BT-Drucksache 16/4235

Nationale Kapazitäten zur Ausbildung von Polizisten für aktuelle und zukünftige Einsätze im Ausland zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau von Staaten

Vom 31. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4235
16. Wahlperiode 31. 01. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Nationale Kapazitäten zur Ausbildung von Polizisten für aktuelle und zukünftige
Einsätze im Ausland zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau von Staaten

In Afghanistan hat Deutschland, gemeinsam mit den USA, Verantwortung für
die Polizeiausbildung übernommen. Diese Unterstützung beim Aufbau von
nationalen Sicherheitsstrukturen durch Polizeikräfte ist ein wichtiger Baustein
zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau.

Nach Berichten der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) und der „Süd-
deutsche Zeitung“ vom 22. Januar 2007 soll die bislang von den Deutschen
betriebene Polizeiausbildung in Afghanistan von der EU übernommen und die
Anzahl der Ausbilder verdreifacht werden. Zudem soll die Ausbildung nicht
mehr nur in Kabul stattfinden, sondern im ganzen Land erfolgen. Berichtet wird
auch über Kritik an der bisherigen Ausbildung durch die Deutschen, vor allem
im Hinblick auf die Ausbildungsgeschwindigkeit. Die Ausbildung der afgha-
nischen Polizei hinke hinterher. Aus einem Bericht eines laut „FAZ“ amerika-
nischen Sicherheitsfachmanns wird zitiert: „Als internationale Führungsnation
ist Deutschland daran gescheitert, eine effektive Polizei aufzubauen und hat drei
Jahre vertan.“ Geplant sei auch der Aufbau einer paramilitärischen Bereit-
schaftspolizei (5 000 Mann) als Teil der regulären Polizei.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, daß die Ausbildung der afghanischen Polizisten zukünftig im
Rahmen einer EU-Mission erfolgen soll und das deutsche Ausbildungs-
projekt darin aufgehen soll?

2. Wenn ja, was sind die Gründe hierfür, und welche Rolle soll Deutschland
dabei zukünftig spielen?

Drucksache 16/4235 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Was soll gegenüber dem bisherigen Konzept geändert werden?

4. Trifft es zu, dass der Aufbau einer paramilitärischen Bereitschaftspolizei
etwa nach dem Vorbild der italienischen Carabinieri geplant ist, und wenn
ja, was sind die Gründe hierfür?

5. Wer soll diese Bereitschaftspolizei ausbilden?

6. Hat Deutschland die übernommenen Verpflichtungen bislang vollständig,
insbesondere fristgemäß erfüllt, und wenn nein, warum nicht?

7. Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung die seitens amerikanischer
Experten geäußerte Kritik?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, dass deutsche Polizei-
kräfte auch in Zukunft ausländische Polizisten ausbilden könnten und Poli-
zeiausbildung ein grundsätzlicher Teil eines deutschen Beitrags im Rahmen
eines politischen Gesamtkonzepts zur Stabilisierung und zum Wiederauf-
bau von sog. Failing- oder Failed-States sein könnte?

9. In welchem Umfang hält die Bundesregierung entsprechende Auslands-
einsätze deutscher Polizisten aktuell für praktisch umsetzbar?

10. Wie viele Polizisten wurden bislang und werden aktuell im Rahmen des
deutschen Engagements zum Wiederaufbau der afghanischen Polizei ein-
gesetzt, und wie lange wird der Einsatz nach Einschätzung der Bundesregie-
rung dauern?

11. Stellen der Bund oder die Länder die eingesetzten Polizisten zur Verfügung?

12. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Bund und Länder, und mit welchen
Kosten rechnet die Bundesregierung für das Engagement insgesamt?

13. Wie viele Polizisten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bund
und Ländern jeweils, die für solche Aufgaben im Ausland generell in Be-
tracht kämen, weil sie die dazu nötigen Qualifikationen haben?

14. Hält die Bundesregierung die aktuelle Anzahl der insoweit einsetzbaren
Polizisten für ausreichend, und wenn, nein, welche Möglichkeiten gäbe es
nach Meinung der Bundesregierung, die Anzahl der für entsprechende Aus-
landseinsätze geeigneten Polizisten zu vergrößern?

15. Trifft es zu, dass eine Zuweisung von Bundes- oder Landespolizeibeamten
zu entsprechenden Ausbildungseinsätzen im Ausland nach dem Beamten-
rechtsrahmengesetz nur mit Zustimmung der Beamten möglich ist?

16. Plant die Bundesregierung eine Dienstpflicht für Bundespolizeibeamte zur
Teilnahme an Auslandseinsätzen?

17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft von Bundes- und
Landespolizeibeamten zur Teilnahme an entsprechenden Einsätzen im Aus-
land ein, gibt es insbesondere Möglichkeiten, entsprechende Bereitschaft
zum Auslandseinsatz über den Auslandsverwendungszuschlag hinaus mit
finanziellen oder sonstigen Anreizen zu honorieren?

18. Plant die Bundesregierung eine Harmonisierung der Bezahlungsvorschrif-
ten und sonstiger Regelungen für Bundesbedienstete im Auslandseinsatz?

19. Wenn nein, gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, entsprechen-
de Rechtsgrundlagen zu schaffen, z. B. im Rahmen der anstehenden Dienst-
rechtsreform?

20. Sind Bundes- und Landespolizeien nach Auffassung der Bundesregierung
von ihrer jeweiligen Ausrüstung her in der Lage, entsprechende Auslands-
einsätze zu erfüllen, und wenn ja, in welchem Umfang?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4235

21. Wenn nein, warum nicht, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Überlegungen, dies zu ändern?

22. Welche Möglichkeiten und Grenzen sieht die Bundesregierung bei der Aus-
rüstungshilfe im Rahmen entsprechender Ausbildungseinsätze?

Berlin, den 30. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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