BT-Drucksache 16/3356

zu dem Antrag der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/1896- REITs - Real Estate Investment Trusts in Deutschland einführen

Vom 9. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3356
16. Wahlperiode 09. 11. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Frank Schäffler,
Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/1896 –

REITs – Real Estate Investment Trusts in Deutschland einführen

A. Problem

Auf dem deutschen Finanzmarkt steht ein international anerkanntes Kapital-
anlageprodukt für den Immobilienbereich nicht zur Verfügung. Namhafte
Finanzstandorte verfügen indes über zum Teil langjährige Erfahrungen mit
Real Estate Investment Trusts (REITs) und haben damit einen Markt für
handelbare Immobilien geschaffen. Die Bundesregierung hat in ihren finanz-
und wirtschaftspolitischen Leitlinien die Prüfung der Einführung von REITs
unter Sicherstellung der Besteuerungsmöglichkeit der Anleger angekündigt.

B. Lösung

Mit dem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, umgehend
einen Gesetzentwurf zur Einführung von REITs vorzulegen, der die rechtlichen
Rahmenbedingungen für ein an den globalen Finanzmärkten akzeptiertes und
international wettbewerbsfähiges Immobilienkapitalanlageprodukt schafft. Es
solle eine Lösung für die Besteuerung von REITs gefunden werden, die die
Lage der öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern nicht beeinträchtige,
eine verlässliche Besteuerung beim Anleger sicherstelle und positive Wirkun-
gen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen in Deutschland erwarten
lasse.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Keine

Drucksache 16/3356 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

D. Kosten

Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen der mit der Vorlage an-
gestrebten Maßnahmen sind in dem Antrag nicht aufgeführt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3356

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/1896 abzulehnen.

Berlin, den 25. Oktober 2006

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Leo Dautzenberg
Berichterstatter

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.
aussicht nach die Berücksichtigung von Wohnimmobilien
IV. Empfehlung des federführenden Ausschusses

nicht mehr vorsehen werde. Die Fraktion der FDP betonte,
die Einführung deutscher REITs werde dazu führen, dass
Immobilien künftig als Anlageklasse aufgrund ihrer nach-
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Bericht der Abgeordneten Leo Dautzenberg und Carl-Ludwig Thiele

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/1896 in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 dem Finanz-
ausschuss federführend sowie dem Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie zur Mitberatung überwiesen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 26. Sitzung
am 20. September 2006 behandelt und seine Beratungen in
der 36. Sitzung am 25. Oktober 2006 abgeschlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller vertreten die Auffassung, Deutschland
verfüge derzeit über kein an den globalen Finanzmärkten
akzeptiertes, international wettbewerbsfähiges Immobilien-
kapitalanlageprodukt. Durch die Einführung von Real
Estate Investment Trusts (REITs) könne in- und ausländi-
schen Investoren am deutschen Finanzmarkt ein attraktives
Anlageinstrument zur Verfügung gestellt werden, das sich
sowohl für professionelle Investoren als auch für Privat-
anleger eigne. Zudem würden deutsche Immobilienunter-
nehmen durch REITs in die Lage versetzt, dringend benö-
tigtes Eigenkapital aufzunehmen. Industrie-, Handels- und
Dienstleistungsunternehmen erhielten darüber hinaus die
Möglichkeit, ihren Immobilienbestand in REITs zu überfüh-
ren und damit gebundenes Kapital zu heben, das dann dem
Kerngeschäft zugeführt werden könne. Während in den
USA seit 1960 REITs bestünden und diese auch in verschie-
denen europäischen Staaten eingeführt seien, fehle es in
Deutschland an einem entsprechenden Anlageinstrument. In
Großbritannien stehe aller Voraussicht nach zum 1. Januar
2007 die REITs-Einführung bevor. Vor diesem Hintergrund
sei die Bundesregierung aufzufordern, umgehend einen Ge-
setzentwurf zur Einführung von REITs vorzulegen, der die
rechtlichen Rahmenbedingungen für REITs als ein inter-
national wettbewerbsfähiges Immobilienkapitalanlagepro-
dukt schaffe. Für die Besteuerung sei eine Lösung zu fin-
den, die die Lage der öffentlichen Haushalte von Bund und
Ländern nicht beeinträchtige, eine verlässliche Besteuerung
beim Anleger sicherstelle und positive Wirkungen auf
Immobilienmarkt und Standortbedingungen in Deutschland
erwarten lasse.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Das Votum des Ausschusses für Wirtschaft und Techno-
logie wurde am 8. November 2006 nachgereicht. Der Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD hoben
in der abschließenden Ausschussberatung am 25. Oktober
2006 hervor, dass inzwischen der Referentenentwurf zu
einem Gesetz über die Einführung deutscher REITs vom
Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht worden sei,
in dem die gesellschafts- und steuerrechtlichen Regelungen
normiert würden, die von einem deutschen REIT zu erfüllen
seien. Damit werde dem grundsätzlichen Anliegen des An-
trags Rechnung getragen, so dass die Vorlage als erledigt
anzusehen sei. Die Koalitionsfraktionen verdeutlichten,
dass darüber hinaus dem Antrag auf Drucksache 16/1896
mit dem REIT-Gesetz auch inhaltlich entsprochen werde.
Mit der Schaffung gesetzlicher Grundlagen für deutsche
REITs werde verhindert, dass künftig weitere Investitions-
volumina am deutschen Markt vorbeigingen und im Aus-
land platziert würden. Zudem seien REITs dazu geeignet,
das Anlagespektrum in Deutschland um ein Instrument zu
erweitern, dessen Zielsetzung nicht die Renditemaximie-
rung, sondern die Erzielung stetiger Erträge auf hohem
Niveau sei. Auf der Grundlage des zur 16. Wahlperiode
geschlossenen Koalitionsvertrags werde von den Fraktionen
der CDU/CSU und SPD angestrebt, REITs unter der Bedin-
gung einzuführen, dass die verlässliche Besteuerung beim
Anleger sichergestellt werde und positive Wirkungen auf
Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten
seien. Fragen nach den Auswirkungen auf den Standort, den
Immobilienmarkt und die Besteuerung sei genauestens im
weiteren Verfahren nachzugehen. Vor dem geschilderten
Hintergrund könne dem vorliegenden Antrag nicht zuge-
stimmt werden.

