BT-Drucksache 16/4161

Geistes- und Sozialwissenschaften stärken

Vom 31. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4161
16. Wahlperiode 31. 01. 2007

Antrag
der Abgeordneten Johann-Henrich Krummacher, Ilse Aigner, Michael Kretschmer,
Katherina Reiche (Potsdam), Dorothee Bär, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Eberhard Gienger, Monika Grütters, Anette Hübinger, Hartmut Koschyk,
Carsten Müller (Braunschweig), Dr. Norbert Röttgen, Uwe Schummer, Marcus
Weinberg, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Jörg Tauss, René Röspel,
Nicolette Kressl, Ingrid Arndt-Brauer, Willi Brase, Ulla Burchardt, Dieter
Grasedieck, Klaus Hagemann, Ute Kumpf, Lothar Mark, Gesine Multhaupt,
Thomas Oppermann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Renate Schmidt (Nürnberg),
Heinz Schmitt (Landau), Olaf Scholz, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Geistes- und Sozialwissenschaften stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Bund und Länder haben in der Vergangenheit beachtliche Summen für Wissen-
schaft und Forschung aufgebracht und gemeinsam kraftvolle Maßnahmen zur
Erhöhung der Innovationsfähigkeit Deutschlands ergriffen. Investitionen in Bil-
dung und Forschung sind die Zukunftsinvestitionen schlechthin. Darüber hinaus
sind noch verstärkte Anstrengungen nötig, um die weiter steigenden Herausfor-
derungen für den Wissenschaftsstandort Deutschland zu bewältigen.

Dies gilt neben der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschung auch für
die geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung. Neben einer High-Tech-
Strategie ist deshalb auch eine Stärkung der Geistes- und Sozialwissenschaften
nötig. Sie sind in Deutschland vor allem an den Hochschulen angesiedelt. Ihre
Förderung liegt daher überwiegend bei den Ländern.

Geistes- und Sozialwissenschaften forschen auf eigenen, für die Gesellschaft
besonders wichtigen Gebieten. Geisteswissenschaften sind historisch-philolo-
gische, hermeneutische, normativ orientierte Wissenschaften, die sich mit den
kulturell-geistigen Schöpfungen auseinandersetzen. Dies erfolgt einerseits in
den klassischen Fächern der Sprach- und Literaturwissenschaft sowie der Ge-
schichtswissenschaft, andererseits in den als akademische Grundsteine nicht
wegzudenkenden Disziplinen der Philosophie, Religionswissenschaft und The-

ologie. Entscheidend komplementiert wird dieser Kanon von den so genannten
Orchideen-Fächern wie etwa der Japanologie oder der Arabistik.

Einen anderen Zugang wählend, thematisch und funktionell jedoch eng ver-
wandt sind die Sozialwissenschaften. Diese befassen sich ebenfalls mit kultu-
rellen und gesellschaftlichen Zusammenhängen, wobei das besondere wissen-
schaftliche Instrumentarium eine Verbindung zu den Naturwissenschaften
herstellen kann: je nach Ausrichtung kommen neben hermeneutischen Vorge-

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hensweisen auch Kategorien von Ursache und Wirkung zur Anwendung und es
werden Kausalzusammenhänge herausgearbeitet.

Gemeinsam ist Geistes- und Sozialwissenschaften der unmittelbare Bezug zur
Lebenswirklichkeit der Menschen. Sie sind wichtige Instrumente des Erin-
nerns, Verstehens, Vermittelns und des Gestaltens. Damit besitzen sie eine
Relevanz, die sich in nichts von der der Natur- und Ingenieurwissenschaften
unterscheidet.

