BT-Drucksache 16/4679

Unzulänglichkeiten bei der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit

Vom 13. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4679
16. Wahlperiode 13. 03. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Unzulänglichkeiten bei der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Konnte angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit das „unzuläng-
liche Beitrags- und Meldeverfahren“ der BA (Bundesagentur für Arbeit) zu
fehlerhaften Abrechnungen zwischen BA und Krankenkassen führte und die
Krankenkassen für den dadurch verursachten Mehraufwand Schadenersatz-
forderungen geltend gemacht haben, inzwischen eine abschließende Rege-
lung vereinbart werden?

Wenn ja, wie sieht diese Regelung konkret aus?

Wenn nein, warum nicht, und wann wird es diese Regelung geben?

2. Bildet die Software A2LL das Beitrags- und Meldeverfahren zwischen BA
und Krankenkassen mittlerweile korrekt ab?

3. Steht – nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/1469,
die BA arbeite an der Implementierung eines operativen Einzeldatensatzes,
mit dessen Hilfe teambezogene Auswertungen vorgenommen werden
können – derzeitig den Argen eine Erleichterung innerhalb von A2LL zur
Verfügung?

Wenn nein, wann wird dies der Fall sein?

4. Können die Kommunen die für die Sozialplanung notwendigen Daten aus
A2LL gewinnen?

Wenn nein, wann wird dies der Fall sein?

5. Welche Systemstabilität und -verfügbarkeit der Software wurde in den Jah-
ren 2005 und 2006 tatsächlich erreicht?

Welche Verfügbarkeit ist vertraglich vereinbart?

6. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung, dass die Erläuterungen in den
Bescheiden teils schwer verständlich sind?

Wenn nein, wie bewertet sie die diesbezügliche Kritik?
Wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun dem abzuhelfen?

Drucksache 16/4679 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Schleswig-holsteinischen
Landkreistages, dass der Schaden, der durch ungenügende und fehlerhafte
Funktionalität von A2LL in den Arbeitsverwaltungen entsteht, jährlich rund
230 Mio. Euro beträgt?

Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

Wenn nein, auf welche Höhe beziffert sie den laufenden jährlichen monetären
Schaden in den Verwaltungseinheiten, die die Software einsetzen (bitte aktu-
elle Zahlen nennen)?

Berlin, den 9. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.