BT-Drucksache 16/4154

Perspektiven für die Geistes- und Sozialwissenschaften verbessern

Vom 31. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4154
16. Wahlperiode 31. 01. 2007

Antrag
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken),
Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Lothar Bisky, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und
der Fraktion DIE LINKE.

Perspektiven für die Geistes- und Sozialwissenschaften verbessern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Jahr 2007 wird als „Jahr der Geisteswissenschaften“ die Reihe der Wissen-
schaftsjahre fortsetzen und die öffentliche Aufmerksamkeit für die Inhalte und
Bedeutung ausgewählter wissenschaftlicher Disziplinen für gesellschaftliche
Erkenntnis- und Entwicklungsprozesse erhöhen. Das Themenjahr eröffnet aber
auch die Möglichkeit für konzentrierte Debatten um den Zustand, die Perspek-
tiven und daraus abgeleiteten Handlungsbedarf für Geisteswissenschaften auf
Seiten der Wissenschaftspolitik in den verantwortlichen Ebenen und Gremien.
Die im Januar 2006 vom Wissenschaftsrat vorgelegten „Empfehlungen zur Ent-
wicklung und Förderung der Geisteswissenschaften in Deutschland“ haben be-
reits wichtige und vielfach beachtete Voranalysen geliefert. Die Chance, den hier
begonnenen Dialog in konkret vereinbarte Förderwege und Fördermittel umzu-
setzen, ließe sich auch durch ein entsprechendes Agendasetting der Bundes-
regierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verstärken und die
nachhaltige Stärkung dieser Wissenschaftsdisziplinen im europäischen Raum
fortführen. Begrüßenswert ist hier das bereits erfolgte Engagement der Bundes-
regierung für die verstärkte Öffnung des Siebten Europäischen Forschungsrah-
menprogramms für Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften.

Der Deutsche Bundestag bedauert, dass die Bundesregierung auf nationaler
Ebene den Sozialwissenschaften keinen eigenen Stellenwert in ihren jüngsten
Fördervorhaben eingeräumt hat: Sowohl das Wissenschaftsjahr als auch die För-
derinitiative „Freiraum für die Geisteswissenschaften“ richten sich nur an die
Geisteswissenschaften im engeren Sinne. Dabei verdeutlicht gerade der kom-
plexe Prozess der europäischen Integration die Bedeutung von sowohl Geistes-
als auch Sozialwissenschaften für die Identifikation und Beschreibung von
Chancen und Problemen und die darauf aufbauenden Handlungsansätze.

Die Leistung von Geistes- und Sozialwissenschaften liegt in ihrem Beitrag zum
Erschließen und Ordnen von Prozessen, die die menschliche Gemeinschaft

und Gesellschaft charakterisieren. Sie liefern Orientierungswissen für kultu-
relle, soziale und politische Entwicklungen. Sie zeigen Wege, auf denen indivi-
duelle und kollektive Überzeugungen entstehen und die Voraussetzung für
Toleranz und Verständigung sowie einen friedlichen Umgang mit Differenzen
und Konflikten sind. Zu den Aufgaben der Disziplinen gehören die Reflektion
von Ergebnissen naturwissenschaftlicher Forschung ebenso wie die Begleitung
sozioökonomischer Modernisierungsprozesse, die lebendige Erinnerung an Ge-

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schichte und Verbesserung der sprachlichen Kommunikationsgrundlagen. Sie
schlagen Brücken zwischen Vergangenheit und Zukunft, zwischen Gesellschaf-
ten aber auch zwischen spezialisierten Sektoren moderner Gesellschaften. In
diesem Zusammenhang begrüßt der Deutsche Bundestag ausdrücklich die von
der Bundesregierung angekündigte gesonderte Förderung der Wechselwirkung
von Geistes- und Naturwissenschaften in Forschungsverbünden.

Da sie zwar die Gestalt und Gestaltung von Gesellschaften prägen, ihre Ergeb-
nisse aber seltener als in anderen Disziplinen einen direkt anwendbaren Nutzen
darstellen, sind Geistes- und Sozialwissenschaften fast ausschließlich an öffent-
lich geförderten Forschungseinrichtungen angesiedelt und auf öffentliche För-
derung angewiesen. Als diskursive Wissenschaften bedürfen sie mehr als andere
Disziplinen Zeit für die Arbeit der weitgehend einzeln Forschenden. Aufgrund
dieser Charakteristika sind sie in besonderer Weise von Umstrukturierungen in
der Hochschulfinanzierung und -steuerung betroffen.

