BT-Drucksache 16/5111

Populäre Musik als wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens stärken

Vom 25. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5111
16. Wahlperiode 25. 04. 2007

Antrag
der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Steffen
Kampeter, Peter Albach, Dorothee Bär, Renate Blank, Gitta Connemann, Reinhard
Grindel, Monika Grütters, Jürgen Klimke, Hartmut Koschyk, Johann-Henrich
Krummacher, Maria Michalk, Philipp Mißfelder, Rita Pawelski, Ruprecht Polenz,
Dr. Norbert Röttgen, Dr. Andreas Scheuer, Marco Wanderwitz, Volker Kauder,
Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Monika Griefahn, Siegmund Ehrmann, Petra Merkel
(Berlin), Kerstin Griese, Fritz Rudolf Körper, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf,
Lothar Mark, Markus Meckel, Christoph Pries, Steffen Reiche (Cottbus), Michael
Roth (Heringen), Renate Schmidt (Nürnberg), Olaf Scholz, Jörg Tauss,
Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Simone Violka, Dr. Peter Struck und der Fraktion
der SPD

Populäre Musik als wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Bedeutung von Rock-, Pop- und Jazzmusik für Kultur in Deutschland

Deutschland ist weltweit bekannt und anerkannt für seine lange, traditionsreiche
und breit gefächerte Musikgeschichte. Kein Musikwerk wird so häufig rund um
den Erdball aufgeführt wie Beethovens Neunte Sinfonie. So kann die deutsche
Musiktradition, soweit sie umfassend als „klassische Musik“ bezeichnet wird,
seit Jahrhunderten als Exportschlager deutscher Kultur angesehen werden.
Gleichzeitig existiert eine sehr vitale und qualitativ hochwertige zeitgenössische
populäre Musik. In ihren Bereich fallen dabei nicht nur Rock-, Pop- und Jazz-
musik, sondern auch vielfältige verwandte Genres. Diese aktuellen Musikfor-
men haben ihre Wurzeln in den unterschiedlichsten musikalischen Strömungen
und im Vergleich zur klassischen Musik in aktuellen Einflüssen. Nachdem noch
in der Mitte des 20. Jahrhunderts die angloamerikanische Musik einen großen
Teil der in Deutschland praktizierten und konsumierten populären Musik aus-
machte, änderte sich dies in den letzten Jahrzehnten immer mehr. Insofern ist die
Tradition, auf die sich heutige Rock-, Pop- und Jazzmusik bezieht, zunehmend
stärker im Musikleben und in der Musikgeschichte unseres eigenen Landes ver-
ankert. Dadurch entstehen vielfältige und wertvolle Repertoires, die schon heute

und in wachsendem Maße unser kulturelles Erbe bereichern.

Der Erfolg, den die populäre Musik unabhängig von Alter und Geschlecht, Her-
kunft und Bildung genießt, unterstreicht ihre Bedeutung für unsere Gesellschaft.
Die Qualität dieser populären Musik in Deutschland und der hier aktiven Künst-
lerinnen und Künstler hält dem internationalen Vergleich dabei ohne Mühe stand
und spielt insofern auch für das Ansehen Deutschlands im Ausland eine wich-
tige Rolle. Für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland besitzt

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die populäre Musik nicht nur wegen ihres professionellen und künstlerischen
Stellenwertes, sondern auch wegen des förderlichen Einflusses auf verschie-
denste gesellschaftliche Bereiche wie Kultur, Bildung, Soziales, Wirtschaft, Me-
dien, Schule, Familie oder Jugend eine wesentliche Bedeutung. Aus diesen
Gründen sieht der Deutsche Bundestag die Anerkennung, Unterstützung und
Förderung der populären Musik als eine öffentliche Aufgabe an.

2. Populäre Musik als zentraler Bereich der deutschen Kreativwirtschaft

Deutschland ist eine Gesellschaft, in der Kultur- und Kreativwirtschaft eine
bedeutende Rolle spielen. Die damit verbundenen Potenziale bilden gerade im
Hinblick auf den globalen Wettbewerb die Basis für die Zukunft unseres Landes.
Deutschland wird aber nur dann als „Land der Ideen“ Bestand haben, wenn die
richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Kreativen ihr
Potenzial auch voll zur Entfaltung bringen können. Letztendlich sind sie es, die
Ideen hervorbringen und auch in die Tat umsetzen. Zwar kann staatliche Förde-
rung nicht der Motor für Kreativität sein, doch kann der Staat unterstützend tätig
werden sowie Strukturen etablieren und fördern, die zu kreativem Schaffen an-
regen.

