BT-Drucksache 16/4144

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/3711- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/457- UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt schnell ratifizieren

Vom 30. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4144
16. Wahlperiode 30. 01. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/3711 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 2005
über den Schutz und die Förderung der Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte,
Dr. Lothar Bisky, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor
Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/457 –

UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt schnell ratifizieren

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat am 20. Oktober 2005 ein Übereinkom-
men zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
verabschiedet. Das Übereinkommen bestätigt das souveräne Recht der Vertrags-
parteien, eine eigenständige Kulturpolitik zu formulieren und umzusetzen. Die
Vertragsparteien erhalten ausdrücklich das Recht, entsprechende Maßnahmen
zu beschließen. Mit dem Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen für die Ra-
tifikation des UNESCO-Übereinkommens geschaffen werden.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion DIE LINKE. verweist auf die breite Zustimmung, auf die das Über-

einkommen in Deutschland stößt, und fordert daher, es schnell zu ratifizieren.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Einstimmige Annahme des Gesetzenwurfs auf Drucksache 16/3711 bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

Drucksache 16/4144 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Einstimmige Erledigterklärung des Antrags auf Drucksache 16/457

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4144

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3711 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/457 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 17. Januar 2007

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Vorsitzender

Monika Grütters
Berichterstatterin

Steffen Reiche (Cottbus)
Berichterstatter

Christoph Waitz
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Dr. Uschi Eid
Berichterstatterin

mig bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP Zustimmung zen für die Gebietskörperschaften habe, wenn etwa Minder-

empfohlen.

Zu Buchabe b

Der Auswärtige Ausschuss hat am 17. Januar 2007 mit den

heiten daraus Ansprüche ableiten könnten.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte die Länge des Verfah-
rens, das mehr als ein Jahr in Anspruch genommen habe. Da-
mit habe Deutschland die Chance vertan, zu den 30 Erst-
Drucksache 16/4144 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Grütters, Steffen Reiche (Cottbus), Christoph
Waitz, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Uschi Eid

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3711 ist in der 73. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2006 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und
Medien und zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss
überwiesen worden.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 16/457 ist in der 37. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 1. Juni 2006 an den Ausschuss
für Kultur und Medien zur federführenden Beratung und an
den Auswärtigen Ausschuss und den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung
überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Vo-
raussetzungen dafür geschaffen werden, dass Deutschland
das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die
Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ratifi-
zieren kann. Das Übereinkommen bekräftigt insbesondere
das souveräne Recht der Staaten, die Politik und die Maß-
nahmen beizubehalten, zu beschließen und umzusetzen, die
sie für den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen in ihrem Hoheitsgebiet für angemessen
erachten. Außerdem wird die besondere Natur von kulturel-
len Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von
Identität, Werten und Sinn ausdrücklich anerkannt.

Zu Buchstabe b

In dem Antrag auf Drucksache 16/457 wird die Bundesregie-
rung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung
des UNESCO-Übereinkommens zur kulturellen Vielfalt vor-
zulegen. Da für das Inkrafttreten des Übereinkommens die
Ratifizierung durch 30 Mitgliedstaaten nötig sei, solle
Deutschland ein kulturpolitisches Signal setzen und als einer
der ersten Staaten das Übereinkommen ratifizieren.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat am 17. Januar 2007 einstim-

enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ab-
lehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung empfahl am 17. Januar 2007 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Ausschuss für Kultur und Medien

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlagen in
seiner Sitzung am 17. Januar 2007 beraten und einstimmig
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP Zustimmung zu
dem Gesetzenwurf auf Drucksache 16/3711 empfohlen.

Gleichzeitig hat er sich einstimmig dafür ausgesprochen, den
Antrag auf Drucksache 16/457 für erledigt zu erklären. Alle
Fraktionen waren übereinstimmend der Auffassung, dass der
Antrag der Fraktion DIE LINKE. mit der Verabschiedung
des Vertragsgesetzentwurfs überholt sei, weil der Forderung
nach Unterzeichnung des Abkommens nunmehr entspro-
chen werde.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstrich die Bedeutung des
Abkommens in Zeiten der Globalisierung, weil darin der
besondere Charakter kultureller Güter und der Schutz der
kulturellen Vielfalt ausdrücklich anerkannt würden. Für eine
Kulturnation wie Deutschland sei dies von hohem Gewicht.
Verhindert werden müsse, dass die weltweite Liberalisierung
des Handels die Handlungsspielräume der nationalen Kul-
turpolitik beschneide. Mit seinem frühen Beitritt zu dem
Abkommen setze sich Deutschland an die Spitze der Unter-
stützer.

Die Fraktion der SPD verwies ebenfalls auf die außeror-
dentliche Bedeutung des Übereinkommens und den Stellen-
wert, der dem Schutz kultureller Vielfalt angesichts der Glo-
balisierung zukomme. Die Fraktion verwies darauf, dass
nunmehr nur noch die Ratifizierung der UNESCO-Konven-
tion zum Schutz des immateriellen Kulturerbes von 2003
ausstehe. Nachdem die Beteiligung des Bundesrates abge-
schlossen sei, werde die Beratung des vorliegenden Ver-
tragsgesetzes im Deutschen Bundestag zügig abgeschlossen.

Die Fraktion der FDP erinnerte daran, dass sie bereits in
der vergangenen Wahlperiode für ein Instrument zum Schutz
der kulturellen Vielfalt eingetreten sei. Das nunmehr vorlie-
gende Übereinkommen müsse jedoch vor der Unterzeich-
nung im Detail auf seine Wirkungen für Länder und Kom-
munen überprüft werden. Es sei zu befürchten, dass der
völkerrechtliche Vertrag bisher nicht erkannte Konsequen-
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-

unterzeichnern zu gehören, die maßgeblichen Einfluss auf
die Umsetzung des Abkommens hätten. Das sei angesichts

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4144

der außerordentlichen Bedeutung des Vertrages besonders
bedauerlich.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzte sich
ebenfalls für eine aktive Rolle Deutschlands im Umset-
zungsprozess ein. Ziel müsse es sein, den Kulturaustausch zu
fördern und sich für fremde Kulturen zu öffnen. Zu verhin-
dern gelte es, dass das Übereinkommen zur Abschottung und
für Machtpolitik missbraucht werde.

Berlin, den 17. Januar 2007

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Monika Grütters
Berichterstatterin

Steffen Reiche (Cottbus)
Berichterstatter

Christoph Waitz
Berichterstatter

Dr. Lukrezia Jochimsen
Berichterstatterin

Dr. Uschi Eid
Berichterstatterin

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