Der Deutsche Bundestag betont, dass sich die Situation der Geistes- und Sozial-
wissenschaften durch die jahrelang auf Bundes- wie Länderseite in Kauf genom-
mene Unterfinanzierung der Hochschulen in ganz besonderer Weise verschlech-
tert hat. Neben personeller Verkleinerung und Schließung von universitären
Instituten hat zudem die Umstellung der Hochschulfinanzierung auf Global-
haushalte und quantitative Leistungskriterien die Arbeitssituation an diesen
Fakultäten verschärft. Die Bindung der hochschulinternen Mittelumverteilung
an Quoten der durch Fachbereiche eingeworbenen Drittmittel benachteiligt die
Geistes- und Sozialwissenschaften, da bei diesen Disziplinen kaum nichtöffent-
liche Mittelquellen zur Verfügung stehen. Auch der öffentliche nationale wie
internationale Förderanteil fällt hier im Vergleich zum Anteil des beschäftigten
wissenschaftlichen Personals gering aus. Die beobachtete Verschiebung von der
grund- zur projektfinanzierten Forschung bindet zudem enorme Zeitressourcen
für die Beantragung von Drittmitteln. Erschwerend führen die einheitlichen Be-
willigungslaufzeiten von in der Regel drei Jahren zur zusätzlichen Projekthetze
in diesen auf längerfristige Forschungszeiten angelegten Disziplinen.

Damit die vom Wissenschaftsrat als bislang insgesamt hervorragend und inter-
national anerkannt ausgewiesenen Forschungsleistungen längerfristig keinen
Schaden erleiden, muss auch die steigende Lehrbelastung von Hochschullehrern
und -lehrerinnen eine angemessene Beachtung finden. Der Wissenschaftsrat
wies die Situation der Lehre als die eigentliche Achillesferse der Geisteswissen-
schaften aus. Zu dieser Einschätzung trägt die im internationalen Vergleich
schlechte Betreuungsrelation von durchschnittlich 1:70 wie auch die im Fächer-
vergleich fast doppelt so hohe Abbrecherquote von 45 Prozent der Studierenden
bei. Dazu hat auch das systematische Verkleinern des Angebots unter dem Stich-
wort des Abbaus von Doppel- und Merhfachangeboten trotz wachsender Nach-
frage nach geisteswissenschaftlichen Fächern beigetragen. Während 1990 noch
19 Prozent aller Studierenden aus den Geisteswissenschaften stammten, waren
es 2003 bereits 26 Prozent. Gerade für diese Disziplinen sind aber kleinere
Gruppen, die aktive Beteiligung ermöglichen, essentiell zum Erlernen der Kern-
kompetenzen in Geisteswissenschaften. Umgekehrt ist auch der Erkenntnis-
vorgang bei den Forschern in besonderer Weise von der Kommunikation mit
Studierenden und Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern ab-
hängig.

Das prekäre Verhältnis von Lehrenden und Studierenden hat sich durch die Ein-
führung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge noch verschärft. Die von
vielen Hochschulen verhängten Zulassungsbeschränkungen als Antwort auf
fehlendes Prüfungspersonal müssen Bund und Ländern als ein ernstes Warn-
signal angesichts der politisch gewünschten Steigerung von Absolventenzahlen

gelten. Speziell für Geisteswissenschaften wird durch den Wissenschaftsrat zu-

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dem ein mit der Modularisierung einhergehender Verlust an Vielfältigkeit und
selbst organisiertem Lernen als Kernkompetenz dieser Disziplinen kritisiert.

Geistes- und Sozialwissenschaften laufen schließlich Gefahr, auf längere Sicht
bei Förderkriterien, die sich stark an der Kultur von Naturwissenschaften aus-
richten, ins Hintertreffen zu geraten: Die Quote der Drittmitteleinwerbung, An-
zahl von Publikationen und Zitationen, Teambildung und internationale Zusam-
menarbeit führen im interdisziplinären Vergleich zur Benachteiligung dieser
Disziplinen, wie die Abschlussrunde der ersten Exzellenzinitiative deutlich
zeigte.

Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die Umstrukturierungen im Hochschul-
system der letzten Dekade unter Rahmenbedingungen ablaufen, die insbeson-
dere für die Geistes- und Sozialwissenschaften die Autonomie von Hochschulen
in Frage stellen lassen. Bei fehlender Grundfinanzierung von Forschung und
insbesondere der Lehre ist der Rückzug staatlicher Regulierung nicht mit mehr
Freiheit für die Wissenschaft verbunden. Stattdessen wird vor allem durch quan-
tifizierende Regeln die Ökonomisierung der Wissenschaft vorangetrieben. Kon-
formität zu engen Rahmenvorgaben ebnet aber auf lange Sicht Kompetenzpro-
file und das Verfolgen origineller und unabhängiger Forschungsideen ein.

