BT-Drucksache 16/365

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 16. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/365
16. Wahlperiode 16. 01. 2006

Gesetzentwurf
der Abgeordneten Matthias Berninger, Dr. Thea Dückert, Margareta Wolf
(Frankfurt), Anja Hajduk, Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Renate Künast
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen

A. Problem

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie kann nach § 42 des Geset-
zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Erlaubnis zum Zusammen-
schluss zweier Unternehmen erteilen, wenn das Kartellamt diese Genehmigung
versagt hat, weil die Fusion zur Einschränkung von Wettbewerb auf dem betref-
fenden Markt führt. Der Minister kann zugunsten bestimmter Unternehmen und
zu Lasten vieler Wettbewerber entscheiden. Die Unabhängigkeit des Bundeskar-
tellamtes wird durch die Ministererlaubnis beschränkt, die Marktmacht einiger
Unternehmen hat in der Vergangenheit durch das Instrument in nicht akzeptabler
Weise zugenommen.

B. Lösung

§ 42 ist ersatzlos zu streichen.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Bund, Länder und Gemeinden werden durch die Novellierung nicht durch Kos-
ten belastet.

Drucksache 16/365 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen

§ 42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1993
(BGBl. I S. 512), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten
Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmen-
bedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften vom
1. September 2005 (BGBl. I S. 2676) geändert worden ist,
wird aufgehoben.

Berlin, den 16. Januar 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Deutscher Bundestag – 16. Drucksache 16/365

Begründung
Wahlperiode – 3 –

Die Unabhängigkeit des Bundeskartellamtes, die sich zur
Wahrung des Wettbewerbs in der Bundesrepublik Deutsch-
land bewährt hat, wird seit 1973 durch das Instrument der
Ministererlaubnis begrenzt.

Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft
und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie das Interesse
der Verbraucherinnen und Verbraucher nach kostengünsti-
gen und hochwertigen Gütern und die Notwendigkeit der
umweltfreundlichen Produktion von Gütern und Dienstleis-
tungen wird am besten durch einen verlässlichen wettbe-
werblichen Ordnungsrahmen gewährleistet.

In der Vergangenheit wurden Ministererlaubnisse häufig mit
dem Argument, Einschränkungen des Wettbewerbs wären
durch die Schaffung multinationaler Konzerne mit Sitz in
Deutschland zu rechtfertigen, begründet. Dieses Argument
trägt nicht, denn die erhöhte Nachfrage nach unternehmens-
nahen Dienstleistungen und anderer Vorprodukte am Kon-
zernsitz wiegt die Beeinträchtigung des Marktzugangs klei-
ner, mittlerer und anderer großer Unternehmen infolge der
Monopolbildung nicht auf und rechtfertigt die höheren Preise
für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Behinde-
rung von Innovationen nicht. Monopolbildung führt auch
nicht dazu, wettbewerbsfähige „deutsche Global Player“ zu
schaffen, denn erfolgreiche international agierende Unter-
nehmen können sich nur in einem Raum intensiven Wettbe-
werbs effizient entwickeln.

Bisher sieht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
vor, dass zur Wahrung eines gesamtwirtschaftlichen Vorteils
und eines überragenden Gemeinwohlinteresses die Minister-
erlaubnis trotz der vom Kartellamt festgestellten Einschrän-
kung des Wettbewerbs genehmigt werden kann. Gemein-
wohl und gesamtwirtschaftliche Vorteile werden am besten
durch hohe Wettbewerbsintensität gewahrt. Deshalb ist das
Instrument der Ministererlaubnis nicht notwendig.

Die von den Entscheidungen des Kartellamtes betroffenen
Unternehmen behalten die Möglichkeit, den Rechtsweg da-
gegen zu beschreiten.

Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Begründung

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