BT-Drucksache 16/4637

Zirkuläre Migration in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Vom 7. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4637
16. Wahlperiode 07. 03. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer,
Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Max
Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Zirkuläre Migration in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Nach Aussagen von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat Deutsch-
land derzeit mit Ausnahme von Hochqualifizierten keinen Bedarf an Zuwan-
derung von Arbeitskräften (Süddeutsche Zeitung vom 1. Februar 2007, S. 5). Er
verwies auf die Grundsatzeinigung der europäischen Innen- und Justizminister
bei einem informellen Treffen im Januar 2007 in Dresden, nach der mit bilate-
ralen Partnerschaftsabkommen befristet Arbeitsplätze in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union angeboten werden sollen. Bei ihrer Rückkehr könnten
Migrantinnen und Migranten mit ihrem Ausbildungsstand einen Beitrag zur
wirtschaftlichen Entwicklung des Herkunftsstaates leisten (a. a. O.). Während
der Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland sollen Kernelemente
für Partnerschaftsabkommen mit Drittstaaten festgelegt werden.

Auch die Weltbank greift mit Blick auf die demographische Entwicklung das
Modell der zirkulären Migration auf (Mansoor/Quillin (Hrsg.)), Migration and
Remittances. Eastern Europe and the Former Soviet Union (2007). Hierbei wird
insbesondere darauf verwiesen, dass rund 60 bis 75 Prozent aller Migrantinnen
und Migranten aus Bosnien und Herzegowina, Rumänien, Georgien, Bulgarien,
Kirgisien und Tadschikistan es vorzögen, ihr Heimatland nur vorübergehend zu
verlassen, um im Ausland eine Arbeit aufzunehmen. Die aktuellen Abkommen
im Bereich der Migration enthielten keine Mechanismen, die eine zirkulare oder

erneute Zuwanderung begünstigten. Auch hätten die bisherigen Zuwanderungs-
gesetze ihre Grenzen, da sie keine Antwort auf illegale Migration böten.

Drucksache 16/4637 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit liegen Konzepte über eine mögliche Ausgestaltung der Partner-
schaftsabkommen mit einzelnen Staaten vor, bzw. wann werden diese fest-
gelegt werden?

2. Mit welchen Staaten Afrikas oder Osteuropas werden vorrangig solche Part-
nerschaftsabkommen der Europäischen Union bzw. deren Mitgliedstaaten
angestrebt?

3. Inwieweit wird die Bundesregierung im Rahmen von Partnerschaftsabkom-
men für welchen Zeitraum eine temporäre Zuwanderung von Migrantinnen
und Migranten in die Bundesrepublik Deutschland befürworten?

4. Inwieweit sollten Migrantinnen und Migranten bei einer befristeten Zuwan-
derung vor der Einreise über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen?

5. Hinsichtlich welcher Berufsgruppen wird die Bundesregierung eine befris-
tete Zuwanderung befürworten?

6. Mit welchen Maßnahmen sollen negative wirtschaftliche und soziale Aus-
wirkungen der Abwanderung von Hochqualifizierten (Braindrain) in den
Herkunftsstaaten begegnet werden?

7. Wie soll sichergestellt werden, dass die befristet zum Arbeitsmarkt zugelas-
senen Migrantinnen und Migranten nach Ablauf dieser Frist in ihren Her-
kunftsstaat zurückkehren?

8. Inwieweit müssen Regelungen zur Anerkennung von schulischen, Aus-
bildungs- oder Studiennachweisen bzw. der Gleichwertigkeit von Qualifi-
kationen mit Blick auf eine befristete Zulassung zum deutschen Arbeits-
markt verändert werden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung
gegebenenfalls einleiten bzw. auf europäischer Ebene unterstützen?

9. Inwiefern sind flankierend zum Modell der zirkulären Migration weitere
Maßnahmen zur Förderung und Vereinfachung der Überweisungen von
Migrantinnen und Migranten in den jeweiligen Herkunftsstaat und mit Blick
auf eine bessere Transparenz außerhalb des Bankensystems geplant?

10. Wie werden Regelungen zum Familiennachzug bzw. hinsichtlich der
Sozialversicherungsansprüche und -anwartschaften bei Rückkehr in den
Herkunftsstaat ausgestaltet sein?

11. Welche flankierenden Maßnahmen werden insbesondere seitens der
Bundesregierung für abwandernde und rückkehrende Migrantinnen und
Migranten eingeleitet werden?

Berlin, den 7. März 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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