BT-Drucksache 16/4155

Anforderungen an eine strategische Partnerschaft der EU mit Russland

Vom 31. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4155
16. Wahlperiode 31. 01. 2007

Antrag
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anforderungen an eine strategische Partnerschaft der EU mit Russland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Russland verfügt über die größten Erdgasreserven der Welt und gehört zu den
erdölreichsten Ländern. Diese strategisch wichtigen Rohstoffe sind heute zu-
gleich die Hauptquelle russischen Einflusses in der Welt. Vorrangiges Instru-
ment russischer Außenpolitik ist deshalb ein Geflecht staatlich kontrollierter
Rohstoff-Monopole, die gegen ausländische Beteiligungen weitgehend abge-
schirmt sind. Diese Konzerne, deren bekanntester Gasprom ist, werden auch als
starkes wirtschaftliches Druckmittel einer zunehmend aggressiven Außenpolitik
verwendet. Diese richtet sich vor allem gegen Staaten der GUS, hat aber auch
Auswirkungen auf Länder in der EU.

Der Deutsche Bundestag ist sich der Tatsache bewusst, dass die Transformation
Russlands als Teil der früheren Sowjetunion in eine offene Gesellschaft eine
gewaltige Herausforderung ist. Russland bedurfte nach den Umbrüchen in der
Regierungszeit Jelzins einer politischen und ökonomischen Stabilisierung. Die
Reformversuche der frühen 90er Jahre hatten die Entwicklung einer Marktwirt-
schaft initiiert, gleichzeitig aber zu großen sozialen Spannungen geführt. Die
ungezügelte Bereicherung einer Minderheit auf Kosten aller führte zu Enttäu-
schung über das vermeintliche Versagen von Demokratie. Die gegenwärtige
Führung kann daher mit mehrheitlicher Zustimmung der Bevölkerung eine un-
mittelbare Übernahme europäischer Demokratiestandards unter Verweis auf die
spezifische Geschichte des Landes und seinen Entwicklungsstand als unpassend
für Russland ablehnen. Gleichzeitig ist Russland 1996 dem Europarat beigetre-
ten. Damit hat es sich dessen Konventionen und Standards verpflichtet. Diese
Mitgliedschaft und der damit verbundene Anspruch, einen demokratischen Staat
aufzubauen, sollte ernst genommen und die Politik der russischen Regierung
daran gemessen werden.

Seit Beginn der Präsidentschaft von Wladimir Putin im Jahre 2000 hat sich die
negative Entwicklung im Bereich Menschenrechte und Demokratie, die schon
unter Boris Jelzin begonnen hatte, fortgesetzt. Frühere und jetzige Angehörige
des FSB, des umbenannten Geheimdienstes der Sowjetzeit, haben an Einfluss

gewonnen und besetzen zahlreiche Schüsselpositionen. Bei der Partizipation an
öffentlichen Entscheidungen, der Pressefreiheit und dem Schutz vor staatlicher
Willkür hat es in der Amtszeit Präsident Wladimir Putins erhebliche Rück-
schritte gegeben. Dazu gehören gesetzliche Regelungen, die im In- und Ausland
die staatlich angeordnete Ermordung des Terrorismus Beschuldigter erlauben.

Während Wladimir Putins Amtszeit wurde das Konzept entwickelt, das sich un-
ter der Bezeichnung „gelenkte Demokratie“ etabliert hat. Durch Veränderungen

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von Parteien- und Wahlgesetz wurden die Möglichkeiten demokratisch-liberaler
Oppositionsparteien erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig initiiert die Präsidial-
Administration ein scheinbar pluralistisches Parteiensystem mit teils simulierter
und teils geduldeter Opposition. Die Regierungspartei hat jedoch in der Staats-
duma eine Zweidrittelmehrheit.

