BT-Drucksache 16/4162

BAföG an neue Entwicklungen anpassen - Auszubildende mit Kindern unterstützen, Auslandsaufenthalte erleichtern, Migrantenförderung verbessern und Hinzuverdienstgrenzen erhöhen

Vom 31. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4162
16. Wahlperiode 31. 01. 2007

Antrag
der Abgeordneten Dorothee Bär, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, Katherina
Reiche (Potsdam), Ingrid Fischbach, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Eberhard
Gienger, Monika Grütters, Anette Hübinger, Hartmut Koschyk, Johann-Henrich
Krummacher, Carsten Müller (Braunschweig), Dr. Norbert Röttgen, Uwe
Schummer, Marcus Weinberg, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der
Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Jörg Tauss, Nicolette Kressl, Ingrid Arndt-Brauer, Willi Brase, Ulla Burchardt,
Dieter Grasedieck, Klaus Hagemann, Ute Kumpf, Lothar Mark, Gesine Multhaupt,
Thomas Oppermann, René Röspel, Heinz Schmitt (Landau), Olaf Scholz,
Swen Schulz (Spandau), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

BAföG an neue Entwicklungen anpassen – Auszubildende mit Kindern
unterstützen, Auslandsaufenthalte erleichtern, Migrantenförderung
verbessern und Hinzuverdienstgrenzen erhöhen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Ein hohes Niveau von Bildung und Ausbildung ist ein wesentlicher Faktor für
die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deshalb setzen wir auf Investitionen in
Köpfe. Wir wollen, dass jeder seine Chancen begabungsgerecht und herkunfts-
unabhängig wahrnehmen kann.

Dabei gewinnt die akademische Ausbildung weiter an Bedeutung. Deutschland
braucht mehr Hochqualifizierte, um den wirtschaftlichen Anforderungen der
Zukunft Rechnung zu tragen. Die Stärkung der Hochschulen durch Hochschul-
pakt und Exzellenzinitiative auf der einen Seite erfordert auf der anderen Seite
eine moderne Ausbildungsförderung mit einer Palette von Angeboten durch
Zuschüsse, Studienkredite und Stipendien. Sie müssen zur Aufnahme eines
Studiums motivieren und sicherstellen, dass die finanziellen Möglichkeiten
der Eltern nicht entscheidend sind. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) hatte und hat dabei schon volumenmäßig eine herausragende Bedeu-
tung. Jeder vierte Studierende im Erststudium, der sich innerhalb der Regel-
studienzeit befindet, wird mit BAföG gefördert.
Die Koalitionsfraktionen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das BAföG als
Sozialleistung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes zu erhalten. Wir wollen
es zudem an neue Entwicklungen anpassen und den Studierenden dadurch mehr
Chancen eröffnen. Diese beziehen sich vor allem auf eine stärkere Unterstüt-
zung von Studierenden mit Kindern, die Verbesserung der Auslandsförderung,
auf die weiter gehende Einbeziehung von jungen Menschen mit Migrationshin-

Drucksache 16/4162 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

tergrund in den Berechtigtenkreis sowie auf die Erhöhung und Vereinheit-
lichung der Hinzuverdienstgrenzen für alle Auszubildenden.

Angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage kann derzeit eine An-
passung der Freibeträge, Bedarfssätze, Vomhundertsätze und Höchstbeträge
nicht erfolgen. Da die Koalitionsfraktionen aber die Ausbildungsförderung als
notwendige und sinnvolle Zukunftsinvestition betrachten, wird erforderlichen-
falls auch unabhängig von der Vorlage des nächsten Berichts über eventuell
notwendige Anpassungen mit geeigneten Vorschlägen entschieden.

