Vom 13. Oktober 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2941
16. Wahlperiode 13. 10. 2006
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/1368 –
Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern
wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
Bericht der Abgeordneten Dr. Frank Schmidt, Dr. Ole Schröder, Otto Fricke, Roland Claus und
Anna Lührmann
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, unter Beibehaltung
des vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeten
Grundsatzes, dass ausländische Staatsangehörige nur dann
Kindergeld bzw. Unterhaltsvorschuss oder Erziehungsgeld
erhalten sollen, wenn sie sich voraussichtlich dauerhaft in
Deutschland aufhalten, die Anspruchsvoraussetzungen un-
ter Beachtung der differenzierten Vorgaben des Bundes-
verfassungsgerichts neu zu regeln.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Die laufenden Mehrausgaben für das Bundeskindergeld-
gesetz lassen sich nicht exakt beziffern, dürften aber unter
100 000 Euro jährlich liegen, da in Deutschland lebende
ausländische Staatsangehörige regelmäßig Kindergeld nach
dem Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten.
Für das EStG ergeben sich geschätzte Steuermindereinnah-
men in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags.
Für das Bundeserziehungsgeldgesetz ergeben sich im ersten
Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes unter Berücksich-
tigung der Altfälle und der bei einer maximal zwei Jahre lang
gewährten Leistung vorhandenen Anlaufeffekte zusätzliche
Ausgaben von maximal 11 Mio. Euro. In den Folgejahren
dürften die jährlichen Mehrkosten 12 Mio. Euro nicht über-
steigen.
Für das Unterhaltsvorschussgesetz sind Mehrausgaben für
die Vergangenheit von höchstens 1 Mio. Euro zu erwarten,
da allenfalls in ganz geringem Umfang Fälle vorliegen, die
noch nicht bindend entschieden sind. Für die zukünftige
Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist mit
Mehrkosten in Höhe von 6 Mio. Euro pro Jahr zu rechnen,
von denen auf den Bund 2 Mio. Euro entfallen. Dies ergibt
sich nach Auskunft der Länder über die Zahl von Anträgen
und Beratungen in entsprechenden Fällen im Jahre 2004.
2. Vollzugsaufwand
Zusätzliche Verwaltungskosten ergeben sich durch die Um-
setzung dieses Gesetzentwurfs nicht, da eine Entscheidung
in den noch offenen Fällen ohnehin aussteht und der
Prüfaufwand in Neufällen nicht höher ist als bisher.
3. Sonstige Kosten
Die Wirtschaft, insbesondere die mittelständischen Unter-
nehmen, werden nicht mit Kosten belastet. Auswirkungen
Drucksache 16/2941 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
auf Einzelpreise, Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend keine Änderungen mit erheblichen finanziellen Aus-
wirkungen empfiehlt.
Berlin, den 19. September 2006
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter
Dr. Frank Schmidt
Berichterstatter
Dr. Ole Schröder
Berichterstatter
Roland Claus
Berichterstatter
Anna Lührmann
Berichterstatterin