BT-Drucksache 16/405

Notfallschlepper für Nord- und Ostsee

Vom 18. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/405
16. Wahlperiode 18. 01. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick
Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Patrick Meinhardt, Burkhardt
Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Frank Schäffler,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Notfallschlepper für Nord- und Ostsee

Als eine Konsequenz aus der „Pallas“-Havarie im Jahr 1998 hat die Bundes-
regierung ein Notschleppkonzept für die Nord- und Ostsee erarbeitet, das im
Grundsatz von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages und den Fachleuten
von der Küste begrüßt wurde.

Allerdings hat es in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen über die De-
tails des Notschleppkonzeptes gegeben (zuletzt auf einer Veranstaltung der Insel
und Hallig Konferenz am 28. Oktober 2005 in Husum).

Die Bundesregierung hat auf Bundestagsdrucksache 15/4611 in ihrer Antwort
auf die Frage 53 erklärt, dass im Januar 2005 die Ausschreibung für die neuen
Notfallschlepper beginnen sollte.

Seit über einem Jahr gibt es in Fachkreisen und in den Medien immer wieder
Kritik daran, dass die Bundesregierung bei der geplanten Ausschreibung darauf
verzichtet, die neuen Notfallschlepper so auszustatten, dass sie die bestmögliche
Sicherheit bieten und für den zunehmenden Schiffsverkehr mit immer größeren
Schiffen bestens gerüstet sind (siehe u. a. THB – Deutsche Schifffahrtszeitung
vom 17. November 2005 und Husumer Zeitung vom 15. November 2005).
Insbesondere wird bemängelt, dass die derzeit vorliegenden Ausschreibungs-
kriterien der geplanten neuen Notfallschlepper auf Erkenntnissen aus dem Jahr
2000/2001 stammen und nicht mehr den neuesten Erkenntnissen für die notwen-
dige und mögliche Sicherheitstechnik entsprechen.

Fragen zu diesem Thema hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unter
Hinweis auf Konkurrentenschutz nicht beantworten wollen (Bundestagsdruck-
sache 15/4611, Fragen 51 und 52). Angesichts dessen, dass es bis heute keine
Ausschreibung gibt und die Frage der technischen Ausstattung der neuen Not-
fallschlepper für die Küstenländer von existentieller Bedeutung ist, wäre es an-
gemessen, wenn die Bundesregierung darüber Auskunft geben würde, welche
Planungen sie mit welchem Zeitplan vorbereitet.

Drucksache 16/405 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche bundeseigenen Schiffe mit welcher Schleppleistung hat die Bundes-
regierung seit 1998 mit welcher modernen Sicherheitstechnik (z. B. Gas-
und Explosionsschutz) bauen oder nachrüsten lassen?

2. Was waren die Gründe für diese Nachrüstung und wie hoch waren die Kos-
ten?

3. Warum hat die Bundesregierung nicht, wie in Bundestagsdrucksache 15/4611
angekündigt, die Ausschreibung im Januar 2005 begonnen?

4. Wann plant die Bundesregierung den Beginn der Ausschreibung für die
neuen Notfallschlepper an Nord- und Ostsee und ab wann sollen die neuen
Schlepper verfügbar sein?

5. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Kosten für die neuen Not-
fallschlepper?

6. Wie hoch sind die Kosten für die derzeit gecharterten Notfallschlepper?

7. Welches Leistungsprofil haben die geplanten neuen Notfallschlepper, das
sie von den derzeit gecharterten Notfallschleppern unterscheidet?

8. Trifft es zu, dass die derzeit bestehenden Ausschreibungskriterien für die
neuen Notfallschlepper keinen Gas- und Explosionsschutz vorsehen, und
wenn ja, warum nicht?

9. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die technischen Daten des
geforderten Pfahlzugs und der Geschwindigkeit der geplanten neuen Not-
fallschlepper auf 200 t bzw. 19 kn zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?

10. Teilt die Bundesregierung Befürchtungen (z. B. Schutzgemeinschaft Deut-
sche Nordseeküste), dass eine veränderte Gefahrenlage (zunehmender
Schiffsverkehr, Zunahme an Gefahrgutladungen, Zunahme der Schiffs-
größen und Bau von Offshore-Windparks) auch eine Anpassung der Bereit-
schaftspositionen im Notschleppkonzept erforderlich macht, und wenn
nein, warum nicht?

11. Wird die Bundesregierung grundsätzlich vor einer Ausschreibung das Not-
schleppkonzept aus 2000/2001 unter Einbeziehung der neuesten Erkennt-
nisse nochmals überarbeiten lassen?

Berlin, den 17. Januar 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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