Die Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland sind in Forschung und
Lehre leistungsfähig und international hoch anerkannt. Doch die aktuellen Kür-
zungen in den Haushalten einiger Länder wirken sich bei ihnen häufig in
besonderem Maß aus. Darüber hinaus stehen die Geistes- und Sozialwissen-
schaften durch die Einführung neuer Instrumente der Hochschulfinanzierung in
den meisten Bundesländern vor neuen Herausforderungen. Durch die Zuwei-
sung von Globalhaushalten erhalten die Hochschulen die für die eigene strate-
gische Orientierung und Profilierung im internationalen Wettbewerb wün-
schenswerte und notwendige Autonomie beim Einsatz der Haushaltsmittel.
Dadurch geraten die Geistes- und Sozialwissenschaften wie alle anderen Diszi-
plinen im hochschulinternen Wettbewerb um die Verteilung der Mittel unter
zusätzlichen Legitimations- und Leistungsdruck. Dies ist Ausdruck der grund-
legenden Veränderungen akademischer und gesellschaftlicher Rahmenbedin-
gungen wissenschaftlichen Arbeitens. Qualitätskontrolle und ausgeprägter
Wille zur Veränderung sind für alle Wissenschaften wichtige Grundlagen zur
erfolgreichen Gestaltung von nachhaltigen Umstrukturierungsprozessen. Für
alle Wissenschaftsbereiche gilt gleichermaßen, dass die Verwendung öffent-
licher Mittel durch Qualität und Exzellenz begründet sein muss – ohne dass
eine konkrete „Verwertbarkeit“ unmittelbar erkennbar sein muss.

Allerdings birgt die Verschärfung des Wettbewerbs um öffentliche Mittel die
Gefahr, dass die Geistes- und Sozialwissenschaften gegenüber den als expansiv
erlebten Natur- und Ingenieurswissenschaften benachteiligt werden. Eine Aus-
richtung der Förderung alleine an Drittmittelquoten wird den Geistes- und
Sozialwissenschaften nicht gerecht. Gerade die geisteswissenschaftliche For-
schung ist oft langfristig angelegt, was kurzfristigem Renditedenken entgegen-
läuft. Des Weiteren sind die Bedeutung und der wissenschaftliche Nutzen der
individuellen Forschung zu beachten. Darum müssen neben quantitativen auch
qualitative Leistungskriterien gelten.

Geistes- und Sozialwissenschaften leisten als Wissenschaften einen spezifi-
schen und zentralen Beitrag zur Förderung von gesellschaftlichen Innovationen
und tragen auf ihre Weise wie die Natur- und Technikwissenschaften zur öko-
nomischen Wertschöpfung bei. Soziale, kulturelle und religiöse Gegebenheiten
und Vorstellungen sind mächtige Wirkgrößen der Innen- und Außenpolitik wie
der Weltpolitik insgesamt. Parallel zur Globalisierung ist eine wachsende
Tendenz zur Regionalisierung zu verzeichnen. Die besondere Bedeutung der
Geistes- und Sozialwissenschaften liegt in der Erarbeitung wichtiger Beiträge
zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen und Chancen für
Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Sie liefern eine Fülle an Wissen über geis-
tige, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen
sowie über soziale Strukturen und Prozesse. Damit leisten sie einen nicht zu
unterschätzenden Beitrag für Entscheidungen über aktuelle gesellschaftliche
Probleme und Herausforderungen. Dies gilt insbesondere auch für die Chancen
und Herausforderungen der europäischen Integration und des interkulturellen
Dialoges, für die die Geistes- und Sozialwissenschaften grundlegende Beiträge
leisten können und leisten müssen. Neben der Öffnung der europäischen För-
derprogramme für die Geistes- und Sozialwissenschaften ist dafür aber auch

eine Bereitschaft der geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen erfor-
derlich, diese Fördermittel auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

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Im Sinne eines fächer- und disziplinenübergreifenden Studiums Generale, einer
Verwirklichung der „universitas“ im Wortsinne, das angesichts des beschleu-
nigten weltweiten Wissenszuwachses neben der Vermittlung von spezialisier-
tem Fachwissen zunehmend an Bedeutung gewinnt, kommt auch der geistes-
und sozialwissenschaftlichen Lehre an Hochschulen eine unverzichtbare Rolle
zu. Auch für ein kontextbezogenes Studium ist das Angebot von Geistes- und
Sozialwissenschaften notwendig. Selbst in den originären Forschungsbereichen
der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen nehmen die geistes-
und sozialwissenschaftlichen Kompetenzen eine immer größer werdende Rolle
ein. Sie geben wichtige Impulse beispielsweise zur interkulturellen Bildung,
zur Humanisierung der Lebens- und Arbeitswelt und zur nachhaltigen Gestal-
tung des technologischen Fortschritts im Rahmen der Technikfolgenabschät-
zung, wie sie etwa das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen
Bundestag erbringt. Einen wichtigen Beitrag müssen die Geistes- und Sozial-
wissenschaften auch angesichts des tiefgreifenden Wandels des Bildungssys-
tems leisten. Hier ist eine fundierte empirische Bildungsforschung dringend ge-
boten, um das Bildungssystem weiterentwickeln und diesen Herausforderungen
gerecht werden zu können.

