BT-Drucksache 16/3293

Die Zeit nach dem Kyoto-Protokoll gestalten - entschieden dem Klimawandel entgegentreten

Vom 8. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3293
16. Wahlperiode 08. 11. 2006

Antrag
der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Marie-Luise Dött, Katherina Reiche
(Potsdam), Michael Brand, Ingrid Fischbach, Dr. Maria Flachsbarth, Josef Göppel,
Peter Götz, Jens Koeppen, Hartmut Koschyk, Katharina Landgraf, Ingbert Liebing,
Philipp Mißfelder, Dr. Georg Nüßlein, Ulrich Petzold, Dr. Joachim Pfeiffer,
Dr. Norbert Röttgen, Anita Schäfer (Saalstadt), Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer
und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Frank Schwabe, Marco Bülow, Dirk Becker, Petra
Bierwirth, Gerd Bollmann, Martin Burkert, Ulrich Kelber, Lothar Mark, Dr. Matthias
Miersch, Marko Mühlstein, Detlef Müller (Chemnitz), Christoph Pries, Heinz
Schmitt (Landau), Olaf Scholz, Rita Schwarzelühr-Sutter, Dr. Wolfgang Wodarg,
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Die Zeit nach dem Kyoto-Protokoll gestalten – entschieden dem Klimawandel
entgegentreten

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Es gibt keinen Zweifel mehr: Der vom Menschen gemachte Klimawandel findet
unübersehbar statt und er beschleunigt sich. In den vergangenen beiden Jahren
sind die CO2-Emissionen weltweit stark angestiegen; gegenüber 1990 liegen sie
nun nahezu um 27 Prozent höher. Nach Projektionen der Internationalen
Energieagentur (IEA) werden im Zeitraum von 1990 bis 2010/2012, das heißt in
der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, die energiebedingten
CO2-Emissionen der OECD-Industrienationen um 25,3 Prozent (EU-25 um
9,1 Prozent) steigen. Die Emissionen der Entwicklungs- und Schwellenländer
werden sich in diesem Zeitraum verdoppeln (plus 103,4 Prozent), wobei der Pro-
Kopf-Verbrauch voraussichtlich in den meisten Fällen unter dem der Industrie-
länder bleiben wird. Nach den längerfristigen IEA-Projektionen werden die
weltweiten CO2-Emissionen bis 2030 sogar um 90 Prozent von ca. 20 Mrd. auf
38 Mrd. Tonnen steigen und sogar auf 58 Mrd. Tonnen bis 2050, wenn nicht
weltweit erhebliche Anstrengungen unternommen werden, diesen Trend zu
stoppen.

Die Folgen des Klimawandels sind z. B. in Süddeutschland und im Alpenraum
besonders deutlich zu beobachten: In den letzten 100 Jahren war im Alpenraum
mit 1,6 Grad Celsius verglichen mit der weltweiten Entwicklung ein doppelt so
hoher Temperaturanstieg zu verzeichnen. Nach Expertenschätzungen wird die

Erwärmung im Süden Deutschlands bis zum Ende des Jahrhunderts bis zu vier
Grad Celsius betragen. Berechnungen lassen befürchten, dass bereits bei einem
Anstieg der Temperaturen um nur zwei Grad Celsius die deutschen Alpen bis
zum Ende des 21. Jahrhunderts eisfrei sein werden. Deutlich pessimistischere
Aussagen gehen sogar davon aus, dass es in spätestens 20 Jahren auf Deutsch-
lands höchstem Berg, der Zugspitze, keinen Gletscher mehr geben wird.

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In anderen Regionen der Welt, vor allen Dingen in den Entwicklungsländern,
drohen weit drastischere Veränderungen. Nach neuesten Schätzungen werden
zum Beispiel mehr als ein Fünftel der Landfläche von Bangladesch überflutet
werden, wenn der Meeresspiegel um nur einen Meter steigt. Dies würde viele
Millionen Menschen zur Migration zwingen. Der Klimawandel bedroht auch die
Stabilität der großen tropischen Waldökosysteme, insbesondere die Wälder des
Amazonas oder des Kongobeckens. Sollten diese aufgrund der globalen Er-
wärmung degradieren bzw. zusammenbrechen, würde dies zusätzliche Treib-
hausgasemissionen bewirken und einen dramatischen Verlust an Biodiversität
nach sich ziehen.

