BT-Drucksache 16/3241

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 16/2918 - Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz - VerdStatG)

Vom 6. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3241 (neu)
16. Wahlperiode 06. 11. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/2918 –

Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten
(Verdienststatistikgesetz – VerdStatG)

A. Problem

Ablösung des Lohnstatistikgesetzes, Entlastung der Wirtschaft von Berichts-
pflichten, Anpassung der Primärerhebung an den heutigen Informationsbedarf
nach EG-Recht.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Da mit dem Gesetz die Berichtspflichten für die Unternehmen reduziert werden,
ist auch auf Seiten der statistischen Ämter der Länder und des Bundes nach einer
Einführungsphase mit verringertem Erhebungsaufwand zu rechnen. Grundlage
für die Schätzung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes auf die öffent-
lichen Haushalte ist der Vergleich mit dem bisher geltenden Lohnstatistikgesetz.

Bei der Ausführung des Verdienststatistikgesetzes entstehen den Ländern jähr-
liche Minderkosten in Höhe von 999 000 Euro, denen 412 000 Euro an jähr-
lichen Mehrkosten gegenüberstehen. Die sich daraus ergebenden Einsparungen
von jährlich 587 000 Euro werden jedoch verzögert haushaltswirksam, da ver-
teilt auf mehrere Jahre einmalige Umstellungskosten in Höhe von insgesamt
597 000 Euro hinzukommen. Darin enthalten sind die Kosten für die Verbund-
programmierung.

Drucksache 16/3241 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Im Haushalt des Statistischen Bundesamtes betragen die Einsparungen jährlich
20 000 Euro. Die einmaligen Umstellungskosten in Höhe von 207 000 Euro
werden plafondneutral gedeckt.

E. Sonstige Kosten

Das Gesetz enthält kostenbe- und -entlastende Elemente für die Wirtschaft. Per
Saldo führt das Verdienststatistikgesetz zu einer Kostenentlastung der Wirt-
schaft, zumal die vorgesehenen Erhebungen aufeinander abgestimmt wurden, so
dass die Datenanforderungen mit möglichst geringer Belastung für die Wirt-
schaft erfüllt werden können. Geringfügige Einzelpreisanpassungen können
nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Preisniveau, ins-
besondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3241 (neu)

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2918 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

,In der Eingangsformel sind die Wörter „mit Zustimmung des Bundesrates“ zu
streichen.‘

Berlin, den 25. Oktober 2006

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Doris Barnett
Berichterstatterin

Drucksache 16/3241 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Doris Barnett

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf – Drucksache 16/2918 – wurde in der
57. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Oktober
2006 an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung sowie den Innenausschuss, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Lohnstatistikgesetz durch
ein neues Verdienststatistikgesetz abzulösen und die Wirt-
schaft von Berichtspflichten zu entlasten. Zugleich sollen die
statistischen Erhebungen über Arbeitsverdienste und Ar-
beitskosten an den heutigen Informationsbedarf angepasst
werden. Informationslücken, etwa bei den Dienstleistungen
oder den Teilzeitbeschäftigten, sollen geschlossen werden.
Um die Wirtschaft und die statistischen Ämter zu entlasten,
ist vorgesehen, anstelle der bisher vierteljährlichen und jähr-
lichen Verdiensterhebungen nur noch die vierteljährliche Er-
hebung über Verdienste und Arbeitszeiten vorzunehmen.
Die Verdiensterhebungen in der Landwirtschaft sollen nur
noch alle vier Jahre stattfinden. In der Zwischenzeit sollen
die Ergebnisse vom Statistischen Bundesamt geschätzt wer-
den. Die Verdiensterhebungen im Handwerk sollen ersatzlos
wegfallen, da hier die allgemeinen Erhebungen ausreichen-
de, wenn auch weniger differenzierte Ergebnisse liefern. Die
mehrjährigen Verdienststruktur- und Arbeitskostenerhebun-
gen sollen dagegen auf die gesamte Wirtschaft ausgedehnt
werden.

Der Bundesrat hat in seiner Gegenäußerung vorgeschlagen,
die Betriebe eine Stichprobe zur Beschäftigtenzahl ziehen zu
lassen. Dies lehnt die Regierung in ihrer Gegenäußerung mit
dem Hinweis ab, dadurch würden die Unternehmen zusätz-
lich belastet.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 16/2918
verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 23. Sitzung am
25. Oktober 2006 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage in
seiner 29. Sitzung am 25. Oktober 2006 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen, die Annahme des Gesetzent-
wurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 21. Sitzung am 25. Oktober 2006
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die An-
nahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf – Drucksache 16/2918 – in seiner 22. Sitzung
am 25. Oktober 2006 abschließend beraten.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD brachten
auf Ausschussdrucksache 16(9)426 einen Änderungsantrag
ein.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annah-
me des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 16(9)426.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs
– Drucksache 16/2918 – in der Fassung der Beschluss-
empfehlung zu empfehlen.

Berlin, den 25. Oktober 2006

Doris Barnett
Berichterstatterin

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