Der Wandel Deutschlands zur Wissens- und Informationsgesellschaft bedeutet
auch einen Wandel in der Sichtweise auf kreative Produktion. Kreative Men-
schen schaffen geistiges Eigentum, das nicht nur einen ideellen Wert besitzt,
sondern auch ein Wirtschaftsgut darstellt. Die Rolle der Industrieproduktion, die
im 19. Jahrhundert und in weiten Teilen des 20. Jahrhunderts die Wirtschaft und
die Arbeitswelt der Menschen bestimmt hat, wird heute zunehmend von krea-
tiven Leistungen übernommen. Auf diese Stärken muss sich Deutschland im
globalen Wettbewerb besinnen und konzentrieren. Neben der Unterstützung
kreativen Schaffens ist deshalb von gleichrangiger Bedeutung, dieses Schaffen
soweit wie möglich wirtschaftlich nutzbar zu machen, um die Existenz- und Ent-
wicklungsfähigkeit kreativer Szenen sowie einer aktiven und wettbewerbs-
fähigen Kreativwirtschaft zu sichern. Ein positives Meinungsklima und öffent-
liches Bewusstsein für den kulturellen und wirtschaftlichen Wert kreativer und
künstlerischer Leistungen sind hierfür wichtige Voraussetzungen. Das gilt ins-
besondere für kulturelle Bereiche, die sich nicht vordergründig einer ökonomi-
schen Logik unterwerfen lassen, wie die populäre Musik.

Zeitgenössische deutsche Popmusik hat es international ungleich schwerer als
klassische Musik, obwohl sie ihr in Quantität und Qualität in Nichts nachsteht.
Gleichzeitig ist die Kreativwirtschaft in Deutschland inzwischen ein nicht zu
unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Allein die deutsche Musikwirtschaft im en-
geren Sinne – d. h. auf den klassischen Stufen der Wertschöpfungskette eines
Musikstücks, von der Komposition, der künstlerischen Interpretation über die
Tonträgerproduktion bis zu den Konzertveranstaltern – sorgt für einen Jahres-
umsatz von ca. 5 Mrd. Euro. Gut 150 000 Kreative (Komponisten, Textdichter,
Interpreten, Produzenten usw.) tragen zu diesen Umsatzzahlen bei. Legt man
einen erweiterten Umsatzbegriff zugrunde, der auch die indirekt von Musik
profitierenden Branchen mit einbezieht, erhält man jährliche Umsatzwerte von
ca. 14,5 Mrd. Euro.

Für die moderne Kultur-, Wissens- und Informationsgesellschaft sind nationale
Grenzen nur noch von geringer Bedeutung. Daher gilt es, die vorhandenen Kre-
ativstrukturen so zu unterstützen, dass neue Talente eine Chance bekommen,
auch auf internationalen Märkten bestehen zu können.

3. Identität und Integration durch populäre Musik
Das Hören und Spielen von zeitgenössischer Musik prägt individuelle und ge-
sellschaftliche Identitäten. Musik erfüllt so zum einen die wichtige Funktion der

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künstlerischen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und politischen Rea-
litäten und eröffnet zum anderen für Menschen die Möglichkeit, individuelle
Identität auszubilden und zum Ausdruck zu bringen. Im Prozess der Globali-
sierung kann diese Funktion der Musik die eigene Verortung der Menschen un-
terstützen. Aber ebenso wie populäre ausländische Musik Kenntnis und Ver-
ständnis anderer Länder und Kulturen erleichtert und uns bereichert, kann dies
umgekehrt auch populäre Musik aus Deutschland, wenn sie ins Ausland expor-
tiert wird. Darüber hinaus leistet deutsche Popmusik so einen positiven Beitrag
für die deutsche Sprache.

Musik eignet sich hervorragend dazu, Menschen jeden Alters und unterschied-
licher sozialer oder nationaler Herkunft zusammenzubringen. Das gemeinsame
Musizieren fördert Fähigkeiten, die für eine Integration in die Gesellschaft wich-
tig sind. Es erfordert neben Kreativität auch Kooperation, Konzentration, Aus-
dauer sowie weitere soziale Kompetenzen. Diese positiven Eigenschaften des
Musizierens zu ermöglichen und zu verstärken, sollte ein Hauptziel der staat-
lichen Unterstützung von populärer Musik sein.