Dennoch hat sich eine lebendige Zivilgesellschaft gebildet, in der, wie in den
demokratischen oppositionellen Parteien der Anspruch aufrechterhalten wird,
Russland zu einem demokratischen Land mit einer emanzipierten Gesellschaft
sich entwickelt. Dafür spielt der Bezug auf die europäischen Standards für die
Organisation der Gesellschaft und ihre Entfaltungsmöglichkeiten eine wichtige
Rolle. Trotz der unstrittigen Besonderheiten Russlands werden sie als Maßstab
für die weitere Entwicklung des Landes angesehen. In verschiedenen Bereichen
füllen Nichtregierungsorganisationen Lücken, die sich durch die Schwäche der
eigentlich zuständigen staatlichen Strukturen auftun.

Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisation ist unter Wladimir Putin je-
doch merklich geschwächt worden. Der Kreml verfolgt die Strategie, politisch
eher unkritische und daher unproblematische NGOs im Geiste der „gelenkten
Demokratie“ zu stärken und in der „Gesellschaftskammer“ zusammenzufassen.
Gleichzeitig werden kritischere NGOs als Handlanger des Westens diffamiert,
eingeschüchtert, durch eine Reihe gesetzlicher Regelungen in ihrer Arbeit
behindert oder sogar verboten. Es ist abzusehen, dass das neue NGO-Gesetz die-
ser Entwicklung Vorschub leistet und allein durch die Fülle neuer bürokratischer
Anforderungen und Kontrollmechanismen die Arbeit kritischer NGOs zuneh-
mend erschweren wird.

Durch staatlich kontrollierte Energiekonzerne wie Gasprom wird mittels Mehr-
heitsbeteiligungen zunehmende Kontrolle über ehemals unabhängige Medien in
Russland ausgeübt. Alle überregionalen elektronischen Medien und die meisten
überregionalen Printmedien sind so schon unter staatlicher Kontrolle. Erheb-
liche Defizite gibt es auch im Bereich der Rechtsprechung, der Rechtssicherheit
und der Beachtung der Gleichheit vor dem Gesetz. Bekanntestes Beispiel ist das
Verfahren zur Verurteilung Michail Chodorkowskis und die Zerschlagung seines
Ölkonzerns Yukos zugunsten staatlich kontrollierter Monopole. Die gewachsene
Transparenz Russlands nach innen wie nach außen zwingt jetzt allerdings zu
einem höheren Grad an Legitimation als die frühere sowjetische Willkür. So sind
die katastrophalen Zustände innerhalb der Armee sowie die unmenschlichen
Haftbedingungen in russischen Gefängnissen nicht gänzlich vor der Bevölke-
rung zu verbergen. Berichten zufolge ist mehr als die Hälfte aller Insassen in Ge-
fängnissen krank, Misshandlungen von Häftlingen sowie Amtsmissbrauch von
Gefängnispersonal sind an der Tagesordnung. Dennoch versucht der Staat, die
Gewinnung von Erkenntnissen z. B. über rechtsstaatswidrige Zustände in den
Gefängnissen und Lagern zu behindern. Aktuelles Beispiel ist die Weigerung,
dem UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, Besuche in russi-
schen Haftanstalten zur Gewinnung solcher Erkenntnisse zu ermöglichen.

Besonders besorgniserregend bleibt die Lage im Nordkaukasus und vor allem in
Tschetschenien. Während die russische Regierung von einer „Normalisierung“
spricht und der Krieg als beendet erklärt wird, ist die Menschenrechtssituation
unter der Herrschaft des von Russland protegierten, vom Kreml installierten
Milizenführers Ramsan Kadyrow nach wie vor katastrophal. Schon seit langem
sind in Russland lebende Tschetscheninnen und Tschetschenen – seit neuestem
auch Georgierinnen und Georgier im Zuge der Spannungen zwischen den beiden
Ländern – kollektiven staatlichen Repressionen ausgesetzt. Die Förderung ras-
sistischer Ressentiments bis hin zu Pogromen wird dabei in Kauf genommen
und unzureichend verfolgt. Kritik an der Situation in Tschetschenien und an der

russischen Tschetschenienpolitik jedoch ist gefährlich: Der Mord an der Journa-
listin Anna Politkowskaja und die gerichtliche Liquidation der russisch-tschet-

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schenischen Freundschaftsgesellschaft in Nishni-Nowgorod sind beredte Bei-
spiele dafür.

