BT-Drucksache 16/2831

Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB Konzern

Vom 28. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2831
16. Wahlperiode 28. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anna Lührmann, Anja Hajduk, Alexander Bonde, Winfried
Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB Konzern

Die Entscheidung über die Art des Börsenganges der Bahn ist die wichtigste
verkehrspolitische Entscheidung der letzten Jahrzehnte. Noch immer gibt es er-
hebliche Ungereimtheiten bezüglich der korrekten juristischen Zuordnung der
Immobilien bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG. Darüber
hinaus besteht erheblicher weiterer Klärungsbedarf in Bezug auf die Bilanzie-
rung der Grundstückserlöse und die damit verbundenen Auswirkungen auf die
Finanzierung zuwendungsfähiger Schienenwegeinvestitionen durch den Bund.

Um eine Entscheidung über die Privatisierung der DB AG treffen zu können,
müssen dem Parlament verlässliche Daten über die Vermögensverhältnisse der
Bahn und den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Bahn vorliegen. Bisher
verweigerte die Bundesregierung jedoch Aussagen zu Unternehmensdaten der
DB AG mit Hinweis auf die private Rechtsform des Unternehmens und das
Aktiengesetz.

Doch diese Vorschriften können nicht in jedem Fall dazu führen, dass dem Par-
lament notwendige Kenntnisse für politische Entscheidungen vorenthalten wer-
den. Vielmehr gilt, dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch das Par-
lament überwacht werden kann, auch wenn sie in privater Rechtsform erfolgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen
jährliche Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinves-
titionen in den Jahren 1994 bis 2005 zu (Aufstellung nach Jahren)?

2. In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen
jährliche Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinves-
titionen in den Jahren 1994 bis 2005 (Aufstellung nach Jahren)?

3. Wie erklärt sich die Differenz zwischen zugesagten und tatsächlich geleiste-
ten Eigenmitteln der DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen?

4. In welcher Höhe investierten die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)

der DB AG in nicht zuwendungsfähige Investitionen (Aufstellung nach
Jahren)?

5. Auf Grund welcher Nachweise hat die Bundesregierung die Absenkung des
Eigenanteils der EIU der DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen
akzeptiert (Trilaterale Vereinbarungen von 1996, 1997, 1998 sowie 2001)?

Drucksache 16/2831 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. Wie hat die Bundesregierung die von den EIU der DB AG erbrachten Nach-
weise überprüft?

7. Auf Grund welcher Erkenntnisse geht die Bundesregierung davon aus, dass
das Fehlen einer zentralen Voraussetzung zur Förderung zuwendungsfähi-
ger Investitionen (EIU müssen juristische Eigentümer der zu fördernden Im-
mobilie sein) nachträglich durch Übertragung des juristischen Eigentums an
die EIU geheilt werden kann und Rückforderungen in diesem Zusammen-
hang nur dann erforderlich sind, wenn die Fördervoraussetzung dauerhaft
ausgeschlossen bliebe (vgl. den Bericht des BMVBS „Immobilienzuord-
nung im DB Konzern“ vom 5. September 2005)?

8. Welche gesetzlichen Grundlagen liegen dieser Einschätzung der Bundes-
regierung zu Grunde?

9. Hält die Bundesregierung eine Rückforderung von unrechtmäßig gewährten
Fördergeldern für rechtlich möglich, auch wenn die Umstände die zum Be-
antragungszeitpunkt zur Unrechtmäßigkeit der Förderung geführt hatten,
inzwischen korrigiert wurden?

10. Wenn ja, wie hoch wären die Rückforderungen des Bundes?

11. Hat die Bundesregierung das EBA angewiesen, den EIU der DB AG einen
Rückforderungsverzicht sowie einen Verzicht auf Verzinsung in Aussicht zu
stellen, wenn die Grundstücke im Nachhinein juristisch korrekt zugewiesen
würden (vgl. BRH-Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO vom 31. Juli 2006, S. 9)?