In Zeiten sich verstärkender Globalisierungsprozesse sind darüber hinaus um-
fassende Erkenntnisse über die verschiedenen Nationen, Kulturen und Gesell-
schaften von wachsender Bedeutung. Besonders deutlich wird das Potential der
Geistes- und Sozialwissenschaften daher im Bereich der interdisziplinären
Regionalstudien (Area Studies). Nur ein breit gefächertes Spektrum im Bereich
der Regionalstudien stellt sicher, dass Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf
regionalspezifische Kompetenzen zurückgreifen können.

Geistes- und Sozialwissenschaften werden gebraucht – auch an den Nahtstellen
zu den Naturwissenschaften. Es ist notwendig und sinnvoll, die Stellung der
Geistes- und Sozialwissenschaften in den Universitäten zu sichern und die be-
nötigten Freiräume und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um
somit die Vernetzung der Geistes- und Sozialwissenschaften und ihr Zusam-
menwirken mit den natur- und technikwissenschaftlichen Fächern zu fördern,
gegebenenfalls an den Universitäten geistes- und sozialwissenschaftliche Clus-
ter zu bilden bzw. neu zu strukturieren und so letztlich den Ertrag geistes- und
sozialwissenschaftlicher Leistungen auszuschöpfen. Dies gilt auch mit Blick
auf die aktuellen Forschungsschwerpunkte wie die zivile Sicherheitsforschung,
die darauf abzielt, die zivile Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Men-
schen- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Eine so ver-
standene Sicherheitsforschung ist nicht allein aus technischer Perspektive zu
verwirklichen, sondern nur im Zusammenwirken von Geistes- und Sozialwis-
senschaften mit Technikwissenschaften. In der Clusterbildung innerhalb eines
Faches wie auch interdisziplinär liegen noch immer erhebliche Potenziale und
Chancen, die es zu nutzen gilt. Zudem besteht insbesondere in den Geistes- und
Sozialwissenschaften der Bedarf, Nachwuchswissenschaftlern Möglichkeiten
zur überörtlichen Vernetzung zu geben, auch in Bezug auf internationale Ein-
bindung. Eine Förderung zur Initiierung wissenschaftlicher Netzwerke ist un-
umgänglich.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

– dass sich die Bundesregierung zu dem politischen Ziel bekennt, die Gesamt-
ausgaben für Forschung und Entwicklung gemeinsam mit der Wirtschaft
und den Bundesländern bis zum Jahr 2010 auf drei Prozent des Brutto-
inlandsprodukts zu erhöhen,

– dass die Bundesregierung die Ausgaben für Geistes- und Sozialwissenschaf-

ten im Bundeshaushalt 2007 deutlich steigert,

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– dass im Jahr 2007 das „Jahr der Geisteswissenschaften“ durchgeführt wird,

– dass die Bundesregierung über

– die institutionelle Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
(DFG),

– die finanzielle Unterstützung für die in der Stiftung Deutsche Geisteswis-
senschaftliche Institute im Ausland zusammengeführten Einrichtungen,

– die Zuwendungen für geistes- und sozialwissenschaftliche Institute im
Rahmen der institutionellen Förderung der großen Forschungsorganisa-
tionen,

– im Rahmen des Akademienprogramms

– sowie mit Mitteln aus der Projektförderung des Bundes

ihren zuverlässigen Beitrag zur Stärkung der Geistes- und Sozialwissen-
schaften leistet.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. mit dem angestrebten Hochschulpakt gemeinsam mit den Ländern die
Offenhaltung der Hochschulen sicherzustellen und damit auch die – zahl-
reichen – Studierenden und Studierwilligen der Geistes- und Sozialwissen-
schaften angemessen zu unterstützen,

2. gemeinsam mit den Ländern verstärkte Anstrengungen zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses zu unternehmen und die weitere Entwick-
lung von Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen zu unterstützen,