Der Deutsche Bundestag sieht eine enge, strategische Partnerschaft mit Russ-
land, dem größten Nachbarn der EU, als richtiges und notwendiges Ziel an.
Deren Entwicklung ist Teil der Aufgaben auch der deutschen EU-Ratspräsident-
schaft. Grundlage einer strategischen Partnerschaft muss ein gemeinsamer Wer-
tekanon sein, der über die Vereinbarung von wirtschaftlichen Beziehungen und
eine Politik der friedlichen Koexistenz und der Nichteinmischung in die inneren
Angelegenheiten hinausgeht.

Politik im deutschen und im europäischen Interesse ist immer auch Menschen-
rechtspolitik. Der bestehende „gemeinsame Raum der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts“ sollte daher stärker als bisher und zusätzlich zu den halbjähr-
lichen Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland zur The-
matisierung von Menschenrechtsfragen genutzt werden. Die Einhaltung der
Europäischen Menschenrechtskonvention und aller anderen Verpflichtungen,
denen sich Russland als Mitglied des Europarats unterworfen hat, ist eine we-
sentliche Voraussetzung für eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und
Russland.

Russland ist besonders durch den Reichtum an Ressourcen ein wichtiger Han-
delspartner. Der wechselseitige Anspruch auf Zuverlässigkeit und Energie-
sicherheit ist eine Voraussetzung für vertrauensvolle Beziehungen. Teil dessen
ist die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen, die ursprünglich mit der Rati-
fizierung und Umsetzung der Energiecharta auch durch Russland garantiert wer-
den sollte. Nur so können Befürchtungen in Transit- und Empfängerländern in
Osteuropa und der EU ausgeräumt werden, mit Lieferstopps und drastischen
Preiserhöhungen erpresst zu werden. Die Aussetzung von Erdgaslieferungen in
die westlichen Empfängerländer im Konflikt zwischen Russland und der Uk-
raine vor einem Jahr und den jüngsten Lieferstopp von Erdöl im Streit zwischen
Russland und Belarus sieht der Deutsche Bundestag mit großer Sorge. Die Ver-
lässlichkeit vertraglich vereinbarter Lieferungen ist Voraussetzung einer ver-
trauensvollen Zusammenarbeit. Aufgabe der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
ist es, mit Russland entsprechende Vereinbarungen zu Liefergarantien, Konsul-
tations- und Konfliktschlichtungsmechanismen zu treffen.

Während etwa 70 Prozent russischer Rohstoffexporte in die EU gehen, bezieht
die EU etwa 30 Prozent ihrer Importe an Öl und Gas aus Russland. Somit ist
Russlands Abhängigkeit von der EU zumindest mittelfristig erheblich größer als
die der EU von Russland. Der Deutsche Bundestag lehnt es daher ab, eine ver-
meintliche Abhängigkeit von russischen Rohstoffen als Rechtfertigung für die
Akzeptanz demokratischer Defizite und Menschenrechtsverstöße anzuerken-
nen. Die von der Bundesregierung propagierte neue Russlandpolitik, deren Kon-
zept in die Beziehungen der EU zu Russland und in die Verhandlungen über ein
neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) einfließt, darf zur
Situation der Menschenrechte nicht schweigen.

Ein Schwerpunkt der Beziehungen zwischen der EU und Russland muss in Zu-
kunft auch ein Energieeffizienz-Dialog werden. Russlands Wirtschaft und seine
marode Infrastruktur verschwenden, erleichtert durch hohe Subventionierung
der Energiepreise, Energie in enormem Ausmaß. Deshalb besteht auf russischer
Seite ein hohes Interesse an einer Kooperation mit Deutschland und der EU für
eine höhere Energieeffizienz. Die Instrumentarien des Kyotoprotokolls zum
Klimaschutz genügen dafür nicht. Es müssen – z. B. über TACIS – auch nicht
auf die Kyotoziele anrechenbare Maßnahmen durch Know-how-Transfer und
Finanzierungsprogramme unterstützt werden.

