BT-Drucksache 16/3751

Planung von Salzeinleitungen in die Werra

Vom 1. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3751
16. Wahlperiode 01. 12. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Omid Nouripour und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Planung von Salzeinleitungen in die Werra

Die K+S Kali GmbH beabsichtigt den Bau eine Pipeline zur Salzwassereinlei-
tung in die Werra zu beantragen. Der Bau der Pipeline wird damit begründet,
dass die Einleitung der Salzwässer in die näher gelegenen und wenig mit Salz
belasteten Flüsse Fulda und Main nicht EU-rechtskonform sei und andere Maß-
nahmen finanziell und ökologisch nicht vertretbar seien. Für die bereits hoch
salzbelastete Werra hat das Unternehmen eine Einleitungsgenehmigung aus
dem Jahre 1942.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die zusätzliche Einleitung von Salzwasser genehmigungsfrei bzw. durch
eine Genehmigung aus dem Jahre 1942 abgedeckt, auch wenn der EU-
Grenzwert von 250 mg/l um das 10-fache überschritten wird, und wenn ja,
warum?

2. Warum ist es möglich die Genehmigung aus dem Jahre 1942 zu nutzen, ob-
wohl die Salzwässer aus dem über 60 Kilometer entfernten Werk Neudorf-
Ellers stammen, also die Einleitungsgenehmigung sich ursprünglich auf ein
anderes Werk bezogen haben werden?

3. Hat das Land Hessen oder eine andere Behörde die Möglichkeit die Geneh-
migung aus dem Jahre 1942 zu widerrufen oder zu ändern?

4. Muss das Land Hessen das Genehmigungsverfahren nach dem Bergrecht
durchführen, und ist die Beteiligung der anderen Flussanrainerländer nicht
notwendig, und wenn ja, warum?

5. Hat das Land Hessen die Pflicht die anderen betroffenen Länder in das Ge-
nehmigungsverfahren einzubeziehen bzw. diese vor einer Genehmigung zu
hören?

6. Wird mit der Einleitung von zusätzlichem Salzwasser nicht das von der
Flussgemeinschaft Weser erarbeitete Aktionsprogramm zur Umsetzung der
europäischen Wasserrahmenrichtlinie verunmöglicht und damit die Umset-
zung von EU-Recht verhindert?
7. Müssen vor einer Genehmigung nicht auch Alternativen zur Einleitung
geprüft werden und dürfen dabei Schädigungen der Landwirtschaft, der
Fischereiberechtigten, des Tourismus oder der Gewässerökologie unberück-
sichtigt bleiben?

Drucksache 16/3751 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Welche Erkenntnisse hat das Bundesumweltministerium zu möglichen
Alternativen und Konsequenzen aus laufenden Untersuchungen im Kali-
bewilligungsfeld Marbach mit dem Ziel die Werra zu schonen?

9. Wie ist der Grenzwert von 2 500 mg/l Chlorid angesichts des EU-Grenz-
wertes von 250 mg/l auch hinsichtlich der Gewässerökologie zu bewerten?

10. Wie ist die Einleitung von bis zu 700 000 m3 Salzlauge in die Werra zu be-
werten?

11. Wie wird die Einhaltung der Grenzwerte überwacht?

Berlin, den 1. Dezember 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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