BT-Drucksache 16/3221

Immobilienzuordnung im DB-Konzern und in der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG

Vom 31. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3221
16. Wahlperiode 31. 10. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anna Lührmann, Winfried Hermann, Anja Hajduk,
Alexander Bonde, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Immobilienzuordnung im DB-Konzern und in der Aurelis Real Estate
GmbH & Co. KG

Die Entscheidung über die Art des Börsenganges der Bahn ist die wichtigste
verkehrspolitische Entscheidung der letzten Jahrzehnte. Noch immer gibt es
erhebliche Ungereimtheiten bezüglich der korrekten juristischen Zuordnung der
Immobilien bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutsche Bahn AG
(DB AG).

Darüber hinaus ist die vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung geforderte Übertragung der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG (Aurelis),
die 2002 von der Deutschen Bahn gegründet wurde, auf die DB Netz AG weiter-
hin unklar.

Die Konzerntochter sollte nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke entwi-
ckeln und verkaufen. Es wurden Grundstücke aus allen Konzernbereichen an die
Aurelis verkauft. Hierbei handelte es sich nach Unternehmensangaben um rund
35 Mio. m2 attraktive, großzügige, citynahe Flächen in mittleren und großen
deutschen Städten, die über exzellente verkehrstechnische Erschließungsmög-
lichkeiten verfügen.

Im Jahr 2003 hat die DB AG einen Anteil von 51 Prozent der Aurelis an die zur
WestLB gehörende Westdeutsche Immobilienbank veräußert und im Jahr 2006
wieder zurück erworben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wieso vermied es die Bundesregierung bisher, Fragen seitens der Mitglieder
des Bundestages zu Grundstücksverkäufen der DB AG präzise und umfäng-
lich zu beantworten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfra-
ge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Finanzierung der
Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB Konzern“ auf Bundestags-
drucksache 16/2966), Antwort auf die Fragen 17 bis 19)?

2. Grundstücke welcher Größe (in m2), die im juristischen Eigentum der

DB AG waren, wurden im Jahr 1999 veräußert?

3. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

4. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

5. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

Drucksache 16/3221 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. Grundstücke welcher Größe (in m2), die im juristischen Eigentum der
DB AG waren, wurden im Jahr 2000 veräußert?

7. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

8. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

9. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

10. Grundstücke welcher Größe (in m2), die im juristischen Eigentum der
DB AG waren, wurden im Jahr 2001 veräußert?

11. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

12. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

13. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

14. Grundstücke welcher Größe (in m2), die im juristischen Eigentum der
DB AG waren, wurden im Jahr 2002 veräußert?

15. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

16. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

17. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

18. Grundstücke welcher Größe (in m2), die im juristischen Eigentum der
DB AG waren, wurden im Jahr 2003 veräußert?

19. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

20. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

21. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

22. Grundstücke welcher Größe (in m2), die im juristischen Eigentum der
DB AG waren, wurden im Jahr 2004 veräußert?

23. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

24. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

25. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

26. Grundstücke welcher Größe (in m2), die im juristischen Eigentum der
DB AG waren, wurden im Jahr 2005 veräußert?

27. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

28. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

29. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

30. Grundstücke welcher Größe (in m2), die im juristischen Eigentum der
DB AG waren, wurden im Jahr 2006 veräußert?

31. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

32. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

33. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3221

34. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Netz AG hätten sein müssen, aber nicht
waren, wurden im Jahr 1999 veräußert?

35. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

36. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

37. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

38. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Netz AG hätten sein müssen, aber nicht
waren, wurden im Jahr 2000 veräußert?

39. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

40. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

41. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

42. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Netz AG hätten sein müssen, aber nicht
waren, wurden im Jahr 2001 veräußert?

43. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

44. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

45. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

46. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Netz AG hätten sein müssen, aber nicht
waren, wurden im Jahr 2002 veräußert?

47. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

48. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

49. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

50. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Netz AG hätten sein müssen, aber nicht
waren, wurden im Jahr 2003 veräußert?

51. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

52. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

53. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

54. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Netz AG hätten sein müssen, aber nicht
waren, wurden im Jahr 2004 veräußert?

55. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

56. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

57. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

58. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Netz AG hätten sein müssen, aber nicht

waren, wurden im Jahr 2005 veräußert?

59. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

Drucksache 16/3221 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

60. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

61. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

62. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Netz AG hätten sein müssen, aber nicht
waren, wurden im Jahr 2006 veräußert?

63. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

64. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

65. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

66. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Station & Service AG hätten sein müssen,
aber nicht waren, wurden im Jahr 1999 veräußert?

67. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

68. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

69. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

70. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Station & Service AG hätten sein müssen,
aber nicht waren, wurden im Jahr 2000 veräußert?

71. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

72. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

73. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

74. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Station & Service AG hätten sein müssen,
aber nicht waren, wurden im Jahr 2001 veräußert?

75. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

76. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

77. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

78. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Station & Service AG hätten sein müssen,
aber nicht waren, wurden im Jahr 2002 veräußert?

79. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

80. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

81. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

82. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Station & Service AG hätten sein müssen,
aber nicht waren, wurden im Jahr 2003 veräußert?

83. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

84. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

85. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB

Station & Service AG)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/3221

86. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Station & Service AG hätten sein müs-
sen, aber nicht waren, wurden im Jahr 2004 veräußert?

87. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

88. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

89. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

90. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Station & Service AG hätten sein müs-
sen, aber nicht waren, wurden im Jahr 2005 veräußert?

91. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

92. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

93. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

94. Grundstücke welcher Größe (in m2), die nach der 2. Stufe der Bahnreform
im juristischen Eigentum der DB Station & Service AG hätten sein müs-
sen, aber nicht waren, wurden im Jahr 2006 veräußert?

95. Welchen Buchwert hatten diese Grundstücke?

96. Welcher Erlös wurde damit erzielt?

97. Wo wurde der Gewinn verbucht (DB AG oder DB Netz AG oder DB
Station & Service AG)?

98. Steht die Bundesregierung zu der Aussage, die sie im „Bericht Immobi-
lienzuordnung im DB Konzern“ an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages vom 5. September 2006, wonach „der rechtmäßige Zustand
vor der Entscheidung über ein mögliches Modell des Börsengangs her-
zustellen sei um gem. §§ 25 und 2 DBGrG eine Übertragung der Immobi-
lien, die die DB AG als bahnnotwendig erhalten hat, auf die EIU erfolgen
müsse.“

99. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der rechtmäßige Zustand zum
heutigen Zeitpunkt hergestellt ist, und wenn ja, wie begründet sie dies ins-
besondere vor dem Hintergrund, dass es zur Übertragung von Aurelis-
Grundstücken bisher keine Einigung gibt?

100. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der oben zitierte recht-
mäßige Zustand erst dann als gegeben angesehen werden kann, wenn die
Übertragung der Grundstücke an die DB Netz AG rechtsverbindlich er-
folgt ist?

101. Welche Auswirkungen hätte die rückwirkende korrekte Verbuchung der
Immobilienerlöse (vgl. die Fragen 33 bis 96) auf die Bilanzen der Berei-
che, die nach der aktuellen Rechtsauffassung des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das juristische Eigentum an
den Grundstücken hätten haben müssen (bei gleich bleibendem Gesamt-
ergebnis der Konzerngesellschaften)?

102. Wieso erklärt die Bundesregierung gegenüber den Mitgliedern des Deut-
schen Bundestages, dass die DB AG (Holding) frei war, „darüber zu ent-
scheiden, wo etwaige zusätzliche Erlöse aus Immobilienverkäufen einge-
setzt werden sollen“ (vgl. Bericht Immobilienzuordnung im DB Konzern
des BMVBS vom 5. September 2006, S. 18), obwohl dies gegen Artikel 6
Abs. 1 und Artikel 7 Abs. 4 der Richtlinie 91/400 sowie § 9 Abs. 1a des

Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verstößt?

Drucksache 16/3221 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

103. Wieso vertrat die Bundesregierung die Position, dass die DB AG (Hol-
ding) frei war, „darüber zu entscheiden, wo etwaige zusätzliche Erlöse aus
Immobilienverkäufen eingesetzt werden sollen“, nicht gegenüber der EU-
Kommission (vgl. Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land an die Europäische Kommission vom 19. September 2006, Antwort
auf Frage 4)?

