BT-Drucksache 16/3511

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2300, 16/2302, 16/3112, 16/3123, 16/3124, 16/3125 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 21. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3511
16. Wahlperiode 21. 11. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alexander Bonde, Anja Hajduk, Anna Lührmann,
Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Peter Hettlich und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2300, 16/2302, 16/3112, 16/3123, 16/3124, 16/3125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Haushaltsgesetz 2007)

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Zustand der Bundesfernstraßen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich
verschlechtert. Dies belegen sowohl der Straßenbaubericht, der Bericht über die
Qualität, Dauerhaftigkeit und Sicherheit von Spannbetonbrücken als auch der
von 1991 bis 2004 von 74 auf 69 Prozent gesunkene Modernitätsgrad der Bun-
desfernstraßen. Grund dafür ist, dass zu wenig Mittel in den Erhalt der Bundes-
fernstraßen investiert werden.

Mangelhafte Straßenqualität hat mehrere negative Folgen: Teilweise ist direkt
die Verkehrssicherheit betroffen etwa durch starke Spurrinnen auf der rechten
Fahrbahn. Geschwindigkeiten müssen reduziert werden, wodurch es zu ver-
mehrten Stauereignissen kommt, Sanierungskosten für Schäden, die nicht im
Frühstadium behoben wurden, steigen überproportional stark an, bis Ersatz-
investitionen vorgenommen werden müssen.

Während Ostdeutschland und den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit in den
alten Bundesländern seit der Wende überproportional Straßenbaumittel zur Ver-

fügung gestellt wurden und der Infrastrukturaufbau dort weitestgehend als ab-
geschlossen betrachtet werden kann, weisen insbesondere viele westdeutsche
Autobahnen und Bundesstraßen erhebliche Instandhaltungsrückstände auf.

Bei den Bundesautobahnen wurden nach Berechnungen der Forschungsgesell-
schaft für das Straßen und Verkehrswesen (FGSV) lediglich 63 Prozent und bei
den Bundesstraßen nur 54 Prozent der Erhaltungsmittel eingesetzt, die nach den
Prognoseergebnissen der FGSV für die Erhaltung des Status quo im Zustand er-

Drucksache 16/3511 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
forderlich gewesen wären. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirt-
schaftsforschung (DIW) sind für den Prognosezeitraum von 1999 bis 2020 – je
nach Investitionsvariante – zwischen 75 und 85 Prozent der laut Bundesver-
kehrswegeplan für die Bundesfernstraßen zur Verfügung stehenden Mittel zur
Deckung des Ersatzbedarfs einzusetzen. Diese Zahlen wurden bei weitem nicht
erreicht.

Für den Zeitraum von 1991 bis 1995 kann nach Angaben der 2002 im Auftrag
des BMVBW erstellten „Wegekostenrechnung für das Bundesfernstraßennetz
unter Berücksichtigung der Vorbereitung einer streckenbezogenen Autobahnbe-
nutzungsgebühr“ von jährlichen unterlassenen substanzrelevanten Maßnahmen
in Höhe von 1 Mrd. Euro ausgegangen werden. Zwischen 1996 und 2000 liegt
dieser Wert bei 2 Mrd. Euro für das Bundesfernstraßennetz. In der Summe über
die Jahre 1991 bis 2000 ergibt dies einen Erhaltungsrückstand von 15 Mrd.
Euro, der durch unterlassene Baumaßnahmen steigenden Reparaturaufwand im
Zeitverlauf weiter angestiegen ist. Bis heute dürfte sich der Instandhaltungs-
rückstand weiter erhöht haben.

Der Bundesverkehrswegeplan bis 2015 weist unter den erhaltungspolitischen
Zielen der Bundesregierung für die Erhaltung der Bundesfernstraßen von 2006
bis 2010 einschließlich einen Finanzbedarf von knapp 13 Mrd. Euro aus. „Der
aus den Qualitätsszenarien des BVWP 2003 entwickelte zeitliche Erhaltungs-
prognoseverlauf sieht ab dem Jahr 2006 einen Anstieg der Erhaltungsmittelvor-
gaben auf rund 2,5 Mrd. Euro vor“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung
auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 16/1120). Im Haushalt 2006 und im Haushalt 2007 ste-
hen für Erhaltungsinvestitionen gerade einmal rund 1,7 Mrd. Euro zur Verfü-
gung. Selbst wenn zu den Ausgaben für die Erhaltung noch anteilige Ausgaben
der Investitionen für Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen hinzugerechnet
werden, kommt das BMVBS für den Bundesfernstraßenhaushalt 2006 selbst nur
auf 2,2 Mrd. Euro. Damit gibt es eine aktuelle Unterfinanzierung des Bestands-
netzes gegenüber dem BVWP in Höhe von mindestens 300 Mio. Euro. Da kein
zusätzliches Geld zur Verfügung stehen wird, muss es daher zu einer Umschich-
tung bei den Investitionstiteln für Bundesfernstraßen kommen.

II. Der Deutsche Bundestag beschließt:

Die Ausgaben für Bedarfsplanmaßnahmen für Bundesautobahnen und Bundes-
fernstraßen in den Kapiteln 12 02 und 12 10 werden um 600 Mio. Euro abge-
senkt. Im Gegenzug werden die entsprechenden Mittel für Erhaltung der Bun-
desautobahnen sowie der Bundesfernstraßen um diesen Betrag erhöht.

In der Finanzplanung ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Erhaltungsmit-
telvorgaben von jährlich 2,5 Mrd. Euro zukünftig eingehalten werden. Zusätz-
lich ist ein Sonderprogramm zur Beseitigung des Instandhaltungsrückstaus in
Höhe von 300 Mio. jährlich einzuplanen.

Berlin, den 21. November 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.