BT-Drucksache 16/4497

zu dem Antrag der Abgeordneten Erika Steinbach, Holger Haibach, Carl-Eduard von Bismarck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Christoph Strässer, Angelika Graf (Rosenheim), Niels Annen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/3607- Stärkung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union

Vom 1. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4497
16. Wahlperiode 01. 03. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Erika Steinbach, Holger Haibach,
Carl-Eduard von Bismarck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Christoph Strässer, Angelika Graf (Rosenheim),
Niels Annen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/3607 –

Stärkung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union

A. Problem

Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, im Rahmen der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft dem Projekt einer Verfassung für Europa
neue Impulse zu geben und dafür einzutreten, dass die Charta der Grundrechte
verbindlicher Teil der Verfassung wird. In den anstehenden EU-Beitrittsver-
handlungen soll die Bundesregierung auf die Einhaltung der Menschenrechte
als ein wesentliches Kriterium für die Beitrittsfähigkeit drängen und in der ge-
meinsamen Außen- und Sicherheitspolitik das vielfältige Instrumentarium zur
Verbesserung der Menschenrechte angemessen nutzen und in alle EU-Friedens-
missionen Menschenrechtsbeobachter mit einem starken Mandat integrieren. In
dem Antrag wird ferner festgehalten, dass die Europäische Union auf den
Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte,
der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit beruhe. Sie achte die Grund-
rechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschen-
rechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleistet sind.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 16/4497 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3607 anzunehmen.

Berlin, den 31. Januar 2007

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Alois Karl
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

len Maßnahmen der Asyl- und Flüchtlingspolitik uneinge-
schränkt die Genfer Flüchtlingskonvention anwendet und

lassen. Der Bericht erfolgte vor dem Hintergrund der deut-
schen EU-Ratspräsidentschaft. Der Regierungsvertreter
den Zugang zu fairen Asylverfahren in Europa gewährleis-
tet. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD er-
warten ferner von der Bundesregierung, dass sie sich wäh-
rend der EU-Ratspräsidentschaft und darüber hinaus für

ging dabei insbesondere auf die Entwicklung des neuen
Menschenrechtsrates in Genf und die Position in der EU
zu diesem ein sowie auf die Menschenrechtsdialoge und
Menschenrechtskonsultationen vor allem mit Ländern wie
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4497

Bericht der Abgeordneten Alois Karl, Christoph Strässer, Burkhardt Müller-
Sönksen, Michael Leutert und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung und Mitberatung

Der Antrag auf Drucksache 16/3607 wurde in der 70. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 30. November 2006
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Aus-
schuss, dem Innenausschuss, dem Verteidigungsausschuss,
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und dem Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag fordern die Fraktionen der CDU/CSU und
SPD die Bundesregierung auf, im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft dem Projekt einer Verfassung für
Europa neue Impulse zu geben und dafür einzutreten, dass
die Charta der Grundrechte verbindlicher Teil der Verfassung
wird. In den anstehenden EU-Beitrittsverhandlungen soll die
Bundesregierung auf die Einhaltung der Menschenrechte als
ein wesentliches Kriterium für die Beitrittsfähigkeit drängen
und in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik das
vielfältige Instrumentarium zur Verbesserung der Menschen-
rechte angemessen nutzen und in alle EU-Friedensmissionen
Menschenrechtsbeobachter mit einem starken Mandat integ-
rieren. In dem Antrag wird ferner festgehalten, dass die Euro-
päische Union auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demo-
kratie, der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten
und der Rechtsstaatlichkeit beruhe. Sie achte die Grund-
rechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz
der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewähr-
leistet sind.

Eine weitere Forderung der Fraktionen zielt darauf ab, dass
die Bundesregierung bei der regionalen Schwerpunktset-
zung „Zentralasien“ während ihrer Präsidentschaft auf die
Achtung der Menschenrechte großes Gewicht legt und ziel-
orientierte Menschenrechtsdialoge vor allem mit Usbekistan
und Turkmenistan anstrebt. Darüber hinaus soll sie sich
weiterhin dafür einsetzen, dass auch im Antiterrorkampf die
uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und ins-
besondere das absolute Folterverbot gelten. Auf die Auflö-
sung des Lagers in Guantanamo Bay soll sie gemeinsam mit
den Partnern in der EU weiterhin hinwirken. Die Fraktionen
erwarten zudem, dass die Bundesregierung sich weiterhin
für ein rasches Ende der Gewalt in Darfur und eine nachhal-
tige Lösung des Konfliktes einsetzt. Weiteres Anliegen der
Fraktionen ist es, dass die Bundesregierung die EU-Richtli-
nien zum Asylrecht so rasch wie möglich in nationales
Recht umsetzt und gemeinsam mit den EU-Partnern bei al-

und damit das Menschenrechtsschutzsystem der EU weiter
stärkt.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 34. Sit-
zung am 31. Januar 2007 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Antrags empfohlen.