Das neue PKA bietet große Einflussmöglichkeiten für die EU. Erklärtes Ziel ist

hierbei u. a., Anstrengungen zur Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaat-

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lichkeit zu unterstützen. Dieses zentrale Kooperationsfeld mit Russland muss
auch in Zukunft durch konkrete Maßnahmen mit Leben erfüllt werden. Die Pro-
jekte im Rahmen des bisherigen TACIS-Programms der EU sind weiterzufüh-
ren. Dabei geht es weniger um finanzielle Hilfen als um die Vermittlung von
EU-Standards. Besonderes Augenmerk ist deshalb auf Projekte zur Förderung
institutioneller, rechtlicher und administrativer Reformen zu legen. In diesem
Zusammenhang begrüßt der Deutsche Bundestag die Vereinbarung vom
November 2006 zwischen der russischen und der Bundesregierung über ge-
meinsame Seminare zum Strafvollzug, zur Gestaltung von Gesetzen und zur
Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Justizbehörden.

Eine gemeinsame Haltung in der EU zum Verhältnis zu Russland ist eine ent-
scheidende Voraussetzung für eine wirksame Politik. Konflikte wie der um die
Erdgaspipeline durch die Ostsee, die bisherige Transitländer wie Polen und die
baltischen Staaten umgeht, müssen daher gelöst werden. Dazu gehört vor allem
auch die Auflösung der Blockade von Verhandlungen über ein neues PKA.

Die Bundesregierung muss im Rahmen der EU-Präsidentschaft dafür Sorge
tragen, dass innerhalb des politischen Dialogs mit Russland Demokratie und
Menschenrechte wesentlich stärker als bisher berücksichtigt werden. Innerhalb
des Vertragswerkes des PKA ist dazu in den menschenrechtsbezogenen Verein-
barungen ein effektives Monitoringverfahren notwendig. Langfristige Stabilität,
eine verlässliche Rechtsordnung und eine unabhängige Justiz fordern auch deut-
sche und europäische Unternehmen im eigenen Interesse zu Recht ein. Dazu ge-
hört die Einhaltung entsprechender Standards in ihrem Einflussbereich auch bei
Investitionen und Beteiligungen in Russland.

Russland ist als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates und Mitglied inter-
nationaler Koordinierungsgremien wie dem Nahost-Quartett oder der Kontakt-
gruppe zum Kosovo auch ein wichtiger globaler Akteur. Es kann wesentlich zur
Lösung internationaler Krisen beitragen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben
deshalb ein Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Russland bei
der Lösung von Problemen wie der Klärung des Status für das Kosovo, der Auf-
lösung der so genannten frozen conflicts wie Abchasien und Südossetien, der
Beilegung des Atomstreits mit dem Iran oder der Herbeiführung eines wirksa-
men Waffenstillstands in Darfur.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit Russland im Hinblick auf
Stabilität und Sicherheit, insbesondere Energiesicherheit, nicht die Zusam-
menarbeit bei der Stärkung der Zivilgesellschaft, der Demokratie, des Um-
weltschutzes und der Menschenrechte unterläuft;

● während ihrer Ratspräsidentschaft eine koordinierte und gemeinsame Strate-
gie der EU gegenüber Russland als Grundlage für die Verhandlungen über ein
neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen durchzusetzen;

● für die Entwicklung eines Monitoringverfahrens innerhalb des PKAs zur
Überprüfung der Einhaltung europäischer menschenrechtlicher und rechts-
staatlicher Standards zu sorgen;