104. Aus welchen Bereichen der DB AG stammen die an die Aurelis Real
Estate GmbH & Co. KG (Aurelis) verkauften Immobilien?

105. Waren alle an die Aurelis verkauften Immobilien zuvor innerhalb des DB
Konzerns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften korrekt zugeordnet?

106. Wenn nein, aus welchen Bereichen der DB AG wären die in der Aurelis
zusammengefassten Immobilien verkauft worden, wenn das juristische
Eigentum nach aktueller Rechtsposition des BMVBS richtig zugeordnet
gewesen wären?

107. In welchem Umfang (in m2) hätten Immobilien, die aus dem juristischen
Eigentum der DB AG (Holding) an die Aurelis verkauft wurden, nach
aktueller Rechtsauffassung des BMVBS der DB Netz AG zugeordnet wer-
den müssen?

108. Welchen Buchwert hatten diese Immobilien zum Zeitpunkt des Verkaufs
an die Aurelis?

109. Wurden betreffende Grundstücke von der Aurelis bereits verkauft?

110. In welchem Umfang (in m2) hätten Immobilien, die aus dem juristischen
Eigentum der DB AG (Holding) an die Aurelis verkauft wurden, nach
aktueller Rechtsauffassung des BMVBS der DB Station & Service AG
zugeordnet werden müssen?

111. Welchen Buchwert hatten diese Immobilien zum Zeitpunkt des Verkaufs
an die Aurelis?

112. Wurden betreffende Grundstücke von der Aurelis bereits verkauft?

113. In welchem Umfang (in m2) hat die Aurelis bereits Immobilien mit wel-
chem Gewinn verkauft?

114. Welchen Konzernbereichen fließen, bzw. flossen in der Vergangenheit die
Gewinne der Aurelis zu?

115. Wer hat den Verkehrswert der Grundstücke zum Zeitpunkt des Verkaufs an
die Aurelis bewertet, und mit welcher Höhe wurde er geschätzt?

116. Wieso ist die WestLB im Jahre 2006 bei der Aurelis ausgestiegen, bzw.
wieso hat die DB AG den Anteil der WestLB zurückgekauft?

117. Wurde oder wird die Altlastensanierung von Grundstücken, die mittler-
weile an die Aurelis verkauft wurden, mit Baukostenzuschüssen finan-
ziert?

118. Wieso taucht die DB-Tochter Aurelis (2005: 48 Prozent, 2006: 100 Pro-
zent) nicht im Geschäftsbericht 2005 der DB AG auf?

119. Wie ist der Sachstand bei den Verhandlungen des Bundes mit der DB AG
über die Übertragung der Aurelis auf die DB Netz AG?

120. Ist die Bundesregierung bereit, die Schulden, die die Aurelis zum Kauf der
Grundstücke von der DB AG aufnehmen musste, zu übernehmen?

121. Gibt es eine transparente Darstellung der DB AG gegenüber der Bundes-
regierung über die Schulden der Aurelis?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/3221

122. Stehen diese Schulden nach Ansicht der Bundesregierung allesamt im
direkten Zusammenhang mit den Immobilien der Aurelis bzw. ihrer Ver-
wertung?

123. Sind die Schulden der Aurelis durch Hypotheken auf die Grundstücke und
Immobilien besichert, oder sind es Schulden anderer Art; wenn ja, welche?

124. Ist die Bundesregierung mit dem Ansinnen der DB AG einverstanden, die
Schulden, die die Aurelis zum Kauf der Grundstücke von der DB AG
aufnehmen musste, mit an die DB Netz AG zu übertragen, und wenn ja,
warum?

125. Wieso hat die Bundesregierung die Erlöse der DB AG in Höhe von 2,3 Mrd.
Euro durch Verkauf ihrer Grundstücke an die Aurelis in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend
„Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB
Konzern“ auf Bundestagsdrucksache 16/2966, auf die Fragen 17 bis 19
verschwiegen?

Berlin, den 31. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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