Es ist inzwischen allgemein anerkannt, dass der Anstieg der globalen Durch-
schnittstemperatur auf höchstens zwei Grad Celsius des vorindustriellen
Niveaus begrenzt werden muss. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregie-
rung globale Umweltveränderungen (WGBU) schlägt vor, dass die Geschwin-
digkeit ihres Anstieges 0,2 Grad Celsius pro Dekade nicht überschreiten darf.
Nur dann lassen sich die katastrophalen Auswirkungen zunehmender Extrem-
wetterereignisse, Störungen des globalen Wasserkreislaufes, ein Anstieg des
Meeresspiegels und irreversible Verluste an biologischer Vielfalt vermeiden.
Der Klimawandel birgt zudem die Gefahr, die Bemühungen der Entwicklungs-
zusammenarbeit in weiten Bereichen zunichte zu machen und damit die Errei-
chung der Millennium Development Goals zu gefährden. Die arme Bevölkerung
der Länder des Südens, die stark von den natürlichen Ressourcen und der Land-
wirtschaft abhängt, wird am stärksten unter den negativen Folgen des Klima-
wandels leiden. Um all diese negativen Wirkungen zu verhindern, muss nach
neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen langfristig eine Stabilisierung der
Treibhausgaskonzentration bei etwa 450 ppm erfolgen. Jede Verzögerung würde
einen drastischen Anstieg der Kosten zur Beseitigung der Klimaschäden und
damit hohe Wachstumsverluste bedeuten. Wissenschaftliche Studien haben be-
rechnet, dass volkswirtschaftlich die Kosten einer aktiven, global koordinierten
Klimaschutzpolitik deutlich – nach dem Deutschen Institut für Wirtschafts-
forschung (DIW) um den Faktor vier und nach neuesten Zahlen aus dem „Stern-
Review“ 5 bis 20 – unter den Kosten des weltweiten Nichthandelns liegen könn-
ten.

Das Zeitfenster zur Einhaltung des 2-Grad-Zieles schließt sich in den kommen-
den zehn bis 15 Jahren. Dieses muss genutzt werden, um die für den Klimaschutz
nötigen Emissionsreduktionen mit den Investitionen in die Energiesysteme zu
verknüpfen, die wir für die Versorgungssicherheit sowie für verbesserte Wettbe-
werbsfähigkeit brauchen. Der energiepolitisch richtige Weg ist auch der richtige
Ansatz für einen ambitionierten Klimaschutz: Die Doppelstrategie erhöht die
Versorgungssicherheit, mindert den Anstieg der Energienachfrage und dämpft
damit das Anwachsen der Energiepreise – zum Wohle der Verbraucher. Sie ver-
mindert die Importabhängigkeit, führt eine höhere Wertschöpfung im eigenen
Land herbei, verbessert die Wettbewerbsfähigkeit und schafft insgesamt erheb-
liche Wohlstandsgewinne. Daneben gilt es auch, andere Quellen von Treibhaus-
gasen der Industrie-, Land- und Forstwirtschaft sowie der Abfallentsorgung zu
reduzieren. Ein wirksamer und effizienter Klimaschutz bedarf aber auch weite-
rer, neuer Technologieoptionen. Maßnahmen zur sicheren Einlagerung von
Kohlendioxid sind zu erforschen.

Unerlässliche Voraussetzung für eine langfristig wirksame Klimaschutzpolitik
sind Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz bei der Nutzung von
Strom und Wärme sowie der Ausbau der erneuerbaren Energien weltweit. Das
Ziel der Koalitionsvereinbarung, bis 2020 eine Verdopplung der Energiepro-
duktivität gegenüber 1990 zu erreichen, erfordert einen neuen und intelligenten
Umgang mit Energie. Neue Impulse für einen solchen Umgang mit Energie

könnte auch das Instrument eines europäischen Top-Runner-Programms geben.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich bereits heute das Erneu-