● im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens Vereinbarun-
gen zur Einhaltung vertraglicher Lieferverpflichtungen und zur Sanktionie-
rung im Fall von Verstößen dagegen zu treffen;

● die Förderung erneuerbarer Energien, von Energieeinsparung und höherer
Energieeffizienz in Deutschland fortzusetzen und zu verstärken sowie auf die
anderen Mitgliedstaaten der EU im gleichen Sinne einzuwirken;
● sich dafür einzusetzen, dass Energieeffizienz ein Schwerpunkt des neuen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wird;

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● Russland bei der Ausarbeitung und Implementierung von breitenwirksamen
Förderprogrammen im Bereich Energieeffizienz, Energieeinsparung und
erneuerbare Energien systematisch zu unterstützen;

● ihren Einfluss auf die russische Regierung zur Entwicklung eines öffentlich-
rechtlichen anstelle eines staatlich kontrollierten Mediensystems und zur
Beendigung des Einsatzes steuerrechtlicher Instrumente zur Bekämpfung
unabhängiger Medien zu nutzen;

● weiterhin die konsequente und transparente Aufklärung des Falls Anna
Politkowskajas und aller anderen ermordeten Journalistinnen und Journa-
listen einzufordern;

● die Zusammenarbeit zu Themen der Gesetzgebung, der Justiz und des Straf-
vollzugs weiterzuentwickeln sowie dabei konkrete Vereinbarungen über
Ziele und deren Umsetzung zu treffen;

● bei der russischen Regierung die Förderung einer pluralistischen, von der
Kreml-Administration unabhängigen Parteienlandschaft durch gesetzliche
Erleichterungen für Registrierung, Kandidatinnen- und Kandidatenaufstel-
lung und Zugang zu Parlamenten einzufordern;

● sich bei der russischen Regierung für die Gewährleistung der Entwicklungs-
möglichkeiten der Zivilgesellschaft durch Beendigung der straf- und steuer-
rechtlichen Verfolgung unabhängiger und kritischer Nichtregierungsorgani-
sationen sowie entsprechende Anwendung bzw. Revision des NGO-Gesetzes
einzusetzen;

● von der russischen Regierung die Beendigung der Straflosigkeit gegenüber
Verbrechen der Sicherheitskräfte in Tschetschenien und die Bereitschaft der
russischen Justizorgane zu fordern, Klagen tschetschenischer Opfer in Er-
mittlungen und Gerichtsverfahren zu verfolgen;

● gegenüber der russischen Regierung auf die Beendigung der staatlich initi-
ierten, kollektiv angewandten und besonderes gegenüber Kaukasiern und
Kaukasierinnen akuten Repressionen und für konsequente strafrechtliche
Verfolgung rassistisch motivierter Straftaten sowie der Verbreitung entspre-
chender Ideologien zu drängen;

● sich bei der russischen Regierung für die Zulassung unabhängiger, auch
internationaler Untersuchungen zu den Haftbedingungen in russischen Straf-
anstalten, insbesondere durch den UN-Sonderbeauftragten für Folter ein-
zusetzen sowie sich für die Beendigung der menschenrechtswidrigen und
schikanösen Behandlung vieler Häftlinge des russischen Strafvollzugs ein-
zusetzen;

● von der russischen Regierung die Gewährleistung der Demonstrationsfreiheit
und den Schutz friedlicher Demonstranten vor Gewalt zu fordern;

● sich bei europäischen Unternehmen, die in Russland investieren, für einen
Verhaltenskodex zur Einhaltung europäischer Menschenrechts-, Umwelt-
und Sozialstandards einzusetzen;

● an die russische Regierung zu appellieren, sich im gemeinsamen Interesse der
internationalen Gemeinschaft besonders für die Nutzung des russischen Ein-
flusses auf die iranische, die sudanesische und die serbische Regierung zur
Beilegung des Atomstreits, der Darfur-Krise und der Klärung des Kosovo-
Status einzusetzen.

Berlin, den 31. Januar 2007
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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