichtung nicht folgen wollen oder können, soll eine
Ersatzabgabe vorgesehen werden, deren Aufkommen zur
Förderung von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen,
Wärmespeicheranlagen, Energieeinsparprogrammen und
Wärmenetzen verwendet werden soll. Für Neubauten und
Altbauten soll die Verpflichtung abgestuft gelten.

Außerdem soll die Bundesregierung aufgefordert werden,
ein Investitionsförderprogramm aufzulegen, das insbesonde-
re für Erneuerbare-Nahwärmesysteme Anreize setzt und da-
mit Innovationen voranbringt, u. a. für saisonale Speicher.

III.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Bundestagsdrucksache 16/3826 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/3826 ab-
zulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Bundestagsdrucksache 16/3826 abzulehnen.

IV.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Bundestagsdrucksache 16/3826
in seiner 33. Sitzung am 25. April 2007 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU wies auf die auf dem EU-
Frühjahrsgipfel beschlossenen Ziele hin, die Treibhausgas-
hohe energetische Wirkungsgrade ermöglicht. Auch die zu-
sätzlichen Möglichkeiten wie die saisonale Wärmespeiche-

debereich komme mit rund 35 Prozent des Energieverbrau-
ches und fast 20 Prozent aller CO2-Emissionen eine zentrale

Drucksache 16/5361 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Aufgabe zu. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN verfolge zwar grundsätzlich das richtige Ziel, fo-
kussiere die Lösung des Problems jedoch zu stark auf die
Förderung erneuerbarer Energien. Die Fraktion der CDU/
CSU setze demgegenüber auf ein integriertes Wärmekon-
zept, das mehrere Instrumente vereine, die sowohl dem Kli-
maschutz als auch der Kosteneinsparung für Mieter und Ver-
mieter dienten. Hierbei sei zu untersuchen, wie die CO2-
neutrale Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien for-
ciert werden könne und wie die CO2-arme Wärmeproduk-
tion aus konventionellen, fossilen Energien verbessert wer-
den könne. Darüber hinaus gehe es um die Bedingungen,
unter denen Haus- und Wohnungswärme – beispielsweise
durch bessere Wärmedämmung und durch kontrollierte Lüf-
tung mit Wärmerückgewinnung – besser genutzt werden
könne. Außerdem sei der Frage nachzugehen, wie Abwärme
und Geothermie sinnvoll in ein Energiekonzept einbezogen
werden könnten. Schließlich gehe es um eine Verbesserung
der Energieberatung für Vermieter und Mieter sowie für
kleine und mittlere Unternehmen. In diesem Zusammenhang
bedürfe es auch einer Überprüfung der rechtlichen Rahmen-
bedingungen, z. B. des Mietrechts, um sicherzustellen, dass
Investitionen in die Wärmedämmung hinreichend attraktiv
seien und zielgerichtet eingesetzt würden.

Die Fraktion der SPD führte aus, der Antrag enthalte viele
diskussionswürdige Punkte. Beim Energieverbrauch in Pri-
vathaushalten habe der Wärmebereich einen Anteil von ca.
53 Prozent. Deshalb bestehe hier Handlungsbedarf. Einige
im Koalitionsvertrag vorgesehene Maßnahmen seien bereits
eingeleitet worden. Das Volumen des Gebäudesanierungs-
programms sei verdreifacht worden und das Marktanreiz-
programm (MAP) sei deutlich aufgestockt worden. Die
Ausgestaltung eines regenerativen Wärmenutzungsgesetzes
bedürfe noch der Abstimmung zwischen den Koalitionspar-
teien. Die Fraktion der SPD bevorzuge ein Fonds-Modell,
für das Haushaltsmittel aus dem MAP verwendet werden
sollten. Hierbei solle ein Rechtsanspruch auf Förderung er-
öffnet werden, wobei sich diese anstelle der bisherigen Ein-
malzahlung über einen längeren Zeitraum erstrecken solle.
Dies führe auch dazu, dass mehr Förderanträge als bisher be-
schieden werden könnten. Daneben sei auch eine Auf-
stockung der Haushaltsmittel erstrebenswert. Ein Fonds-
Modell könne zu einer Entlastung von bürokratischem Auf-
wand führen, während die in dem Antrag von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vorgesehene Ersatzabgabe eher zu mehr
Bürokratie führen dürfte. Der im Antrag vorgesehene ord-
nungsrechtliche Ansatz ziele allein auf Eigentümer, die eine
Wärmeerzeugungsanlage neu errichten, austauschen oder
modernisieren wollten, während er diejenigen Eigentümer
ausschließe, die ihre Heizungsanlage nicht austauschen
müssten. Demgegenüber würden mit dem Fonds-Modell alle
Eigentümer angesprochen.