Im Einzelnen:

Familienförderung schon während der Ausbildung

Bisher berücksichtigt das BAföG Betreuungs- und Erziehungsaufwand von
Kindern durch eine Verlängerungsmöglichkeit der Förderungsdauer bei Ausbil-
dungsverzögerung und für Studierende zusätzlich erst lange nach Beendigung
des Studiums in Form eines Teilerlasses des Darlehensanteils unter der Bedin-
gung eines weitgehenden eigenen Erwerbsverzichts (Begrenzung des Einkom-
mens auf 960 Euro pro Monat). Studierende mit Kindern haben aber während
des Studiums finanzielle Zusatzlasten zu tragen. Statt wie bisher Erlasse bei der
Darlehensrückzahlung zu gewähren, die erst frühestens fünf Jahre nach Ablauf
der Förderungshöchstdauer einsetzt, sollten Studierende mit Kindern in Zu-
kunft bereits während des Studiums stärker unterstützt werden. Dies wäre ein
familienpolitischer Beitrag zur Förderung früherer Familiengründung bei Aka-
demikerinnen und Akademikern. Ein Kinderwunsch sollte nicht in Konkurrenz
zum Studium stehen. Ein pauschaler Kinderbetreuungszuschlag im BAföG
könnte z. B. zusätzliche finanzielle Belastungen für ausbildungsbedingt an-
fallende Fremdbetreuung – beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten von
Kindertagesstätten – auffangen. Ein solcher Kinderbetreuungszuschlag von 113
Euro pro Monat (entsprechend der Höhe des Betreuungszuschlags nach § 10
des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, der allen nach BAföG förde-
rungsberechtigten Auszubildenden mit Kind zustünde und nicht nur Studieren-
den vorbehalten bliebe, würde zu moderaten Mehrausgaben führen, die unter
Nutzung von Einsparmöglichkeiten in anderen Bereichen des BAföGs auch vor
dem Hintergrund der Haushaltslage vertretbar erscheinen.

Erleichterung der Auslandsausbildung

Ausbildungsbezogene Auslandsaufenthalte sind vor allem im Bereich der ter-
tiären Ausbildung für viele Studierende mittlerweile selbstverständlich. Sie
sind im Zeitalter von Globalisierung der Wirtschaft und Internationalisierung
der Wissenschaft, wie auch als Beitrag zum Zusammenwachsen Europas und
der Erlangung interkultureller Kompetenz sehr zu begrüßen und zu unterstüt-
zen. Das gilt und soll weiterhin gelten auch für finanziell bedürftige Stu-
dierende, die auf BAföG angewiesen sind.

Derzeit ist die Förderung eines Vollstudiums im Ausland nach dem BAföG
nicht möglich, da vor der möglichen Mitnahme der Förderung ins europäische
Ausland eine einjährige Orientierungsphase im Inland erfolgen muss. Diese
wird von Studierenden, die ein Vollstudium im Ausland anstreben, als Zeit-
verlust wahrgenommen. Mit Blick auf den im Bolognaprozess angestrebten
einheitlichen europäischen Hochschulraum sollten durch den Verzicht auf die
Orientierungsphase auch volle Ausbildungsgänge im Europäischen Ausland
gefördert werden können. Damit wäre auch die Grenzpendlerpauschale obsolet.

Das drohende Risiko unerwünschter Inanspruchnahme durch EU-Ausländer für
eine Förderung eine Ausbildung in ihrem Heimatland mit deutschem BAföG,

das Grund für die bisherige Regelung war, könnte dadurch minimiert werden,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4162

dass als Fördervoraussetzung für Langzeitaufenthalte (länger als 1 Jahr) im
Ausland (anders als für eine Förderung im Inland) eine zusätzliche dreijährige
Mindestaufenthaltsdauer eingeführt wird, die ein Auszubildender zuvor in
Deutschland verbracht haben muss.

Angesichts der zunehmenden Internationalisierung sollten auch die hohen Hür-
den einer Förderung von Praktika außerhalb Europas abgebaut und auf die der-
zeit verlangte Bescheinigung der „besonderen Förderlichkeit“ des Praktikums
im außereuropäischen Ausland für die Ausbildung verzichtet werden. Eine
denkbare Missbrauchsgefahr (Förderung eher „touristischer“ Auslandsaufent-
halte) sollte dadurch weitgehend abgefangen werden, dass künftig die Förde-
rung von Auslandspraktika generell nur noch zu Bedarfssätzen wie im Inland
gewährt wird, also ohne verteuernde Auslandszuschläge. Dies ist auch bei Aus-
landsaufenthalten innerhalb der EU bereits jetzt der Fall.

