BT-Drucksache 16/3328

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2855, 16/3319 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Vom 8. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3328
16. Wahlperiode 08. 11. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer,
Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg
Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2855, 16/3319 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Errichtung eines Versorgungsfonds zur
Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben. Mit der Errichtung des Versor-
gungsfonds wird die Beamten- und Soldaten-Versorgung nachhaltig und gene-
rationengerecht auf eine sichere Grundlage gestellt. Die Versorgungsausgaben
werden transparent gemacht und lassen sich der Periode zuordnen, in der sie
tatsächlich verursacht und begründet worden sind. Die Kosten des beamteten
Personals werden mit denen des Tarifpersonals des öffentlichen Dienstes ver-
gleichbar, für die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und zur Zusatz-
versorgung des öffentlichen Dienstes zu leisten sind. Der Deutsche Bundestag

begrüßt, dass mit der Errichtung eines Versorgungsfonds des Bundes die Beam-
ten-Versorgung für die Zukunft auf das System der Kapitaldeckung umgestellt
wird, und dass Mittel an das Sondervermögen nicht pauschal, sondern auf der
Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen zugewiesen wer-
den sollen, um eine Volldeckung der Versorgungsausgaben zu erreichen.

Drucksache 16/3328 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten für
das bestehende Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ als Schritt
in die richtige Richtung. Er ist der Auffassung, dass unter Wahrung der im Ge-
setzentwurf vorgesehenen Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite
in Zukunft eine Erweiterung des Anlagespektrums darüber hinaus in Betracht
kommen kann. Das gilt erst recht für den Versorgungsfonds des Bundes, der im
Unterschied zur Versorgungsrücklage auf Dauer angelegt ist. Auch ohne große
Erhöhung des Risikos für das Gesamtportfolio ist dort schon heute ein höherer
Anteil an Aktien anzustreben. Die vorgesehene Obergrenze von zehn Prozent
bleibt hinter der in den Ländern Bayern, Berlin und Baden-Württemberg zurück.
Dort ist bis zur Obergrenze von 30 Prozent (Bayern, Berlin) bzw. 50 Prozent
(Baden-Württemberg) die Anlage in Aktien zulässig. Bei der Verwaltung der
Mittel, die nach dem Gesetzentwurf wie bisher durch die Deutsche Bundesbank
erfolgen soll, ist zu prüfen, ob eine Ausschreibung und ggf. eine Übertragung
auf private Dritte in Betracht kommt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. im Zusammenhang mit der alle drei Jahre fälligen Überprüfung der Höhe der
Zuweisungssätze Vorschläge für eine Erweiterung des Anlagespektrums bei
der Versorgungsrücklage und bei dem Versorgungsfonds zu erarbeiten;

2. dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2007 einen Bericht vorzu-
legen, ob und zu welchen Bedingungen eine Verwaltung der Mittel ggf. durch
private Dritte in Betracht kommt.

Berlin, den 8. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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