BT-Drucksache 16/3873

Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren

Vom 13. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3873
16. Wahlperiode 13. 12. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung
der Roaming-Gebühren

Die EU-Kommission will die Auslands-Roaming-Gebühren, die aus ihrer Sicht
überhöht sind und die Wettbewerbsfähigkeit der EU einschränken sowie die Ver-
braucher belasten, reduzieren. Sie plant eine entsprechende Verordnung, der zu-
folge einheitliche Preisobergrenzen für Mobilfunkentgelte bei Auslandstelefona-
ten geschaffen werden sollen, die die Roaming-Gebühren deutlich verringern.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der EU, eine Roaming-Verord-
nung zu erlassen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

2. Trifft es zu, dass die Bundesregierung die Roaming-Verordnung dahingehend
ergänzt sehen möchte, dass Konzernen zusätzliche Tarife (Flatrate- oder Volu-
mentarife) ermöglicht werden, mit denen Vieltelefonierer oder Besitzer von
Handys mit Internet- und Fotofunktion zusätzlich Geld sparen könnten, und
strebt die Bundesregierung auch für diese zusätzlichen Tarife sog. Price Caps an?

3. Hat die EU-Kommission aus Sicht der Bundesregierung die Kompetenz, eine
Roaming-Verordnung zu erlassen, und wenn ja, worauf basiert diese Zustän-

digkeit?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die EU-Kommission selbst ihren Vor-
schlag auf die Binnenmarktkompetenz (Artikel 95 EGV) stützt, obwohl beim
Auslands-Roaming derzeit weder nationale Regelungen bestehen, die den Bin-
nenmarkt behindern, noch solche Regelungen vorgesehen sind, demzufolge
also auch keinerlei Voraussetzungen bzw. Bedarf für die Angleichung von ent-
sprechenden Rechtsvorschriften vorhanden sind?

Drucksache 16/3873 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Sieht es die Bundesregierung als sinnvoll an, dass die EU-Kommission die
Verordnung vorschlägt, bevor die nationalen Regulierungsbehörden – wie
die Bundesnetzagentur – abschließend untersucht haben, ob ein Miss-
brauch von Marktmacht vorliegt, und ist ihr bekannt, dass in acht anderen
Ländern, in denen entsprechende Untersuchungen bereits abgeschlossen
wurden (z. B. Österreich und Dänemark), kein Missbrauch von Markt-
macht festgestellt werden konnte, es also inhaltlich keine Rechtfertigung
für den vorgesehenen Markteingriff gibt?

6. Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte für einen Missbrauch von
Marktmacht vor, und wenn ja, welche?

7. Würde es bei einem noch nachzuweisenden Marktmissbrauch ausreichen,
das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium der EU (Artikel 81 ff. EGV)
anzuwenden und die Netzbetreiber zu verpflichten, die Roaming-Entgelte
für die Endkunden offenzulegen, und wenn nein, warum nicht?

8. Besteht die Gefahr, dass die Roaming-Verordnung einen Präzedenzfall
schafft, der dazu führt, dass vergleichbare Eingriffe auch in anderen Bran-
chen erfolgen, und wie wertet die Bundesregierung dies?

9. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Umsatzeinbußen in der
Roaming-Sparte nach Inkrafttreten der neuen Verordnung sein würden
(prozentual und absolut)?

10. Ist damit zu rechnen, dass niedrigere Roaming-Tarife zu höheren Tarifen
für inländische Mobilfunktelefonate führen, weil die Anbieter, um wirt-
schaftlich arbeiten zu können, die massiven Einnahmeeinbußen beim Roa-
ming über höhere Inlandspreise ausgleichen müssen, welche derzeit mit
den heutigen Gewinnen beim Roaming quersubventioniert werden, und
wie will die Bundesregierung gegebenenfalls einer darauf folgenden Be-
lastung der Verbraucher begegnen?

11. Besteht die Gefahr, dass nach Inkrafttreten der Roaming-Verordnung zahl-
reiche, insbesondere kleinere, Unternehmen vom Markt verdrängt werden,
die die Umsatzeinbußen beim Roaming nicht ausgleichen können, und wie
bewertet die Bundesregierung dies?

12. Welcher zusätzliche bürokratische Aufwand würde durch die Roaming-
Verordnung auf EU- bzw. auf nationaler Ebene entstehen, z. B. durch die
Festsetzung und Kontrolle der Preisobergrenzen?

13. Welche zusätzlichen Bürokratiekosten würden den Unternehmen durch die
Roaming-Verordnung entstehen, und wie hoch wären sie?

14. Welche Belastung, insbesondere des Mittelstandes, entsteht deutschen
Unternehmen derzeit durch die Kosten beim Roaming, und erwartet die
Bundesregierung eine Kostenersparnis bei Inkrafttreten der von der EU-
Kommission geplanten Regelung?

15. In welcher Höhe werden deutsche Verbraucher derzeit durch die Kosten
beim Roaming belastet, und erwartet die Bundesregierung eine Kosten-
ersparnis bei Inkrafttreten der von der EU-Kommission geplanten Rege-
lung?

Berlin, den 13. Dezember 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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