BT-Drucksache 16/5167

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - 16/3889 - Innovative Arbeitsförderung ermöglichen - Projektförderung nach § 10 SGB III zulassen

Vom 26. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5167
16. Wahlperiode 26. 04. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3889 –

Innovative Arbeitsförderung ermöglichen – Projektförderung nach § 10 SGB III
zulassen

A. Problem

Die Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit (BA), die im Jahr 2003 die
Möglichkeit zur Projektförderung nach § 10 des Dritten Buches Sozialgesetz-
buch (SGB III) ausgesetzt hat, ist vor dem Hintergrund der möglichen positiven
Effekte einer finanziellen Förderung von arbeitsmarktpolitischen Projekten
nicht nachvollziehbar und verhindert die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.

B. Lösung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Bundesagentur für Arbeit zu einer
Änderung ihrer Geschäftspolitik zu bewegen, um künftig wieder Projektförde-
rungen nach § 10 SGB III zu ermöglichen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/5167 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3889 abzulehnen.

Berlin, den 25. April 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau) Klaus Brandner
Vorsitzender Berichterstatter

GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP be- müssten die Durchführung und Gestaltung auf regionaler

schlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des An-
trags auf Drucksache 16/3889 zu empfehlen.

Ebene ermöglicht und die Handlungsfreiheit der ARGEn ge-
stärkt werden.
Bericht des Abgeordneten Klaus Brandner

I. Überweisung und Votum des mitberatenden
Ausschusses

1. Überweisung

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/3889 ist in der 91. Sitzung des Deutschen Bundestages am
29. März 2007 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur
federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie zur Mitberatung überwiesen worden.

2. Votum des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 16/3889 in seiner Sitzung am
25. April 2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, die Vorlage abzulehnen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit ihrem Antrag will die Fraktion DIE LINKE. erreichen,
dass die Bundesregierung die BA zu einer Änderung ihrer
Geschäftspolitik bewegt, um künftig wieder Projektförde-
rungen nach § 10 SGB III zu ermöglichen. Die Freie Förde-
rung erlaube es den Arbeitsagenturen vor Ort, 10 Prozent
ihres örtlichen Eingliederungstitels in eigener Regie für
innovative, regional verankerte und dezentrale Ansätze zu
nutzen. Damit würden die Handlungsspielräume der Arbeits-
agenturen erweitert und sie könnten auf regionaler Ebene
Lücken der Standardinstrumente des SGB III ausgleichen,
heißt es im Antragstext. Insbesondere die Projektförderung,
die ebenfalls nach § 10 SGB III gesetzlich zulässig sei, eröffne
den Arbeitsagenturen die Möglichkeit, neben der Individual-
förderung auch präventive Projekte zur Vermeidung von Ar-
beitslosigkeit finanziell zu unterstützen. Damit könne die
Projektförderung einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit leisten. Erwerbslose oder von Arbeitslo-
sigkeit Bedrohte könnten in Zusammenarbeit mit den Arbeits-
agenturen gemeinsam eigene Projekte entwickeln, um ihre
Situation zu verbessern. Die Geschäftspolitik der Bundes-
agentur für Arbeit sei vor dem Hintergrund der möglichen
positiven Effekte einer finanziellen Förderung von arbeits-
marktpolitischen Projekten nicht nachvollziehbar und ver-
hindere die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.

Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung der
Vorlage in seiner 48. Sitzung am 25. April 2007 aufgenom-
men und abgeschlossen.

Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE

Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Auffassung, dass
§ 10 SGB III nicht gestrichen worden sei, sondern dass dieses
flexible arbeitsmarktpolitische Instrument nach wie vor zur
Verfügung stehe. Über dessen Einsatz allerdings entscheide
allein die BA; es dürfe hier nicht ein Eingreifen in deren in-
ternes, der Selbstverwaltung unterliegendes Handeln geben.
Die Bundesagentur für Arbeit habe mit der Aussetzung der
Projektförderung im Jahr 2003 völlig richtig gehandelt. Man
müsse diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund sehen,
dass seinerzeit im Rahmen der Reformen am Arbeitsmarkt
ein ganzes Bündel an flexibel einsetzbarer Instrumente vor
Ort geschaffen worden seien.

Die Fraktion der SPD unterstrich, dass die gezielte Förde-
rung von Projekten, die unterstützt werden sollen, ein richti-
ges und wichtiges Arbeitsmarktinstrument sei. Allerdings
beschreibe der vorgelegte Antrag, was ohnehin Gesetzeslage
sei: Innovative Arbeitsförderung sei möglich, Projektförde-
rung nach § 10 SGB III sei zugelassen. Insofern habe er sich
inhaltlich erledigt und es bedürfe keinerlei gesetzgeberischer
Initiativen. Der Gestaltungsrahmen für die BA sei gegeben,
die Entscheidung und Verantwortlichkeit beim Einsatz der
zur Verfügung stehenden Instrumente müsse bei der BA blei-
ben.

Die Fraktion der FDP machte deutlich, dass für die Schaf-
fung nachhaltiger Arbeitsplätze die Rahmenbedingungen
stimmen müssten. Arbeitsplätze würden nicht von der Ar-
beitsagentur, sondern von Unternehmen geschaffen, wenn
diese nicht durch Statistik, Bürokratie und unnütze Vorschrif-
ten gegängelt werden. Der Antrag sei richtig in der Unterstüt-
zung von innovativen, regional verankerten und dezentralen
Ansätzen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Die Fraktion DIE LINKE. begründete den vorgelegten An-
trag mit der Verpflichtung, alles Sinnvolle zu unternehmen,
um Arbeitslosigkeit abzubauen. Es gebe nicht die eine Maß-
nahme, die das Problem in Gänze löse, vielmehr bedürfe es
eines breiten Mixes verschiedener Maßnahmen. Das gehe
von Arbeitszeitverkürzung über öffentliche Beschäftigung
bis hin zu innovativen regionalen Projekten. Beispielhaft da-
für sei das Projekt „Teilzeit plus“ in Sachsen gewesen, das für
alle Beteiligten nur als Gewinn wahrgenommen worden sei.
Deshalb fordere die Fraktion DIE LINKE., die Entscheidung
der Bundesagentur für Arbeit zu revidieren, Projektförde-
rung nach § 10 SGB III zu unterlassen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die
Projektförderung könne tatsächlich ein geeignetes Instru-
ment sein, um insbesondere die hohe Sockelarbeitslosigkeit
zu bekämpfen. Der Vielfalt der Problemlagen arbeitsloser
Menschen müsse eine ebenso große Vielfalt von Angeboten
an Förderinstrumenten entgegengestellt werden. Wenn man
eine Förderung wirklich wolle, die an den regionalen Mög-
lichkeiten und den individuellen Kompetenzen ansetzt, dann
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5167
Berlin, den 25. April 2007

Klaus Brandner
Berichterstatter

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