3. beim weiteren Verlauf des Exzellenzwettbewerbs darauf zu achten, dass die
Geistes- und Sozialwissenschaften nicht benachteiligt werden,

4. auf die Bedingungen der Geistes- und Sozialwissenschaften zugeschnittene
Vorhaben stärker zu fördern und Förderinstrumente, Infrastrukturen und
Evaluierungskriterien zu entwickeln, die den Anforderungen und Bedürfnis-
sen geisteswissenschaftlicher Forschung angepasst sind,

5. die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen geisteswissenschaftlichen For-
schungskollegs als „sichtbare Orte für geisteswissenschaftliche Spitzenfor-
schung“ zu realisieren,

6. gemeinsam mit den Ländern Sorge dafür zu tragen, dass die vom Wissen-
schaftsrat positiv evaluierten Geisteswissenschaftlichen Zentren in der nöti-
gen Eigenständigkeit gesichert werden,

7. den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Akademienprogramm zu
folgen und gemeinsam mit den Ländern die langfristige und verlässliche
Finanzierung des Programms sicherzustellen, um die Grundlagenforschung
im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften zu fördern,

8. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, den Bestand geistes- und
sozialwissenschaftlicher Forschung und Lehre zu erfassen,

9. gemeinsam mit den Ländern unter Einbeziehung der Empfehlungen und
Expertise des Wissenschaftsrates darauf hinzuwirken, einen Kernbestand an
geistes- und sozialwissenschaftlicher Forschung und Lehre zu definieren,
der in Deutschland und den Bundesländern erhalten bleiben bzw. geschaffen
werden soll,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4161

10. in enger Kooperation mit den Ländern Strategien zu entwickeln, um für die
kleinen so genannten Orchideen-Fächer im Bereich der Geistes- und Sozi-
alwissenschaften günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und dabei auf
die Expertise des Wissenschaftsrates und der Hochschulrektorenkonferenz
zurückzugreifen,

11. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, allgemein anerkannte
Evaluations- und Leistungskriterien zu entwickeln, die eine wettbewerbs-
fähige Bewertung von Forschungsleistungen über die Drittmittelquoten
hinaus ermöglichen,

12. die Länder bei der notwendigen Reform des Bildungssystems durch ein
stärkeres Engagement im Bereich der Bildungsforschung zu unterstützen,

13. den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu den Regionalstudien an
Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu folgen
und den Aufbau von interdisziplinären Centers for Area Studies durch
geeignete Maßnahmen zu unterstützen,

14. auch künftig die Geistes- und Sozialwissenschaften in der Wissenschafts-
kommunikation angemessen zu berücksichtigen und ähnlich zu akzentuie-
ren, wie es bei dem Jahr der Geisteswissenschaften 2007 geschieht,

15. die Förderung von geistes- und sozialwissenschaftlicher Forschung aus
dem Bundeshaushalt weiter zu verstärken, einschließlich der Förderung an
den Schnittstellen zwischen Geistes- und Naturwissenschaften,

16. die europäische Zusammenarbeit und den Austausch in Bildung, Lehre
und Forschung weiter voranzutreiben, um das Zusammenwachsen Europas
auch im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften zu befördern,

17. auf europäischer Ebene auf weitere Öffnung der Förderprogramme für die
Geistes- und Sozialwissenschaften und den Aufbau einer geeigneten Infra-
struktur hinzuwirken und sich dafür einzusetzen, dass vor dem Hintergrund
der Gründung eines European Research Council die geistes- und sozialwis-
senschaftliche Grundlagenforschung künftig einen höheren Stellenwert er-
hält,

18. europäische Forschungsverbünde zu zentralen Gegenwartsproblemen zu
unterstützen, beispielsweise die Fragen der europäischen Integration, des
interkulturellen Dialoges sowie die Fragen der Integration und Desintegra-
tion in einer modernen Gesellschaft,

19. und zugleich verstärkt dafür zu werben, dass die Geistes- und Sozial-
wissenschaften intensiver von den Möglichkeiten der europäischen For-
schungs- und Projektförderung Gebrauch machen.

Berlin, den 31. Januar 2007

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion

Dr. Peter Struck und Fraktion

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