BT-Drucksache 16/5128

Einrichtung eines Parlamentarischen Beirats zu Fragen der Ethik insbesondere in den Lebenswissenschaften (Ethikbeirat)

Vom 25. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5128
16. Wahlperiode 25. 04. 2007

Antrag
der Abgeordneten Eberhard Gienger, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, Katherina
Reiche (Potsdam), Dorothee Bär, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Ingrid
Fischbach, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Marcus Grübel, Monika Grütters,
Anette Hübinger, Hartmut Koschyk, Johann-Henrich Krummacher, Carsten Müller
(Braunschweig), Michaela Noll, Dr. Norbert Röttgen, Uwe Schummer, Marcus
Weinberg, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten René Röspel, Jörg Tauss, Nicolette Kressl, Willi Brase,
Ulla Burchardt, Dieter Grasedieck, Klaus Hagemann, Lothar Mark, Gesine
Multhaupt, Thomas Oppermann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Renate Schmidt
(Nürnberg), Heinz Schmitt (Landau), Olaf Scholz, Swen Schulz (Spandau),
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Einrichtung eines Parlamentarischen Beirats zu Fragen der Ethik insbesondere
in den Lebenswissenschaften (Ethikbeirat)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die rasante Entwicklung in Naturwissenschaften und Medizin wirft immer wie-
der neue ethische Fragen auf, die nur auf der Grundlage eines umfassenden ge-
sellschaftlichen und politischen Diskurses beantwortet werden können.

Der Deutsche Bundestag hat sich dieser Aufgabe in den beiden vergangenen
Wahlperioden mit den Enquete-Kommissionen „Recht und Ethik der modernen
Medizin“ und „Ethik und Recht der modernen Medizin“ gestellt. Aus deren in-
tensiven Beratungen ist eine Reihe von Berichten und Zwischenberichten über
medizin- und bioethische Themen von grundlegender Bedeutung wie Palliativ-
medizin, Patientenverfügungen, Präimplantationsdiagnostik und Stammzellfor-
schung hervorgegangen. Diese Berichte haben die bioethische Diskussion nicht
nur gebündelt und zur parlamentarischen Entscheidung vorbereitet, sondern
auch vielfältige Anregungen für den öffentlichen Diskurs geliefert.

Mit dem Deutschen Ethikrat wird durch das vorliegende Ethikratgesetz (Gesetz
zur Einrichtung des Deutschen Ethikrates – EthRG) in der Nachfolge des Natio-
nalen Ethikrates in der laufenden Wahlperiode ein Ethikberatungsgremium zu
Fragen der Ethik insbesondere in den Lebenswissenschaften entsprechend § 2

EthRG eingerichtet, das große Sachkompetenz in sich vereinigen und Parla-
ment und Regierung beraten soll. Dieses Gremium soll ergänzt werden durch
ein parlamentarisches Begleitgremium, das die Verzahnung und Zusammenfüh-
rung von ethischer Sachkompetenz und parlamentarischer Arbeit gewährleistet.
Die Zuständigkeiten der parlamentarischen Fachausschüsse bleiben unberührt.

Drucksache 16/5128 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag richtet einen parlamentarischen Beirat zu Fragen
der Ethik insbesondere in den Lebenswissenschaften ein (Ethikbeirat).

2. Der Ethikbeirat setzt sich aus neun ordentlichen und neun stellvertretenden
Mitgliedern zusammen. Die Fraktion der CDU/CSU entsendet je drei
ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder, die Fraktion der SPD ent-
sendet je drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder, die Frak-
tionen der FDP je ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied, die
Fraktion DIE LINKE. je ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied
und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN je ein ordentliches und ein
stellvertretendes Mitglied.

3. Für den Ethikbeirat gelten die die Ausschüsse betreffenden Regelungen
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Im Blick auf die Rege-
lung des Artikels 43 des Grundgesetzes geht der Deutsche Bundestag
davon aus, dass auf Wunsch des Ethikbeirates jeweils ein Mitglied der
Bundesregierung an den Beratungen teilnimmt.

4. Der Ethikbeirat ist mit der parlamentarischen Begleitung und Unterstüt-
zung der Debatten des Deutschen Ethikrates betraut. Auf Wunsch des
Ethikbeirates können Mitglieder des Deutschen Ethikrates an den Beratun-
gen des Ethikbeirates teilnehmen.

5. Der Ethikbeirat begleitet einschlägige Gesetzgebungsprozesse auf nationa-
ler und europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit den parlamentarischen
Gremien.

6. Der Ethikbeirat leitet nach den Regelungen der Geschäftsordnung dem
Deutschen Ethikrat Aufträge des Deutschen Bundestages nach § 2 Abs. 3
EthRG zu und nimmt die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Stellung-
nahmen entgegen.

7. Der Ethikbeirat nimmt entsprechend den Regelungen der Geschäftsord-
nung die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Berichte nach § 2 Abs. 4
EthRG entgegen.

8. Der Ethikbeirat berät die Stellungnahmen und Berichte des Deutschen
Ethikrates und bereitet den parlamentarischen Diskurs in den parlamentari-
schen Gremien vor. Zu seinen Aufgaben gehört nicht, hierzu Anhörungen
durchzuführen, inhaltliche Empfehlungen abzugeben oder inhaltliche Be-
schlüsse zu fassen.

9. Der Ethikbeirat lässt sich in regelmäßigen Abständen vom Deutschen Ethik-
rat über den Fortgang der Arbeit sowie die Ergebnisse seiner Sitzungen in-
formieren.

10. Der Ethikbeirat legt dem Deutschen Bundestag mindestens alle zwei Jahre
einen Bericht über seine Arbeit vor.

Berlin, den 25. April 2007

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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