Ein Schlüssel zu diesem Ziel liegt bereits in der frühen musikpädagogischen Er-
ziehung. Dabei spielt Musikunterricht in der Schule, besonders innerhalb von
Ganztagsschulprogrammen, eine ebenso unverzichtbare Rolle wie ergänzende
Angebote zur Beschäftigung mit Musik, Gesang oder Instrumenten. Die Mög-
lichkeit zu wertvoller und nachhaltiger musikalischer Betätigung und Übung
bieten insbesondere Musikschulen. Sie fördern elementare persönliche Kom-
petenzen, bereiten den Weg für ein kulturelles Verständnis von Kindern und
Jugendlichen und sind darüber hinaus Initiationsort für Nachwuchskünstlerin-
nen und Nachwuchskünstler. Der Deutsche Bundestag sieht in der Existenz ent-
sprechender musikpädagogischer Angebote als Teil der kulturellen Bildung eine
wesentliche Unterstützung für die Persönlichkeitsbildung junger Menschen und
eine elementare Vorraussetzung für die zukünftige Leistungs- und Wettbewerbs-
fähigkeit der deutschen Gesellschaft.

4. Musikförderung als öffentliche Aufgabe

Es obliegt vornehmlich den Ländern, im Rahmen ihrer Kulturhoheit, Musik zu
fördern. Trotzdem leistet auch der Bund wichtige zusätzliche Unterstützung in
diesem Bereich. Bisher förderte er im Wesentlichen die klassische Musik, im
Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fallen
weit mehr als 80 Prozent der Musikförderung ausschließlich diesem klassischen
Bereich zu. Gerade weil Rock, Pop und Jazz solch einen bedeutenden Beitrag
zum kulturellen Leben in Deutschland leisten, ist bessere Förderung im Verhält-
nis zur bestehenden Situation wünschenswert. Diese bedarf aber zum Teil ande-
rer Instrumente, als sie bei der klassischen Musik erfolgreich genutzt werden.

Ein Schwerpunkt der bisherigen Popmusikförderung des Bundes lag im Bereich
der Exportförderung. Einzelne, beispielsweise vom Goethe-Institut durchge-
führte Projekte, bei denen Ensembles im Ausland auftreten, können wegen ihrer
geringen Zahl und der nicht immer gegebenen Vernetzung in der kulturellen
Szene vor Ort in nur beschränktem Umfang positiv wirken. Im Jahr 2003 stellte
der Bund für einen Zeitraum von drei Jahren Mittel für die Errichtung des deut-
schen Exportbüros German Sounds zur Verfügung. Neben der öffentlichen Hand
beteiligten sich auch private Unternehmungen. Die erhofften Wirkungen für die
deutsche populäre Musik konnten bislang nur begrenzt erreicht werden und
knüpften nicht an den Erfolg anderer Länder an. Im europäischen Vergleich wird
dabei deutlich, dass viele Länder wie Frankreich, Ungarn, Dänemark, Norwegen
oder England ihre populäre Musik jeweils durch deutlich intensivere Export-
bestrebungen fördern. In der Bundesrepublik Deutschland kommt für eine er-

folgreiche Arbeit in der Exportförderung des Bundes erschwerend hinzu, dass
sie nicht aus einer Hand erfolgt, sondern mehrere Behörden wie das Auswärtige

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Amt, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundes-
ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesminis-
terium für Wirtschaft und Technologie jeweils Aufgaben unter verschiedenen
Gesichtspunkten wahrnehmen.

Abgesehen von der Exportförderung ist die vom Bund betriebene Förderung von
populärer Musik bisher auf einige Teilförderungen für Einrichtungen oder einige
wenige Projekte begrenzt, die im weitesten Sinne der Nachwuchsförderung von
Musiktalenten zuzurechnen sind. Diese Projekte sind jedoch wiederum nur zum
Teil beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angesiedelt.
Reibungsverluste entstehen dadurch, dass verschiedene Ressorts agieren.