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 29. Sitzung
am 31. Januar 2007 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme des Antrags empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
33. Sitzung am 31. Januar 2007 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 31. Januar
2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 31. Ja-
nuar 2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 31. Ja-
nuar 2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Antrags empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Vorlage in seiner 26. Sitzung am 31. Januar 2007 be-
raten.

Bevor über den Antrag abgestimmt wurde, hat der Aus-
schuss sich eine Unterrichtung durch die Bundesregierung
zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union geben
einen raschen Beitritt der EU zur EMRK, für den der Ver-
fassungsvertrag die Rechtsgrundlage geben werde, einsetzt

China, Russland und Usbekistan. Vor allem letzteres müsse
vor dem Hintergrund der Zentralasienstrategie der EU und

Drucksache 16/4497 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

der Bundesregierung gesehen werden. Über die Fraktions-
grenzen hinweg stimmten die Abgeordneten darin überein,
dass Usbekistan sich klar und erkennbar im menschenrecht-
lichen Bereich bewegen müsse, bevor an eine Aufhebung
oder Lockerung der Sanktionen, die die EU infolge der Er-
eignisse in Andijan im Mai 2005 verhängt hat, zu denken
sei. Für solche Dialoge müsse man Erfolgskriterien haben,
Ziele benennen und eine Zeitschiene erarbeiten. Gerade für
den Dialog mit Zentralasien sei eine klare Kontrolle not-
wendig, so die Abgeordneten.

Mit Blick auf die internationale Menschenrechtspolitik der
EU betonten die Abgeordneten in Übereinstimmung mit der
Bundesregierung, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten
Nationen zu einem wirksamen Instrument des Menschen-
rechtsschutzes ausgebaut werden müsse. So gelte es die
Sondermechanismen, insbesondere der Länderberichterstat-
ter und Länderresolutionen zu erhalten, die Menschen-
rechtslage der UN-Mitgliedstaaten auf der Basis unabhängi-
ger Informationen (universal periodic review) periodisch zu
überprüfen sowie eine strukturierte Jahresagenda zur besse-
ren Vorbereitung der Themen zu erstellen. Die Verhandlun-
gen seitens der westeuropäischen Gruppe müssen koordiniert

müsse sichergestellt werden, dass in der zweiten Jahres-
hälfte 2007 bei dem Afrikagipfel eine effiziente EU-Afrika-
Strategie gewährleistet sei.

Die Fraktion der FDP konstatierte, dass sie in weiten Teilen
mit dem Antrag übereinstimme und ihn mittragen werde. Aus
ihrer Sicht seien jedoch Äußerungen des Bundesaußenminis-
ters zum Fall Murat Kurnaz und des Menschenrechtsbeauf-
tragten im Auswärtigen Amt zu Guantanamo nicht sehr hilf-
reich, um den Einsatz für Menschenrechte glaubwürdig zu
vertreten. Kritisch anzumerken sei auch noch das Thema Dar-
fur. Es werde zwar in dem Antrag erwähnt, es sei aber nicht
einzusehen, warum die EU noch immer nicht in der Lage sei,
eine glaubwürdige Strategie in diesem Fall zu erarbeiten.
Dies sei das wichtigste Thema während der EU-Ratspräsi-
dentschaft und hier könne auch nur die EU gemeinsam etwas
bewirken.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, es sei
zwar einerseits begrüßenswert, dass das Thema Kinderrechte
breiter aufgestellt werden solle und über den reinen Aspekt
der Kindersoldaten hinausgehen solle und z. B. die weltweite
Genitalverstümmelung bei Mädchen sowie Kinderarbeit und
-ausbeutung auch berücksichtigt werden müssten. In diesem
werden, wobei der Bundesregierung eine herausragende
Rolle zukomme.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass sichergestellt
werden müsse, dass die Schwerpunkte der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft auch über die Zeit der Ratspräsident-
schaft hinaus weiter verfolgt werden. Wichtig sei auch, dass
man klare Rahmenbedingungen für die Menschenrechts-
dialoge mit einzelnen Staaten habe.

Auch die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass darauf
geachtet werden müsse, die verschiedenen Menschenrechts-
dialoge, z. B. den der EU mit China und den der Bundes-
republik Deutschland mit China, miteinander zu verknüpfen,
um zielgerichteter und effektiver vorgehen zu können. Auch

Feld sei die Bundesregierung jedoch nicht sehr glaubwürdig,
solange sie die Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskon-
vention nicht zurücknehme. Der Antrag der Koalition sei in
vielen Teilen sehr gut und dem Inhalt nach unterstützenswert.
Allerdings stehe er im krassen Widerspruch zur Regierungs-
vorlage für die EU-Ratspräsidentschaft, in der das Wort Men-
schenrechte noch nicht einmal vorkomme, geschweige denn
ein inhaltliches Konzept dafür.

Als Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss den Antrag
auf Drucksache 16/3607 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der
Fraktion DIE LINKE. angenommen.

Berlin, den 31. Januar 2007

Alois Karl
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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