Zur Gegenfinanzierung und Anpassung an Inlandsregelungen sollten die Aus-
landszuschläge künftig als Normalförderung (jeweils zur Hälfte Zuschuss und
zinsloses Darlehen) gewährt und einschließlich ausländischer Studienbeiträge
nur noch für die Dauer bis zu einem Jahr und bis zu einer Höchstgrenze von
4 600 Euro abgedeckt werden. Die geltende Darlehensdeckelung bei 10 000
Euro begrenzt für BAföG-Geförderte die Belastung auch bei Auslandsaufent-
halten. Für Studienbeiträge im Ausland, die während längerfristiger Auslands-
aufenthalte bis hin zu Vollstudien im Ausland erhoben werden, sollte eine Kre-
ditlösung außerhalb des BAföG gefunden werden. Für die dabei sich über den
langen Zeitraum aufaddierenden erheblichen Gebührenlasten muss auch für
Studierende aus Elternhäusern mittlerer Einkommensgruppen, die knapp ober-
halb der BAföG-Einkommensgrenzen liegen, ein angemessenes Finanzierungs-
instrument gefunden werden.

Verbesserung für Migranten

Kinder mit Migrationshintergrund haben in Deutschland ausweislich der PISA-
Analyse schlechtere Bildungschancen als in anderen Industriestaaten. Dies legt
es nahe, die Integrationsförderung durch Ausbildungsförderung auszudehnen.
Die Öffnung der Förderung für alle Bildungsinländer (aus EU und Nicht-EU-
Staaten) und damit der Zugang zu Höherqualifizierung wäre ein bedeutsamer
Beitrag zur Integration. Ausländische Auszubildende, die bereits langfristig
aufenthaltsberechtigt sind oder wenigstens bereits lange in Deutschland leben
und eine aufenthaltsrechtliche Dauerperspektive haben, sollten daher ohne An-
knüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern gefördert werden.
Auch hätte dies den Vorteil, dass Migrantenkinder, denen sonst staatliche
Transferleistungen der sozialen Sicherung zustehen, nicht auf die Aufnahme
einer nach dem BAföG förderungsfähigen qualifizierten Ausbildung nur des-
halb verzichten müssen, damit ihnen überhaupt finanzielle Unterstützung zum
Lebensunterhalt erhalten bleibt.

Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen

Die Hinzuverdienstgrenzen des BAföG sind gestaffelt nach Ausbildungsarten
und liegen derzeit auch bei Studierenden noch unterhalb der sozialversiche-
rungsrechtlichen Minijob-Grenzen. Es sollte aber allen Auszubildenden ermög-
licht werden, ohne Anrechnung auf das BAföG einen Minijob bis 400 Euro
monatlich auszuüben. Das Spektrum zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten
neben dem BAföG würde den Bedürfnissen junger Menschen entsprechend
moderat ausgeweitet. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Ausübung eines
Minijobs studienzeitverlängernde Wirkung hätte.

Drucksache 16/4162 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Konzentration der elternunabhängigen Förderung

Angesichts der immer noch angespannten Haushaltslage und der besonders im
Interesse der jungen Generation liegenden Verpflichtung zur Haushaltskonsoli-
dierung sollten zur Finanzierung der Verbesserungen sachlich begründete Ein-
sparungen erfolgen. Eine wichtige Einsparmöglichkeit könnte die Konzentration
der bisher einheitlich elternunabhängigen Kollegiatenförderung auf den Kern
des zweiten Bildungswegs sein.

Dass die als Vollzuschuss gewährte Förderung von Ausbildungen an Abend-
gymnasien und Kollegs – anders als im für das BAföG sonst geltenden Regel-
fall – pauschal unabhängig vom Einkommen der Eltern erfolgt, findet seine
ursprüngliche Begründung darin, dass diese Ausbildungsstätten typischerweise
von solchen Auszubildenden besucht werden, die nach bereits mehrjähriger Er-
werbstätigkeit unterhaltsrechtlich längst auf eigenen Füßen stehen und für die
Finanzierung einer später nachgeholten höheren schulischen Qualifikation ihre
Eltern nicht mehr in Anspruch nehmen können. Das hat insbesondere im Be-
reich der Kollegschulen weitgehend seine sachliche Rechtfertigung verloren.
Zunehmend nehmen diesen Weg nicht nur bereits langjährig erwerbstätig ge-
wesene junge Menschen in Anspruch, sondern „normale“ volljährige Schüler,
die in der Erstausbildung die – an sich auch erwünschte – Durchlässigkeit der
Bildungsgänge nutzen. Die bisherige Typisierung von Kollegschülern als unter-
haltsrechtlich selbständig entspricht also zu einem großen Teil nicht mehr der
Realität. Daher erscheint es auch aus Gründen der Gleichbehandlung kon-
sequent, auch die Kollegschüler nicht mehr pauschal, sondern nur noch unter
folgenden Voraussetzungen elterneinkommensunabhängig zu fördern: nämlich
dann, wenn sie tatsächlich auf dem klassischen zweiten Bildungsweg erst nach
zwischenzeitlicher Erwerbstätigkeit den höheren Schulabschluss nachholen.
Um den zweiten Bildungsweg zu stärken, wollen wir hier aber die Mindestan-
forderungen gegenüber der für alle Auszubildenden geltenden Sonderregelung
des § 11 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BAföG herabsetzen. Ausreichend erscheint ent-
weder eine einjährige Erwerbstätigkeit nach einer abgeschlossenen Berufsaus-
bildung oder eine vierjährige Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