Für Künstlerinnen und Künstler ist es wichtig, sich auf Plattformen präsentieren
zu können, um bei einem größeren Publikum bekannt zu werden. Dies ist ele-
mentare Voraussetzung, um Musik überhaupt wirtschaftlich betreiben zu kön-
nen. Plattformen bezeichnen dabei nicht allein Auftrittsmöglichkeiten, sondern
auch die Präsenz in den Medien – zwei Punkte, die auf jeden Fall verbessert wer-
den müssen.

Das Internet als besonders leicht zugängliches und preiswertes Medium hat sich
in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten Plattformen für Künstlerinnen und
Künstler aller Bereiche entwickelt. Neben der Verfügbarkeit großer und über-
greifender Plattformen ist im Internet auch eine eigenständige und selbst-
bestimmte Präsentation und Vermarktung möglich, die durchaus sinnvoll sein
kann. Weitaus höher sind die Zugangsbarrieren jedoch bei den wichtigen me-
dialen Plattformen Hörfunk und Fernsehen. Hier spiegelt sich der bestehende
Erfolg der in Deutschland produzierten Rock- und Popmusik nicht wider. Der
Anteil dieser Produktionen am Verkauf von Singles und Alben ist inzwischen
mehr als doppelt so groß wie ihr Anteil an den im Rundfunk gespielten Titeln.
Das zeigt, dass Rock, Pop und Jazz aus dem eigenen Land weder im privaten
noch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemessen vertreten sind. Dadurch
wird die Situation für Künstlerinnen und Künstler des Rock, Pop und Jazz ent-
scheidend erschwert, insbesondere weil auch die existenzsichernden Ein-
nahmen, die durch CD-Verkauf und Konzerte erzielt werden, stark von der me-
dialen Präsenz abhängen.

Für den Jazzbereich haben solche Bedingungen spezifische Auswirkungen, die
besondere Beachtung finden müssen. Wie keine andere Kunstform befähigt die
improvisierte Musik Künstlerinnen und Künstler aus aller Welt über alle Sprach-
barrieren hinweg miteinander ohne vorherige Absprachen einen künstlerischen
Prozess zu gestalten, an dessen Ergebnis ein Publikum unmittelbar teilhaben
kann. Aufgrund dieser Wesensmerkmale hängt die Existenz von Jazz und der ihn
gestaltenden Künstlerinnen und Künstlern ganz besonders von genau diesem
Live-Zusammenhang ab. Deswegen ist eine möglichst große Vielfalt von quali-
tativ hochwertigen Spielstätten von außerordentlicher Bedeutung für die Ent-
wicklung der improvisierten Musik. Nur in wenigen Orten Deutschlands existie-
ren solche besonders engagierten Spielstätten, die auf regelmäßiger Basis inno-
vative Konzerte anbieten, was negative wirtschaftliche und damit ebenso künst-
lerische Auswirkungen auf die Musik hat. Auch die wirtschaftliche Lage der
Akteure hängt von einer vitalen Spielstättenkultur ab, deren Existenz momentan
mehr als in Frage steht. In der Rock- und Popmusik besteht einfacher die
Chance, fehlende Konzerteinnahmen durch den Tonträgerverkauf oder mediale
Präsentation auszugleichen. Jazz aber findet im Rundfunk nur am Rande statt,
was geringe Verwertungsauszahlungen zur Folge hat. Sein Anteil am Tonträger-
markt beträgt gleichzeitig nur wenige Prozent. Der Deutsche Bundestag sieht
daher besonders in der spezifischen Förderung von Spielstätten eine geeignete
Möglichkeit, gerade auch Jazzmusik wirksam zu unterstützen.
Als Kulturnation muss es unser Anliegen sein, dass Musikerinnen und Musiker
ihre Kreativität nicht einseitig ökonomischen Interessen unterwerfen müssen.

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Stattdessen muss es unser Ziel sein, einerseits freie Kunstausübung zu ermög-
lichen und andererseits die wirtschaftliche Kompetenz von Musikerinnen und
Musikern durch geeignete Ausbildungsmaßnahmen zu stärken, da neben kreati-
ven auch wirtschaftliche Anforderungen zum Berufsbild gehören. Daher ist eine
Vernetzung von Ausbildung, Produktions- und Präsentationsbedingungen erfor-
derlich.