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erbare-Energien-Gesetz (EEG) als geeignetes Förderinstrument bewährt. Die-
sen Weg wollen wir fortschreiten und dabei immer wieder die einzelnen Teile
des Gesetzes auf ihre Effizienz hin überprüfen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt den Start des Emissionshandels in der Euro-
päischen Union zum 1. Januar 2005. Die Unternehmen haben so die Chance zu
entscheiden, ob sie in klimafreundliche Technologien investieren oder Emis-
sionsrechte erwerben wollen. Die Entwicklung des europaweiten Emissionshan-
dels soll einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes lie-
fern und hat weltweit eine wegweisende Signalfunktion. Deshalb begrüßt der
Deutsche Bundestag Initiativen, die darauf abzielen, das europäische Emissions-
handelssystem weiter zu verbessern und mit anderen in der Welt bestehenden
Emissionshandelssystemen zu verknüpfen. Die stärkere Nutzung der flexiblen
Kyoto-Mechanismen (JI/CDM) hat hierbei eine wichtige Brückenfunktion, die
Entwicklungs- und Schwellenländer an das europäische Emissionshandels-
system heranzuführen und nachhaltige Entwicklung in diesen Ländern zu
fördern.

25 Prozent der globalen Emissionen stammen aus dem Landnutzungsbereich,
insbesondere aus der Rodung tropischer Wälder. Das entspricht ungefähr den
gesamten Emissionen der USA. Wälder speichern im Holz und in den Böden be-
deutende Mengen von Kohlenstoff. Doch weltweit werden jährlich über zehn
Millionen Hektar Wälder zerstört. Dies geschieht zum großen Teil in den Tropen
in ärmeren Entwicklungsländern. Zum Vergleich: Deutschland hat eine Wald-
fläche von elf Millionen Hektar. Das heißt also, dass jedes Jahr soviel Wald zer-
stört wird, wie Deutschland insgesamt besitzt. In Deutschland wird viel dafür
getan, den Wald zu erhalten. Demgegenüber ist es auch in Deutschland dringend
notwendig, die fortschreitende Versiegelung naturnaher Flächen zu reduzieren.
Durch Walderhalt (Verhinderung von Waldzerstörung), insbesondere in den
Entwicklungsländern, kann ein bedeutender Beitrag zur Reduzierung der Treib-
hausgasemissionen geleistet werden.

Zur 11. Klimakonferenz, die Ende 2005 in Montreal stattfand, haben Papua-
Neuguinea und Costa Rica einen viel beachteten Vorschlag eingebracht,
Verhandlungen zur Anerkennung von verhinderter Zerstörung von Wäldern in
Entwicklungsländern im internationalen Klimaschutzregime aufzunehmen. Der
Deutsche Bundestag begrüßt diese Initiative, mit der Entwicklungsländer ihre
Bereitschaft bekundet haben, einen aktiven Beitrag zum globalen Klimaschutz
zu leisten.

Mit der Verpflichtung, eine anteilige Treibhausgas-Reduktion von 21 Prozent im
Rahmen der europäischen Lastenverteilung des Kyoto-Protokolls zu über-
nehmen, hat Deutschland im europäischen Vergleich eine Vorreiterposition ein-
genommen. Dieser Rolle muss Deutschland auch weiterhin gerecht werden.

Der Deutsche Bundestag begrüßt das Signal der Staatengemeinschaft von der
11. Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention bzw. der ersten
Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls in Montreal (COP11/MOP1),
das internationale Klimaschutzregime für den Zeitraum nach 2012 fortent-
wickeln zu wollen. Die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls haben den Durch-
bruch für Verhandlungen geschafft, die für die Industriestaaten die Verpflich-
tungen mit verbindlichen Reduktionszielen und Obergrenzen für den Ausstoß
von Treibhausgasen in der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls
nach 2012 festlegen sollen. Die Ergebnisse sollen so rechtzeitig vorliegen, dass
2012 keine Lücke entsteht. Dieser Dialog-Prozess sowie der Verhandlungs-
prozess der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls sollten bis Ende 2007 so weit
vorangebracht werden, dass bis Ende 2009 ein internationales Klimaschutz-
abkommen für die Zeit nach 2012 geschaffen werden kann.