Die antragstellende Fraktion der FDP forderte die schnelle
Einführung von REITs in Deutschland und bewertete die zu
erwartenden Effekte als deutlich vorteilhaft für den Stand-
ort. Der vorgelegte Antrag sei durch die Veröffentlichung
des Referentenentwurfs auch nicht erledigt. Sowohl die
Bundesregierung als auch Teile der Koalitionsfraktionen
hätten immer wieder erklärt, dass der Referentenentwurf
noch keine abschließende politische Bewertung enthalte.
Deshalb könne ein Antrag der Fraktion der FDP durch einen
Referentenentwurf auch nicht als erledigt angesehen wer-
den. Darüber hinaus habe das Bundesministerium der
Finanzen mehrfach den Gesetzentwurf angekündigt, ohne
dass bisher eine Vorlage beim Deutschen Bundestag ein-
gegangen sei. Ob es zu dem Kabinettbeschluss komme, sei
keineswegs sicher. Zudem seien die politischen Erörte-
rungen namentlich in Bezug auf die Einbeziehung von
Wohnimmobilien in das REIT-Gesetz seit der Publizierung
des Referentenentwurfs weiter fortgeschritten. Während der
Referentenentwurf zum REIT-Gesetz Wohnimmobilien be-
rücksichtige, sei der öffentlichen Debatte zu entnehmen,
dass der zum 2. November 2006 beabsichtigte Beschluss
des Bundeskabinetts über den Regierungsentwurf aller Vor-
Der Finanzausschuss empfiehlt die Ablehnung des An-
trags.

haltigen Erträge an Attraktivität gewännen. Ferner führe die
Mobilisierung der im betrieblichen Grundvermögen ange-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/3356

sammelten stillen Reserven zu einer verbesserten Eigen-
kapitalausstattung der Unternehmen, die deutsche Unter-
nehmen international wettbewerbsfähiger machten und zu
Investitionen sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen an-
regten. Vor diesem Hintergrund bestehe das dringende Be-
dürfnis, auch in Deutschland wie in einer Vielzahl anderer
Staaten rasch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ein-
führung von REITs zu schaffen und den Finanzstandort zu
stärken.

Die Fraktion DIE LINKE. lehnte die Einführung deut-
scher REITs ab, da sie dem Finanzplatz Deutschland
schade, den Interessen der Mieter zuwiderlaufe und ein wei-
teres Steuerschlupfloch für Finanzinvestoren darstelle. Ins-
besondere sah die Fraktion DIE LINKE. für einen sozial
verträglichen Wohnungsmarkt erhebliche Gefahren von
REITs ausgehen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, dass
die Einführung neuer Anlageinstrumente die genaue Prü-
fung ihrer Wirkungsweise und ihrer Folgen voraussetze. Es
sei ein vorsichtiger Umgang mit der Systematik des Steuer-
rechts geboten und die Schaffung weiterer Steuerschlupf-

löcher zu vermeiden. Andererseits könne sich Deutschland
der Entwicklung auf den internationalen Finanzmärkten
nicht entziehen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
hob hervor, bei der Einführung von deutschen REITs sei auf
die Fragen der wohl beabsichtigten Begünstigung beim
Wertansatz der eingebrachten Grundstücke (Exit Tax) be-
sondere Aufmerksamkeit zu verwenden. Im Übrigen han-
dele es sich bei Referentenentwürfen um ein frühes Stadium
des Gesetzgebungsverfahrens. Es sei keineswegs sicher-
gestellt, dass diese in einen späteren Gesetzentwurf der
Bundesregierung mündeten. Insofern könne nicht davon
ausgegangen werden, dass sich die mit dem vorliegenden
Antrag verbundene Zielsetzung durch die Veröffentlichung
des Referentenentwurfs erledigt habe.

Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE.
sahen sich mit den dargelegten Gründen nicht in der Lage,
dem Antrag der Fraktion der FDP zu entsprechen. Der Aus-
schuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag
abzulehnen.

Berlin, den 25. Oktober 2006

Leo Dautzenberg
Berichterstatter

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

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