Es existieren durchaus schon verschiedene Angebote in dieser Hinsicht, aber de-
ren Koordination findet zurzeit nicht statt. Nur durch bessere Koordination kann
gezielt gefördert werden. Junge Talente haben häufig mit Problemen zu kämp-
fen, die außerhalb des rein künstlerischen Schaffensprozesses liegen. Mit sol-
chen Problemen treten sofort Fragen von Organisation und Management auf, auf
die sie nur selten vorbereitet sind. Mit ihrem Talent können sie sich aber nur
dann dauerhaft behaupten, wenn sie in dieser Hinsicht hinreichend qualifiziert
werden. Es finden sich lediglich erste, noch ausbaufähige Ansätze entsprechen-
der Angebote.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Hürden für Musikerinnen
und Musiker im Bereich der populären Musik sehr hoch sind, wenn sie ihre
Musik zum Beruf machen wollen. Eine hohe Qualität von künstlerischer Leis-
tung im Rock, Pop oder Jazz allein reicht kaum aus, um dieses auch professio-
nell betreiben zu können. Verschiedene grundlegende Probleme erschweren die
Möglichkeit von Musik leben zu können, einzelne Bedingungen haben sich in
den letzten Jahren sogar verschlechtert.

Der Deutsche Bundestag anerkennt die Bedeutung der populären Musik und ih-
rer Förderung. Als stärkende Maßnahme hat er daher zunächst entschieden, für
das Haushaltsjahr 2007 im Etat des Beauftragten der Bundesregierung für Kul-
tur und Medien Projektmittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Förderung der popu-
lären Musik vorzusehen („Initiative Musik“).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. der Förderung des Bundes im Bereich der populären Musik eine einheitliche
Struktur zu geben, sie zu systematisieren und zwischen den Ressorts der Bun-
desregierung stärker zu koordinieren sowie die Kooperation zwischen den
bereits in diesem Feld tätigen Institutionen wie beispielsweise dem Deut-
schen Musikrat, dem Goethe-Institut, der Deutschen Welle, der Kultur-
stiftung des Bundes, der Deutschen Zentrale für Tourismus und anderen aus-
zubauen;

2. die bereitgestellten Finanzmittel von 1 Mio. Euro in eine Organisationsstruk-
tur zu integrieren, die offen ist für eine Mitfinanzierung durch private Mittel
und in der Folge für die Bereitstellung dieser Mittel zu werben;

3. in dieser Organisationsstruktur Gremien einzusetzen, die unter Einbeziehung
verschiedener Bereiche populärer Musik, des Bundesbeauftragten für Kultur
und Medien sowie des Deutschen Bundestages den zielgerichteten Mittelein-
satz gewährleisten;

4. bei der Nachwuchsförderung für populäre Musik in den Bereichen Qualifika-
tion, Präsentation und Produktion sicherzustellen, dass auch die impro-
visierte Musik, die weder der U- noch der E-Musik klar zuzuordnen ist, bei
Förderung und Unterstützung der jeweiligen Bereiche mit einbezogen wird;

5. bei den Rundfunkanstalten anzuregen, neue Formate zu entwickeln, mit
denen Rock-, Pop- und Jazzmusik aus Deutschland eine angemessene Platt-
form gegeben wird und hierfür Unterstützung anzubieten;

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6. den Export deutscher Rock-, Pop- und Jazzmusik durch effektive Koordina-
tion der Förderstrukturen, verbesserte Kooperationen auf europäischer
Ebene, nachhaltige Beobachtung des internationalen Marktes und effiziente
Vertriebsstrukturen zu fördern und einen Schwerpunkt von Exportförderung
so zu gestalten, dass die Rahmenbedingungen für die eigenständige Ver-
marktung der Ensembles verbessert werden;

7. einen Spielstättenpreis für herausragende Spielstätten im Bereich der popu-
lären Musik, insbesondere der Jazzmusik, aufzulegen;

8. musikpädagogische Modellprojekte in die Förderung mit einzubeziehen,
die der Integration von Jugendlichen in die Gesellschaft dienen;

9. in Kooperation mit den Ländern und Kommunen Rock-, Pop- und Jazz-
musik in Deutschland zu stärken;

10. nach spätestens zwei Jahren eine Evaluation der Initiative Musik vorzule-
gen, um so inhaltliche Schwerpunkte anpassen zu können.

Berlin, den 25. April 2007

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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