BT-Drucksache 16/3014

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Spieth, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/732- Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für apothekenpflichtige Arzneimittel auf 7 Prozent

Vom 18. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3014
16. Wahlperiode 18. 10. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Spieth,
Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/732 –

Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für apothekenpflichtige Arzneimittel
auf 7 Prozent

A. Problem

Das geltende Umsatzsteuerrecht sieht die Besteuerung apothekenpflichtiger
Arzneimittel mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von derzeit 16 Prozent vor. Vor
dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren beständig steigenden Gesund-
heitsausgaben der Bürger soll durch Herabführung der Steuerbelastung von Arz-
neimitteln eine sozialpolitische Komponente in das Umsatzsteuerrecht einge-
führt und die finanzielle Inanspruchnahme der Bürger reduziert werden.

B. Lösung

Mit dem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, durch die
Änderung des § 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes den Katalog der Lieferun-
gen und Leistungen, die mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegt werden,
auf apothekenpflichtige Arzneimittel zu erweitern.

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Angaben zu den Auswirkungen der mit dem Antrag angestrebten Maßnahmen
auf die öffentlichen Haushalte des Bundes und der Länder sind in der Vorlage
nicht aufgeführt. Die Antragsteller gehen davon aus, dass Bürger und Kranken-
kassen durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 Prozent für apothe-
kenpflichtige Arzneimittel im Jahr 2007 – ausgehend von einem Regelsteuersatz
von 19 Prozent – um 2,6 Mrd. Euro entlasten werden.

Drucksache 16/3014 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/732 abzulehnen.

Berlin, den 18. Oktober 2006

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3014

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe und Dr. Barbara Höll

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 16/732 in seiner 35. Sitzung am 11. Mai 2006 dem
Finanzausschuss federführend sowie dem Haushaltsaus-
schuss und dem Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung
überwiesen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 32. Sitzung
am 18. Oktober 2006 abschließend behandelt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass in der Vergan-
genheit Arznei-, Heil- und Hilfsmittel von der Mehrwert-
steuer befreit gewesen seien. Die Befreiung sei später auf
ärztliche Leistungen beschränkt worden. In der Mehrzahl der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union werde auf Arznei-
mittel entweder ein ermäßigter Steuersatz angewandt oder
sie seien vollständig von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Antragsteller vertreten die Auffassung, dass in den ver-
gangenen Jahren eine beständig steigende Belastung der
Bürger mit Gesundheitsausgaben zu verzeichnen gewesen
sei, der über die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf
7 Prozent für apothekenpflichtige Arzneimittel entgegen-
gewirkt werden solle. Dabei sei sicherzustellen, dass die ein-
gesparten Mittel in voller Höhe an die Kranken weiterge-
geben und die jeweiligen Zuzahlungspauschalen um den

durch die Mehrwertsteuersenkung erzielten Einsparbetrag
reduziert werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 22. Sit-
zung am 28. Juni 2006 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 24. Sitzung mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Empfehlung des federführenden Ausschusses
Der Finanzausschuss hat auf eine Diskussion verzichtet und
auf die ausführliche Debatte im Plenum am 11. Mai 2006
verwiesen.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP, den Antrag auf Druck-
sache 16/732 abzulehnen.

Berlin, den 18. Oktober 2006

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

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