Drucksache 16/3293 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die USA sich in Montreal auf einen Ver-
handlungsprozess auf der Ebene der Klimarahmenkonvention eingelassen
haben. Damit bleibt die Tür offen für eine Rückkehr der USA und auch Austra-
liens in den internationalen Klimaschutzprozess. Der Deutsche Bundestag hofft,
dass die zurzeit intensiv geführte inneramerikanische Debatte um eine konkrete
Klimaschutzpolitik weiter an Dynamik gewinnen wird. Er begrüßt insbesondere
die Initiative Kaliforniens, gemeinsam mit anderen US-Bundesstaaten ein
Emissionshandelssystem einzuführen.

Im Kyoto-Protokoll ist eine sehr sorgfältige Überprüfung im Hinblick auf die
Erreichbarkeit des Grund-Klimaziels der Klimarahmenkonvention, gefährliche
Störungen des Weltklimasystems zu verhindern, vorgesehen. Diese Über-
prüfung muss zeigen, was bisher erreicht werden konnte und welche Konse-
quenzen daraus bei der Weiterentwicklung des Protokolls, das vielfach nur als
erster Schritt für ein multilaterales internationales Klimaregime angesehen wird,
gezogen werden müssen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass auf der vom 6. bis zum 17. November
2006 in Nairobi stattfindenden 12. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klima-
rahmenkonvention und 2. Konferenz der Vertragsparteien zum Kyoto-Protokoll
(MOP12/COP2) die in Montreal vereinbarten Verhandlungen für die zweite Ver-
pflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und der Dialog mit den Nicht-Kyoto-
Staaten im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention fortgesetzt werden sollen.

Darüber hinaus ist zu begrüßen, dass es mit den geplanten Verhandlungen über
den Anpassungsfonds, das 5-Jahres-Programm zu den Auswirkungen des
Klimawandels und die regionale Verteilung des CDM einen entwicklungspoli-
tischen Schwerpunkt geben soll.

Dem Deutschen Bundestag ist bewusst, dass die Schwellen- und die Entwick-
lungsländer hohe Erwartungen an die Industrieländer haben und ohne deutliche
Zusagen und Aktivitäten der Industrieländer, weitere Verpflichtungen zu über-
nehmen, keine Begrenzungsverpflichtungen übernehmen werden. Begrüßens-
wert sind hier die bisherigen Bemühungen der deutschen Entwicklungs-
zusammenarbeit, Klimaschutz in wichtigen Schwellen- und Entwicklungs-
ländern voranzutreiben. Dies sollte in Zukunft weiter ausgebaut werden, da dies
eine wichtige Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen
Industrie- und Entwicklungsländern schafft.

In den Verhandlungen zur Fortsetzung des internationalen Klimaregimes nach
2012 sollte sich die internationale Staatengemeinschaft zur wirksamen Bekämp-
fung des Klimawandels und für die Gewährleistung von Investitionssicherheit
langfristige, verbindliche und anspruchsvolle Klimaschutzziele setzen. Den
entwickelten Volkswirtschaften kommt eine besondere Verantwortung zu. Der
Deutsche Bundestag begrüßt in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates von Brüssel vom 23. März 2005 und vom 24. März
2006, in denen der Rat bekräftigt hat, dass zur Vermeidung gefährlicher
Klimaänderungen die globale Erwärmung auf unter zwei Grad Celsius gegen-
über dem vorindustriellen Niveau zu beschränken ist. Er strebt dazu eine Emis-
sionsreduktion für die Industrieländer in einem Umfang von 15 bis 30 Prozent
für 2020 an.