Der Deutsche Bundestag teilt zwar das Grundanliegen der Bundesregierung,
Geisteswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen an Hochschulen mehr Zeit
für ihre Forschung einzuräumen. Hierfür kündigte die Bundesregierung im Rah-
men der Initiative „Freiraum für die Geisteswissenschaften“ die Einrichtung von
internationalen Forschungskollegs mit sechs- bis zwölfjähriger Befreiung der
Forschenden von Verpflichtungen in Lehre und Gremienarbeit an. Hierdurch ist
eine zusätzliche Belebung der Forschung durch Kooperation zwischen Angehö-
rigen unterschiedlicher Institute wie auch die Einbindung von ausländischen
Gastwissenschaftlern und Gastwissenschaftlerinnen gut vorstellbar.

Jedoch stehen die Missstände in der Lehre und die Verschlechterung der Arbeits-
bedingungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen einer sehr guten
internationalen Positionierung deutscher Geisteswissenschaften gegenüber;
auch hiesiger Nachwuchs aus diesen Disziplinen ist im Ausland sehr begehrt.
Der Deutsche Bundestag hält deshalb die Stärkung der Spitzenforschung in die-
sem Bereich nicht für die dringendste Aufgabe der Forschungspolitik. Es ist zu
erwarten, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die keine der raren
Stellen in den Forschungskollegs erhalten, weiterhin mit zeitraubender Drittmit-
teleinwerbung und häufig inadäquaten Evaluationskriterien zu kämpfen haben
werden. Zudem stellt die Option, auf zwölf Jahre aus dem Lehrbetrieb ausge-
gliedert zu sein, die Einheit von Lehre und Forschung in Frage. Geistes- und So-
zialwissenschaften werden nicht nachhaltig gestärkt, wenn in erster Linie Mittel
dazu eingesetzt werden, nur einem kleinen Kreis an Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern Forschungsgelder in einer an sich unterfinanzierten Hoch-
schule zugutekommen zu lassen und sie dauerhaft von ihren Lehrverpflichtun-
gen zu entbinden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. im Jahr der Geisteswissenschaften ein Diskussionsforum zu den „Perspekti-
ven der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ zu initiieren. Ziel ist die
Verständigung über Empfehlungen zur Stärkung der Geistes-, Kultur- und
Sozialwissenschaften für wissenschaftspolitische Beschlussfassungen in den
verantwortlichen Ebenen und Gremien.

Gegenstand der Debatte sollen insbesondere die qualitativen und quantitati-
ven Wandlungsprozesse sowie die Entwicklungserfordernisse in den Geistes-

und Sozialwissenschaften sein. Ebenso gilt es, die Bedingungen für Studium
und Lehre zu beschreiben, Anforderungen an Forschung und Forschungsför-

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derung sowie Strategien für die Nachwuchsentwicklung zu formulieren und
Beschäftigungschancen abzubilden. Dazu analysiert und diskutiert das
Forum die Belange der betreffenden Disziplinen auf der Basis bereits vorge-
legter und noch in Auftrag zu gebender Studien und Empfehlungen der ver-
schiedenen Wissenschaftsinstitutionen.

Am Diskussionsforum „Perspektiven der Geistes-, Kultur- und Sozialwissen-
schaften“ sind Bund und Länder, Wissenschaftseinrichtungen und -organisa-
tionen, Hochschulen ebenso wie Interessenvertretungen und Fachgesell-
schaften zu beteiligen.

2. in ihren Initiativen nicht nur Forschung zu fördern, sondern ihre Verantwor-
tung für die Geisteswissenschaften umfassend zu begreifen. Die Bundesre-
gierung setzt sich gegenüber den Ländern dafür ein, dass zunächst eine Initia-
tive zur Verbesserung der Lehre gestartet wird. Letztere bildet das Fundament
für geisteswissenschaftliche Spitzenforschung. Insbesondere muss diese
Initiative finanzielle und personelle Ressourcen über den Hochschulpakt
hinaus bereitstellen, die Betreuungsrelationen verbessern, Studienabbrecher-
quoten senken und dem Anstieg von Lehr- und Prüfungsverpflichtungen
durch den Bologna-Prozess gerecht werden sowie das Personal vom Drittmit-
telwettlauf entlasten. Die Einrichtung von Forschungskollegs darf weder die
Einheit von Forschung und Lehre gefährden noch Ressourcen aus anderen
universitären Bereichen abziehen.

3. gleichermaßen eine Initiative für die Sozialwissenschaften zu entwickeln, die
die Stärkung von Forschung und Lehre in den Blick nimmt sowie die gesell-
schaftliche Rolle sozial- und kulturwissenschaftlicher Forschung thema-
tisiert.