Die Fraktion der FDP kritisierte, dass die von den Koali-
tionsfraktionen vorgetragenen Lösungsansätze keine grund-
sätzlichen Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen MAP
erwarten ließen. Anzustreben sei jedoch ein Modell, das un-
abhängig vom Haushalt sei. Der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalte zwar diskussions-
würdige Ansätze, mache jedoch einen unverhältnismäßigen
flächendeckenden Kontrollaufwand erforderlich. Zudem

besser, die Brennstoffhändler auf der Grundlage einer
Mengenvorgabe zu verpflichten, eine bestimmte Menge an
Rechten aus dem Bereich der „erneuerbaren Wärme“ nach-
zuweisen, wobei die Haushalte, die erneuerbare Wärme pro-
duzierten, sich diese zertifizieren lassen und mit den Brenn-
stoffhändlern in Handel treten könnten. Diese Lösung würde
wesentlich weniger Bürokratie verursachen als die anderen
Modelle. Es betreffe nämlich diejenigen Brennstoffhändler,
die sich ohnehin in einem Verwaltungsapparat befänden, in
dem sie ihre Mengen nachweisen müssten. Auf dieser Grund-
lage werde die Fraktion der FDP in Kürze ein Modell vor-
legen.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte den Antrag und wies
darauf hin, dass eine ordnungsrechtliche Regelung im Wär-
mebereich sinnvoll sei. Die Techniken für eine erneuerbare
Wärmeerzeugung seien auf dem Markt bereits vorhanden.
Bezogen auf die übliche Lebensdauer seien diese Anlagen
wesentlich kostengünstiger und klimafreundlicher als die
fossil betriebenen Wärmeanlagen. Um die Technik durchzu-
setzen, sei es notwendig, einen innovativen Standard vorzu-
schreiben. Hiervon profitierten die Verbraucher durch gerin-
gere Kosten und das Handwerk durch mehr Arbeitsplätze
und einen besseren Klimaschutz. Das MAP werde zu
97 Prozent bei Eigenheimen eingesetzt und gehe damit am
weitaus größten Teil der Wohnungswirtschaft vorbei. Die
Förderung nach diesem Programm hänge von dem jeweili-
gen Vorhandensein von Mitteln im „Fördertopf“ ab. Die
Fraktion DIE LINKE. habe deshalb für den Haushalt 2007
eine Verdoppelung der Mittel für das MAP gefordert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass in Deutschland das Erneuerbare Energien Gesetz
im Strombereich dazu beitrage, dass alte Technologien durch
„Null-Emissions-Technologien“ aus dem Bereich der er-
neuerbaren Energien ersetzt würden. Zur Erreichung der
Klimaschutzziele sei es notwendig, dies auf andere Sektoren
wie z. B. den Bereich der Wärme zu übertragen. Zwar sei im
Koalitionsvertrag ein regeneratives Wärmenutzungsgesetz
angekündigt worden, jedoch liege bislang noch kein Entwurf
für ein solches Gesetz vor. Demgegenüber enthalte der An-
trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grundsätze
für ein Erneuerbare Energien Wärmegesetz. Ziel eines sol-
chen Gesetzes müsste es sein, den Anteil regenerativer Wär-
me und Kühlung von heute 5 Prozent bis zum Jahr 2020 auf
mindestens 25 Prozent und bis 2030 auf mindestens 50 Pro-
zent zu steigern. Ein monetäres Förderinstrument nach dem
Vorbild des Erneuerbare Energien Gesetzes (Bonusregelung)
werde nicht befürtwortet, da aufgrund der vielen Wärmelie-
feranten im Wärmebereich die administrativen Probleme
wesentlich größer wären als dies im Strombereich der Fall
sei. Deshalb sei der ordnungsrechtliche Ansatz eher geeig-
net, um die genannten Ziele zu erreichen. Hierbei solle die
Verpflichtung zum Mindesteinsatz von Wärme aus regenera-
tiven Energiequellen mit einem geringen Prozentsatz, z. B.
10 Prozent, beginnen, damit Handwerk und Industrie nicht
überfordert würden. Dieser Prozentsatz könne dann Jahr für
Jahr gesteigert werden. Im Hinblick auf die vergleichsweise
geringe Zahl von Neubauten in der Bundesrepublik Deutsch-
land dürfe der ordnungsrechtliche Ansatz nicht nur bei die-
sen angewendet werden, sondern müsse auch die bestehen-
den Bauten bei Heizungsrenovierungen erfassen. Bei den
führe die Ersatzabgabe letztlich zu einer Fonds-Lösung, die
jedoch abzulehnen sei. Die Fraktion der FDP halte es für

erneuerbaren Energien, die für die Wärmeerzeugung denk-
bar seien, müsse das große Potenzial der solaren Wärme im

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5361

Vordergrund stehen. Hierbei sei es erforderlich, den Über-
schuss der solaren Wärme des Sommers über Langzeit-
speicher im Winter nutzbar zu machen. Das derzeitige MAP
biete aufgrund der Unsicherheiten in Bezug auf das Vorhan-
densein von Haushaltsmitteln keine verlässlichen Bedingun-
gen. Eine Verstetigung des MAP stelle keine sinnvolle Alter-
native zu einem Erneuerbare Energien Wärmegesetz dar.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Bundes-
tagsdrucksache 16/3826 abzulehnen.

Berlin, den 25. April 2007

Dr. Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.