1. dass die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Ausgaben für die
Ausbildungsförderung nach dem BAföG kontinuierlich gesteigert hat;

2. dass der KfW-Bankengruppe (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) das
Angebot eines allgemeinen Studienkredits genehmigt wurde und sich so
weitere elternunabhängige Möglichkeiten der Studienfinanzierung eröffnen.
Der KfW-Studienkredit ist insbesondere geeignet, die Finanzierungslücke
für Studierende aus dem Mittelstand zu schließen;

3. dass die Bundesregierung die Begabtenförderung bis zum Ende der Legisla-
turperiode auf 1 Prozent der Studierenden und Absolventen der beruflichen
Ausbildung ausdehnen will und dafür seit 2006 die Haushaltsmittel um jähr-
lich deutlich über 10 Prozent erhöht.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. Auszubildende mit Kindern bereits während der Ausbildung durch einen
pauschalen Kinderbetreuungszuschlag im BAföG stärker zu unterstützen;

2. durch Wegfall der Orientierungsphase auch komplett im europäischen Aus-
land durchgeführte Ausbildungsgänge nach dem BAföG förderfähig zu
machen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4162

3. die hohen Hürden einer Förderung von Praktika außerhalb Europas abzu-
bauen durch den Verzicht auf die derzeit verlangte Bescheinigung der „be-
sonderen Förderlichkeit“;

4. ausländische Auszubildende, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt
sind oder bereits lange in Deutschland leben und eine aufenthaltsrechtliche
Dauerperspektive haben, ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindest-
erwerbsdauer der Eltern zu fördern;

5. die Hinzuverdienstgrenzen ohne Anrechnung auf das BAföG für alle Auszu-
bildenden mindestens auf die Höhe der Grenze für einen Minijob, d. h. bis
400 Euro monatlich auszudehnen;

6. zur Gegenfinanzierung, zur Verhinderung von Mitnahmeeffekten und zur
Angleichung von Fördervorschriften den bisherigen Kinderteilerlass zu
streichen, bei der Auslandsförderung auch für bisher zuschussweise
gewährte Förderungsbestandteile Darlehensanteile einzuführen, d. h. Aus-
landszuschläge und Reisekostenerstattung, aber auch Studiengebühren für
Auslandsstudien bis zu einem Jahr künftig in die Normalförderung zu über-
führen, auch bei der Förderung von Praktika außerhalb Europas keine Aus-
landszuschläge mehr zu gewähren und die elternunabhängige Kollegiaten-
förderung auf den Kern des zweiten Bildungswegs zu konzentrieren;

7. für die Finanzierung von über längere Dauer erhobenen ausländischen Stu-
diengebühren darauf hinzuwirken, dass das bestehende Studienkreditange-
bot der KfW auch für diese Zwecke geöffnet wird. Es ist erforderlich, einen
Finanzierungsweg außerhalb des BAföG zu gewährleisten, der auch Studie-
renden mit Eltern aus mittleren Einkommensschichten offensteht, die ober-
halb der BAföG-Einkommensgrenzen liegen;

8. die Auswirkungen dieser Änderungen insbesondere bei der Kollegiatenför-
derung und für die Auslandsstudierenden zu evaluieren und dem Deutschen
Bundestag zeitnah zu berichten.

Berlin, den 31. Januar 2007

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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