4. das Jahr der Geisteswissenschaften 2007 und die deutsche Ratspräsident-
schaft zu nutzen, um über Maßnahmen zur europaweiten Stärkung der Geis-
tes- und Sozialwissenschaften auch zu einer verbesserten Einbindung ihrer
Kompetenzen und Forschungsergebnisse in politische Beratungs- und Pla-
nungsprozesse mit externen Sachverständigen und Interessengruppen zu
kommen.

5. den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Studienreform zu folgen und
gemeinsam mit den Ländern und Hochschulen die Einführung gestufter Stu-
diengänge in den Geisteswissenschaften im Zuge des Bologna-Prozesses kri-
tisch auswerten. Gestufte Studiengänge müssen den spezifischen Anforde-
rungen der Geisteswissenschaften Rechnung tragen: Eine frühe Spezialisie-
rung in der Ausbildung muss vermieden, Auslandsaufenthalte und Fremd-
spracherwerb ermöglicht sowie der Austausch zwischen Studierenden mit
dem wissenschaftlichen Nachwuchs befördert werden. Der Übergang von
Bachelor- zum Masterstudium ist durchlässig zu gestalten.

6. eine Differenzierung in den Tätigkeitsprofilen des Wissenschaftspersonals,
insbesondere die Freistellung von Lehrleistungen, nicht vereinzelt für geis-
teswissenschaftliche Forschungskollegs vorzunehmen. Stattdessen muss die
Bundesregierung in einer bundesweiten Debatte Aktivpartner für eine Perso-
nalstrukturreform werden. Ziel ist die Schaffung einer aufgabenspezifischen
Personalstruktur, die ein dauerhaftes Verbleiben im Wissenschaftsbetrieb er-
möglicht, Durchlässigkeit gewährleistet und die Einheit von Forschung und
Lehre wahrt. In diesem Sinne ist die Einführung von Lecturern zu prüfen so-
wie Juniorprofessuren zu befördern. Die Bundesregierung strebt in den Ver-
handlungen mit den Ländern im Sinne von Mobilität und Schaffung attrakti-
ver Arbeitsbedingungen für das Wissenschaftspersonal die Vereinbarung ver-
gleichbarer Kriterien für Aufgabenbeschreibungen und Einstellungsvoraus-
setzungen an.

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7. im Rahmen des Diskussionsforums Schritte zu verabreden, die der Abwan-
derung von hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
begegnen. Bund und Länder sollten ebenfalls eine Ausweitung der struktu-
rierten Doktorandenausbildung sowie die Einrichtung und Begleitung von
Promotions- sowie geisteswissenschaftlichen Forschungskollegs gemein-
sam verfolgen.

8. den Vorschlag des Wissenschaftsrates aufzugreifen und gemeinsam mit den
Ländern und Hochschulen bedrohte Fächer zu erfassen sowie für ihren
Erhalt im Sinne eines vielfältigen geistes-, sozial- und kulturwissenschaft-
lichen Fächerspektrums zu sorgen.

9. das Forum zu den „Perspektiven der Geistes- und Sozialwissenschaften“ zu
nutzen, um für diese Disziplinen adäquate Bewertungskriterien für die Qua-
lität der Forschung mit den beteiligten Seiten zu vereinbaren. Förderricht-
linien und Programme müssen mit dem Ziel überarbeitet werden, die Be-
nachteiligung der Geistes- und Sozialwissenschaften in hochschulinternen
und -übergreifenden transdisziplinären Vergleichen und bei der Vergabe von
Drittmitteln zu beenden. Dazu gehören auch die Veränderung der überwie-
gend fachfremden Kriterien der Exzellenzinitiative und die Überwindung
von rein quantitativen Leistungskriterien wie Drittmittelquoten.

10. in ihrer Forschungsförderpolitik einen Schwerpunkt auf die veränderte Be-
ziehung der Geistes-, Natur- und Technikwissenschaften untereinander zu
legen. Viele Entwicklungen aus den Human-, Natur- und Technikwissen-
schaften sind auf eine Voraussetzungsforschung in neuem Umfang und
neuer Qualität angewiesen, sollen sie letztlich in Akzeptanz und Anwen-
dung münden. Diese „Brückenfunktion“ muss Gegenstand der Forschungs-
förderung des Bundes sein.

In sensiblen Bereichen veröffentlicht die Bundesregierung regelmäßig Fort-
schrittsberichte. Damit soll der öffentlichen Debatte eine tragfähige, wissen-
schaftliche Diskussionsbasis geboten werden.

Berlin, den 30. Januar 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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