Dabei wird auch Deutschland – analog zur Lastenverteilung in der EU nach den
Vereinbarungen zum Kyoto-Protokoll, die sich an der wirtschaftlichen Entwick-
lungsmöglichkeit, dem Energiemix und der Industriestruktur der beteiligten
Staaten orientiert – einen großen Anteil leisten müssen, weil eine Reduktion der
Treibhausgase von 30 Prozent bis 2020 auf EU-Ebene nur möglich sein wird,
wenn in Deutschland Emissionsreduktionen von deutlich mehr als 30 Prozent
erbracht werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/3293

Als Grundlage sollten dazu die Empfehlungen der Klima-Enquete-Kommis-
sionen (3. Bericht der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erd-
atmosphäre“ zum Thema „Schutz der Erde“, Bundestagsdrucksache 11/8030;
Schlussbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre“ zum
Thema „Mehr Zukunft für die Erde – Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften
Klimaschutz“, Bundestagsdrucksache 12/8600) und der Energie-Enquete-
Kommission des Deutschen Bundestages („Nachhaltige Energieversorgung un-
ter den Bedingungen der Globalisierung und Liberalisierung“, Bundestags-
drucksache 14/9400), dienen. Die Energie-Enquete-Kommission empfiehlt,
dass die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um
40 Prozent reduziert werden müssen.

Der Klimawandel bewirkt bereits heute Änderungen im täglichen Leben und
stellt uns vor neue Herausforderungen. Wirksame Anpassungsstrategien sind
sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene erforderlich. Im
Rahmen einer nationalen Strategie sind daher Maßnahmen und Instrumente
zu entwickeln, die eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels ermög-
lichen. Anpassungsreaktionen werden in Zukunft eine wichtigere Rolle spielen
als bisher, dürfen aber eine aktive Klimaschutzpolitik nicht ersetzen. Die
Belange der ärmsten Entwicklungsländer sind hierbei besonders zu berücksich-
tigen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● insbesondere ihre EU-Ratspräsidentschaft und den Vorsitz der G8 dazu zu
nutzen, Impulsgeber für den Klimaschutz zu sein und die Umsetzung der
Verpflichtungen aus der ersten Periode des Kyoto-Protokolls voranzutreiben;

● alle politischen und diplomatischen Möglichkeiten zu nutzen, die Umsetzung
der Verpflichtungen aus der ersten Periode des Kyoto-Protokolls voranzutrei-
ben, damit das Kyoto-Protokoll rasch mit Leben gefüllt und die Staaten-
gemeinschaft den ersten Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels bis 2012
erfolgreich abschließt;

● sich auf der Vertragsstaatenkonferenz (MOP12/COP2) in Nairobi und in
zukünftigen Verhandlungen über eine Fortsetzung der globalen Klimaschutz-
politik nach 2012 dafür einzusetzen, dass die Industrieländer ihrer Ver-
antwortung für den Klimaschutz gerecht werden und bis 2009 ein anspruchs-
volles Klimaregime unter Ausbau der Kyoto-Architektur für die Zeit nach
2012 entwickeln. Die Einhaltung des 2-Grad-Zieles, das als erster der
Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderun-
gen (WBGU) als Leitplanke definiert hat, soll dabei international verbindlich
sein. Deutschland muss auch weiterhin seine Vorreiterrolle wahrnehmen,
damit andere folgen. Nur so wird es gelingen, bei den Entwicklungsländern
Vorbehalte abzubauen, vorhandenes Vertrauen zu stärken und Kooperations-
bereitschaft zu bilden;

● im Rahmen der EU konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung des interna-
tionalen Klimaschutzes nach 2012 zu entwickeln und diese zügig in die inter-
nationalen Verhandlungen einzubringen;

● darin fortzufahren, die Regierung der USA zur Teilnahme am globalen
Klimaschutzprozess zu bewegen und dazu beizutragen, dass die vielen ein-
zelnen Initiativen und Aktivitäten in einzelnen US-Bundesstaaten, im Kon-
gress, in großen Organisationen und der Wirtschaft des Landes zu einer star-
ken, wirkungsvollen Bewegung zusammenwachsen;

● sich für die schrittweise Einbeziehung großer Schwellen- und Entwicklungs-
länder, insbesondere von China, Indien, Brasilien, Mexiko und Südafrika in

das fortgeschriebene Kyoto-Protokoll einzusetzen. Dabei ist zu prüfen, ob im

Drucksache 16/3293 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zuge einer gerechteren Gestaltung der Reduktionsverpflichtungen eine
Zuordnung von Emissionsrechten nach gleichen Pro-Kopf-Anteilen Erfolg
versprechend ist;

