BT-Drucksache 16/3456

Auswirkungen der geplanten Abgeltungssteuer auf die Kirchensteuer

Vom 17. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3456
16. Wahlperiode 17. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann,
Dr. Hermann Otto Solms, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Auswirkungen der geplanten Abgeltungssteuer auf die Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird in Deutschland als Zuschlag zur Einkommen- bzw.
Lohnsteuer in Höhe von 8 oder 9 Prozent je nach Bundesland erhoben. Das
Kirchensteueraufkommen betrug im Jahr 2005 für die Katholische Kirche
3,977 Mrd. Euro (Quelle: Deutsche Bischofskonferenz) und für die Evangeli-
sche Kirche in Deutschland 3,616 Mrd. Euro (Quelle: EKD).

Im Rahmen der Diskussion über eine Unternehmenssteuerreform hat sich die
Arbeitsgruppe der Koalition gemäß der im Koalitionsvertrag angekündigten
Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen für die Einführung einer
Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 ausgesprochen.

Laut dem Vorsitzenden der Steuerkommission der Evangelischen Kirche in
Deutschland, Adolf Zeitler, kann die Einführung einer Abgeltungssteuer für die
beiden Großkirchen zu Mindereinnahmen von bis zu 500 Mio. Euro führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie plant die Bundesregierung, die Abgeltungssteuer auszugestalten?

2. Welche Mindereinnahmen für die Kirchen erwartet die Bundesregierung

durch die geplante Einführung einer Abgeltungssteuer?

3. Stimmt die Bundesregierung die Pläne zur Einführung einer Abgeltungssteu-
er mit den Kirchen ab?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/3456 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Plant die Bundesregierung parallel zur Einführung der Abgeltungssteuer
Maßnahmen, die Mindereinnahmen bei den Kirchen verhindern?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Banken die
Kirchensteuer pauschal auf die Abgeltungssteuer erheben und an einen
„Topf“ abführen?

6. Sollte diese Pauschale nach Ansicht der Bundesregierung auch von Nicht-
kirchenmitgliedern gezahlt werden?

7. Welche anderen Möglichkeiten für eine Kompensation der Einbußen im
Kirchensteueraufkommen gibt es und welche davon zieht die Bundesregie-
rung aus welchen Erwägungen in Betracht?

8. Fürchtet die Bundesregierung, dass wichtige gesellschaftliche Aufgaben, die
die Kirchen mittels der Kirchensteuer finanzieren, durch die zu erwartende
Einbuße nicht mehr wahrgenommen werden können, und wie will sie dem
begegnen?

Falls ja, welche Bereiche würde dies insbesondere betreffen?

9. Welche positiven Auswirkungen im internationalen Wettbewerb auf den
Finanzstandort Deutschland erwartet die Bundesregierung durch die Einfüh-
rung einer Abgeltungssteuer?

Berlin, den 17. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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