BT-Drucksache 16/5079

Sprengstofflager in Nussdorf

Vom 20. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5079
16. Wahlperiode 20. 04. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Maurer, Karin Binder, Heike Hänsel und der
Fraktion DIE LINKE.

Sprengstofflager in Nussdorf

Am Rande des Ortes Vaihingen-Nussdorf, in einem natürlichen, bisher unbelas-
tetem Gebiet will eine neu zu gründende Bailer/Dax/Rapp-GmbH ein zentrales
Depot für Sprengstoff ansiedeln. Von hier soll ein Vertrieb in ganz Süddeutsch-
land erfolgen. Die Lagerkapazität soll ca. 50 Tonnen betragen, der jährliche
Umschlag 600 bis 800 Tonnen. Die in Vaihingen/Enz ansässige Firma Rapp
Bohr- und Sprengunternehmen GmbH verfügt in der Familie über das entspre-
chende Grundstück. Bereits 2004 hat Lothar Rapp ein solches Vorhaben mit
Positionierung in Vaihingen-Aurich betrieben, ist aber am Widerstand der Be-
völkerung gescheitert. Nun soll in einem überregionalen, privilegierten Bau-
genehmigungsverfahren die Zustimmung vom Stuttgarter Regierungspräsidium
eingeholt werden. Außer dem Eberdinger Gemeinderat, der sich dagegen aus-
spricht, haben bisher andere anliegende Gemeinden und vor allem die Städte
Vaihingen/Enz und Mühlacker keine Stellung bezogen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung die Pläne zur Errichtung des Sprengstofflagers
bestätigen, und falls ja, in welchem Umfang ist die Errichtung geplant, und
wann ist die Inbetriebnahme vorgesehen?

2. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für das Projekt eine Umweltverträg-
lichkeitsprüfung vorgesehen bzw. auf den Weg gebracht?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Projekts mit den im
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegten Anforderungen,
u. a. mit Blick darauf, dass sich in 700 m Entfernung eine Quellwasserfas-
sung mit Hochbehälter und auf voller Länge des Zufahrtsweges sich die
Hauptleitung der Bodenseewasserversorgung befindet?

4. Ist nach Kenntnis der Bundesregiering für das Projekt eine umfassende Ab-
schätzung der Gefahrenabwehr erfolgt, insbesondere unter dem Aspekt der
Freisetzung chemischer Gefahrenstoffe sowie des Unfallrisikos auf den an-
liegenden Verkehrswegen, und falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung
diese Abschätzung?
5. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Bevöl-
kerungsschutz und Katastrophenhilfe mit der Überprüfung des Projekts
befasst?

Drucksache 16/5079 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. In welchem Umfang wird im Zusammenhang mit dem Lager die öffentliche
Hand mit Infrastrukturkosten (Verkehrswege, Katastrophen- und Rettungs-
schutz) belastet?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung durch das Lager entstehende Gefahren
terroristischer und krimineller Aktivitäten?

Berlin, den 20. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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