12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorstandsvorsitzenden der
DB AG, dass die bei der DB AG (Holding) verbliebenen nicht betriebs-
notwendigen Flächen (rd. 200 Mio. m2, Buchwert ca. 2 Mrd. Euro) nicht den
Infrastruktur- bzw. Verkehrsunternehmen zugeordnet werden können (vgl.
Brief von H. Mehdorn an den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, Wolfgang Tiefensee, vom 25. August 2006)?

13. Wenn ja, warum können die verbliebenen Flächen nicht zugeordnet wer-
den?

14. In welcher Form hat die Bundesregierung den (von ihr im Zuge der Umset-
zung der 2. Stufe der Bahnreform als Entwicklung angesehene) Prozess der
Ausgliederung und die damit verbundene Zuordnung der bei der DB AG
verbliebenen Immobilien an die EIU der DB AG begleitet und überprüft?

15. Wann und in welcher Form hat sich die Bundesregierung in den Jahren 1998
bis 2005 bei der DB AG über den Fortschritt in der Frage der korrekten ju-
ristischen Zuordnung von Immobilien erkundigt, und welche Antworten hat
die Bundesregierung von der DB AG erhalten?

16. Wann und in welcher Form wurde das Parlament darüber unterrichtet, dass
die DB AG das Ziel der korrekten juristischen Zuordnung in den Jahren
1998 bis 2005 nicht weiter verfolgt hat?

17. In welchem Umfang wurden Grundstücke (Größe in m2 und Buchwert), die
im juristischen Eigentum der EIUs waren bzw. eigentlich im juristischen
Eigentum der EIU der DB AG hätten sein müssen, in den Jahren 1994 bis
2005 verkauft?

18. Bei welcher Tochtergesellschaft wurden diese Grundstücke bilanziert bzw.
hätten diese Grundstücke bilanziert werden müssen (wenn das juristische
Eigentum korrekt zugeordnet gewesen wäre)?

19. Welche Erlöse wurden durch den Verkauf dieser Grundstücke erzielt, und
wo wurde der Erlös verbucht (Transparente Darstellung)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2831

20. Welche Auswirkungen hätte die rückwirkende Verbuchung der Erlöse bei
den EIU der DB AG, die juristische Eigentümer der veräußerten Immobi-
lien waren oder hätten sein müssen, auf die Bilanzen der EIU der DB AG?

21. Welche Auswirkungen hätte die rückwirkende Verbuchung der Erlöse bei
den EIU der DB AG, die juristische Eigentümer der veräußerten Immobi-
lien waren oder hätten sein müssen, auf die Höhe der zuwendungsfähigen
Kosten und damit die Zuwendungen des Bundes?

22. Wurden Grundstücke, die im juristischen Eigentum der EIU der DB AG
waren, an die DB AG (Holding) übertragen oder verkauft?

23. In welchem Umfang (Größe in m2 und Buchwert) sind nicht betriebsnot-
wendigen Grundstücke bei den EIU bilanziert bzw. in juristischem Eigen-
tum der EIU?

Welchen Buchwert haben diese Grundstücke?

Welche Erlöse werden für die Grundstücke im Falle eines Verkaufs erwar-
tet?

24. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, in welcher Höhe stille Reserven
(durch zu niedrig angesetzte Buchwerte für Immobilien) im Anlagevermö-
gen der EIU der DB AG vorhanden sind (Transparente Darstellung)?

25. Wenn nein, wieso hat die Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse dar-
über?

26. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, in welcher Höhe stille Reserven
(durch zu niedrig angesetzte Buchwerte für Immobilien) im Anlagever-
mögen der DB AG (Holding) verblieben sind, die juristisch korrekt den
Führungsgesellschaften zugeordneten hätten werden müssen (Transparente
Darstellung)?

27. Wenn nein, wieso hat die Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse dar-
über?

Berlin, den 28. September 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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