BT-Drucksache 16/4860

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/891- Unterhaltsrecht ohne weiteres Zögern sozial und verantwortungsbewusst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen

Vom 28. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4860
16. Wahlperiode 28. 03. 2007

Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/891 –

Unterhaltsrecht ohne weiteres Zögern sozial und verantwortungsbewusst den
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen

A. Problem

Die bisher geltenden Regelungen des Unterhaltsrechts sollen veränderten gesell-
schaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Insbesondere die steigenden
Scheidungszahlen, die vermehrte Gründung von „Zweitfamilien“ mit Kindern
nach Scheidung einer ersten Ehe und einer zunehmenden Zahl von Kindern,
deren Eltern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder die allein
erziehend sind, prägen dieses Bild. Ferner gibt es auch immer mehr Familien,
in denen beide Partner – auch mit Kindern – berufstätig bleiben oder nach einer
erziehungsbedingten Unterbrechung ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen.
Schließlich erfordern die Komplexität der derzeitigen Regelungen und die Ver-
knüpfungen mit korrespondierenden sozial- und steuerrechtlichen Regelungen
eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts. Dies wird auch zu einer Vereinheit-
lichung und besseren Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung führen. Durch
Übergangsvorschriften sollen die Unterhaltsregelungen für Ehen, die nach altem
Recht geschlossen worden sind, behutsam angepasst werden.

B. Lösung

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur
Vereinfachung und Harmonisierung des Unterhaltsrechts vorzulegen. Bei der
Neuordnung des Rangverhältnisses soll kinderbetreuenden Eltern, Ehegatten in
noch bestehender Ehe und Ehegatten, die sich nach mindestens 15-jähriger Ehe
scheiden lassen, der zweite Rang nach den minderjährigen Kindern oder volljäh-
rigen unverheirateten Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet ha-
ben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der all-
gemeinen Schulausbildung befinden, eingeräumt werden. Den dritten Rang
sollen sich die nicht kinderbetreuenden Ehegatten, die kürzer als 15 Jahre mit-
einander verheiratet waren, volljährige Kinder, denen nicht der erste Rang ein-
geräumt wird, sowie minderjährige verheiratete Kinder teilen. Ferner werden

Drucksache 16/4860 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

u. a. eine Befristung der nachehelichen Unterhaltsansprüche sowie eine Begren-
zung der Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder gefordert.

C. Alternativen

Beibehaltung der bisherigen Regelungen.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4860

Bericht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (Mülheim)

I.

Die Fraktion der FDP hat gemäß § 62 Abs. 2 der Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages einen Zwi-
schenbericht des Rechtsausschusses über den Stand der
Beratungen des Antrags auf Drucksache 16/891 beantragt.
Die Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor.

II.

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/891 in seiner 25. Sitzung am 16. März 2006 in erster
Lesung beraten und zur Mitberatung dem Finanzausschuss
und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend überwiesen.

III.

Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend haben noch kein Votum
abgegeben.

IV.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/891 in seiner 25. Sitzung am 27. September 2006 beraten
und beschlossen, eine öffentliche Anhörung hierzu durchzu-
führen, die am 16. Oktober 2006 (28. Sitzung) stattfand. An
der Anhörung haben die folgenden Sachverständigen teilge-
nommen:

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 28. Sitzung des Rechtsausschusses vom 16. Okto-
ber 2006 mit den anliegenden Stellungnahmen der Sachver-
ständigen verwiesen.

Dem Rechtsausschuss lagen bei der Beratung des Antrags
30 Petitionen vor.

Der Rechtsausschuss beschloss, die Beratung des Antrags zu
vertagen.

Prof. Dr. Marianne Breithaupt Fachhochschule Landshut

Margret Diwell Rechtsanwältin und Fach-
anwältin für Familienrecht,
Berlin

Dr. Frank Klinkhammer Richter am OLG Düsseldorf

Dr. Thomas Meysen Fachlicher Leiter des Deut-
schen Instituts für Jugend-
hilfe und Familienrecht e. V.,
Heidelberg

Jutta Puls Richterin am OLG Hamburg
a. D., Vorsitzende der Unter-
haltskommission des Deut-
schen Familiengerichtstages,
Hamburg

Ingeborg Rakete-Dombek Rechtsanwältin und Notarin,
Vorsitzende der Arbeits-
gemeinschaft Familienrecht
des Deutschen Anwalts-
vereins e. V., Berlin

Klaus Schnitzler Rechtsanwalt und Fachan-
walt für Familienrecht,
Euskirchen

Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter
Schwab

Universität Regensburg

Prof. Siegfried Willutzki Direktor des AG Brühl a. D.,
Ehrenvorsitzender des Deut-
schen Familiengerichtstages,
Köln.

Berlin, den 28. März 2007

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

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