BT-Drucksache 16/3173

zu der zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2709, 16/3035, 16/3156- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoffquotengesetz - BioKraftQuG)

Vom 25. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3173
16. Wahlperiode 25. 10. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Christel Happach-Kasan, Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link
(Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk
Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde,
Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

zu der zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2709, 16/3156 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote
durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur
Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften
(Biokraftstoffquotengesetz – BioKraftQuG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag unterstützt das Ziel, den Anteil biogener Kraftstoffe
an der Kraftstoffversorgung zu erhöhen und bei Sicherung der Versorgung
einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Auch werden da-
durch Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in der diese Kraftstoffe produ-
zierenden mittelständischen Wirtschaft geschaffen. Der Deutsche Bundestag
sieht nach Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes keine Alternative zur Bei-
mischungspflicht. Er kritisiert allerdings nach wie vor, dass beide Maßnahmen
nicht zeitgleich in Kraft getreten sind, sondern die Steuerfreiheit für Biodiesel

seit dem 1. August 2006 abgebaut wird, während die Beimischungspflicht erst
ab dem 1. Januar 2007 gelten soll. Das zeigt, dass die Bundesregierung kein
Konzept zur Förderung von Biokraftstoffen hat, sondern dass es ihr in erster
Linie auf die Erzielung von Steuermehreinnahmen ankommt. Der Vertrauens-
schutz der betroffenen Wirtschaft hat keinen Stellenwert, da die Steuervergüns-
tigung ursprünglich bis 2009 gesetzlich festgelegt war.

Drucksache 16/3173 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag kritisiert ebenso, dass durch die Beimischungspflicht
die Kraftstoffpreise zum 1. Januar 2007 steigen. Dem hätte die Bundesregie-
rung begegnen können, indem sie in ihrem Gesetzentwurf einen Ausgleich über
die Absenkung der Mineralölsteuer vorgesehen hätte. Auch hier zeigt sich, dass
weniger umweltpolitische Aspekte als die Erzielung von Steuermehreinnahmen
im Vordergrund stehen. Für die Verbraucher bedeutet das zusammen mit der
Erhöhung der Umsatzsteuer erhebliche Preissteigerungen bei Kraftstoffen ab
2007.

Sinnvoller bei der Förderung biogener Kraftstoffe wäre es im Übrigen gewesen,
keinen festen Steuersatz festzulegen, sondern einen sich am Marktpreis orien-
tierenden, proportionalen Satz. Der absolute Steuerbetrag wäre so mit steigen-
den Preisen gestiegen und mit fallenden Preisen gesunken. Die Abhängigkeit
der Steuer von Marktpreisen hätte zu mehr Akzeptanz für biogene Kraftstoffe
geführt und einen Preisvorteil gegenüber den herkömmlichen, mit einem festen
Steuersatz belasteten, fossilen Kraftstoffen gesichert. Dieser Preisvorteil ist not-
wendig, weil biogene Kraftstoffe eine geringere Energieleistung haben und ggf.
Kosten für die technische Umrüstung von Motoren entstehen. Auch hier stehen
für die Bundesregierung erkennbar fiskalische Interessen im Vordergrund.

Schließlich berücksichtigt der Gesetzentwurf nicht ausreichend die Interessen
aller mittelständischen Betriebe, die im Zusammenhang mit der Herstellung
alternativer Kraftstoffe entstanden sind und erhebliche Investitionen vorgenom-
men haben. Es gibt z. B. keine Gleichbehandlung von tierischen und pflanz-
lichen Fetten, da Biodiesel aus tierischen oder recycelten Fetten und Ölen als
Reinkraftstoff wegen der strengen DIN-Norm ausscheiden, obwohl sie grund-
sätzlich als Kraftstoff geeignet sind. Das bedeutet Wettbewerbsnachteile für die
betroffenen Unternehmen. Es ist absehbar, dass sich bereits getätigte Investitio-
nen nicht amortisieren bzw. dass geplante Investitionen ausbleiben. Die Förde-
rung biogener Kraftstoffe darf nicht dazu führen, dass es zu Verwerfungen
innerhalb der mittelständischen Wirtschaft kommt.

II. Der Deutsche Bundestag lehnt den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschrif-
ten ab.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Gesetz-
entwurf zu überarbeiten und dabei sicherzustellen, dass es durch die Bei-
mischung nicht zu höheren Kraftstoffpreisen kommt und dass die Inte-
ressen der betroffenen mittelständischen Betriebe ausreichend Berücksich-
tigung finden.

Berlin, den 25. Oktober 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.