● strategische Partnerschaften mit Ländern wie z. B. China, Indien, Brasilien,
Mexiko und Südafrika zu forcieren, um sie bei der Entwicklung von nach-
haltigen Energiestrategien zu unterstützen, beispielsweise durch weitere
CDM-Absprachen, Technologiekooperationen und eine Intensivierung der
Exportinitiative für erneuerbare Energien;

● die Instrumente zur Unterstützung von Public-Private-Partnership-Projekten
deutscher Unternehmer in Entwicklungsländern zu überprüfen und weiterzu-
entwickeln;

● zur Ergänzung und Unterstützung von Fortschritten im UN-Klimaschutz-
prozess die G8-Initiative einer neuen Partnerschaft zwischen Industrie- und
Entwicklungsländern voranzutreiben, die auf eine anspruchsvolle Moder-
nisierung der Energieversorgung zur Steigerung der Energieeffizienz und auf
den Ausbau erneuerbarer Energien gerichtet ist. Es wäre zu begrüßen, wenn
die Staatengemeinschaft der G8 einen internationalen Aktionsplan Energie-
effizienz verabschiedet;

● sich auf dieser Konferenz in Nairobi, die die erste Vertragsstaatenkonferenz
der Klimarahmenkonvention in Afrika südlich der Sahara ist, besonders
dafür einzusetzen, dass Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen, sich an
den Klimawandel anzupassen und ihre wirtschaftliche Entwicklung und
Energieversorgung mit klimafreundlichen Technologien zu gestalten, stärker
unterstützt werden;

● die Vertragsstaatenkonferenz in Nairobi dazu zu nutzen, mehr Anreize für
Projekte in Afrika zu schaffen und die afrikanischen Länder insbesondere
darin zu unterstützen, Institutionen zu schaffen und konkrete Projektideen zu
entwickeln und umzusetzen;

● auf der Klimakonferenz das Fünf-Jahre-Arbeitsprogramm im Bereich Klima-
wandel fertigzustellen und eine Einigung über die Verwaltung des Anpas-
sungsfonds, für den auch eine effiziente Verwaltungsstruktur entwickelt wer-
den muss, herbeizuführen und auf der Grundlage einer fundierten Analyse
möglichst rasch zu praktischen Projekten zu gelangen;

● sich dafür einzusetzen, dass den Entwicklungsländern beim Schutz ihrer
Wälder im Rahmen des zukünftigen Klimaschutzregimes mehr Anreize ge-
geben werden und damit den Erhalt bestehender biologisch terrestrischer
Kohlenstoffspeicher, insbesondere der Primärwälder, zu unterstützen;

● sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Fortschreibung des Kyoto-
Protokolls die Emissionen des internationalen Flug- und Schiffsverkehrs in
zukünftigen Verpflichtungszeiträumen den nationalen Inventaren für Treib-
hausgasemissionen zugeordnet und damit auch in die Minderungspflichten
einbezogen werden; dabei müssen internationale Wettbewerbsgesichtspunkte
berücksichtigt werden;

● in dem bis spätestens Mitte 2007 vorzulegenden nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz darzulegen, wie die im Koalitionsvertrag vom Oktober 2005
vereinbarte Verdoppelung der Energieproduktivität bis 2020 erreicht werden
kann;

● die Evaluierung des Nationalen Klimaschutzprogrammes zügig zu beginnen
und baldmöglichst abzuschließen. Das Programm sollte dann auch Pfade zur
Erreichung mittel- und langfristiger Klimaschutzziele enthalten;
● dafür zu sorgen, dass kurzfristig ein europäisches Top-Runner-Programm,
d. h. ein Programm zur Standardsetzung durch Orientierung an den besten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/3293

und effizientesten Produkten, aufgelegt wird, um zu einem intelligenteren
und sparsameren Umgang mit Energie zu kommen;

● die großen Potenziale der erneuerbaren Energien auch im Wärmebereich
ökologisch sinnvoll und ökonomisch effizient zu nutzen, vorhandene Instru-
mente weiterzuentwickeln, auszubauen, zu verstetigen und gegebenenfalls zu
ergänzen. Der Ausbau des Marktanreizprogramms bildet dazu den Aus-
gangspunkt.

Berlin, den 8. November 2006

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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