BT-Drucksache 16/2760

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/2455- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Vom 27. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2760
16. Wahlperiode 27. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/2455 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

A. Problem

Der Gesetzentwurf zielt u. a. darauf ab, die durch das Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918) induzierten Stromkosten von
Unternehmen mit stromintensiver Produktion und hohem Stromverbrauch zu
verringern und deren Planungssicherheit zu erhöhen. Daher soll die gemäß EEG
abzunehmende Strommenge für die unter § 16 EEG (besondere Ausgleichsrege-
lung) fallenden Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des Schienen-
verkehrs nach oben so begrenzt werden, dass die Differenzkosten für die anteilig
weitergereichte Strommenge 0,05 Cent je Kilowattstunde betragen. Darüber hin-
aus sieht der Gesetzentwurf vor, Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Elektri-
zitätsversorgungsunternehmen im Interesse des Verbraucherschutzes und der
Abrechnungstransparenz zusätzliche Mitteilungs- und Veröffentlichungspflich-
ten zum bundesweiten Ausgleich der Strom- und Vergütungsmengen nach dem
EEG aufzuerlegen und der Bundesnetzagentur bestimmte Überwachungs- und
Kontrollaufgaben in diesem Bereich zu übertragen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Die Kosten sind Gegenstand der politischen Diskussion (siehe Bericht).

Drucksache 16/2760 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2455 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 20. September 2006

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Dr.Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Marco Bülow
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2760

Bericht der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth, Marco Bülow, Michael Kauch,
Hans-Kurt Hill und Hans-Josef Fell

I.
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2455 wurde in der
47. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. September
2006 zur federführendenBeratung an denAusschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitbera-
tung an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie, den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung sowie den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

II.

Der Gesetzentwurf zielt u. a. darauf ab, die durch das Erneu-
erbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S.
1918) induzierten Stromkosten von Unternehmen mit strom-
intensiver Produktion und hohem Stromverbrauch zu verrin-
gern und deren Planungssicherheit zu erhöhen. Daher soll die
gemäß EEG abzunehmende Strommenge für die unter § 16
EEG (besondere Ausgleichsregelung) fallenden Unterneh-
men des produzierenden Gewerbes und des Schienenver-
kehrs nach oben so begrenzt werden, dass die Differenzkos-
ten für die anteilig weitergereichte Strommenge 0,05 Cent je
Kilowattstunde betragen. Darüber hinaus sieht der Gesetz-
entwurf vor, Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Elektri-
zitätsversorgungsunternehmen im Interesse des Verbrau-
cherschutzes und der Abrechnungstransparenz zusätzliche
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zum bundes-
weiten Ausgleich der Strom- und Vergütungsmengen nach
dem EEG aufzuerlegen und der Bundesnetzagentur be-
stimmte Überwachungs- und Kontrollaufgaben in diesem
Bereich zu übertragen.

III.

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2455 unverän-
dert anzunehmen. Über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vorgelegten Entschließungsantrag (s. Ab-
schnitt IV) – Ausschussdrucksache 16(16)121 (neu) – wurde
nicht abgestimmt.

DerAusschuss fürWirtschaft und Technologie hat mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2455 unverän-
dert anzunehmen. Über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vorgelegten Entschließungsantrag – Aus-
schussdrucksache 16(16)121 (neu) – wurde nicht abge-
stimmt.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei

Enthaltung einer Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/2455 unverändert anzunehmen. Eine Abstimmung
über den Entschließungsantrag – Ausschussdrucksache
16(16)121 (neu) – erfolgte nicht.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/2455 unverändert anzunehmen. Er
hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. empfohlen, den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vorgelegten Entschließungsantrag – Ausschuss-
drucksache 16(16)121 (neu) – abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2455 unverändert an-
zunehmen. Er hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. empfohlen, den von der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN vorgelegten Entschließungsantrag – Aus-
schussdrucksache 16(16)121 (neu) – abzulehnen.

IV.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2455
in seiner Sitzung am 20. September 2006 beraten.

Zu der Beratung des Gesetzentwurfs hat die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag vorge-
legt, durch den die Bundesregierung aufgefordert werden
soll, imRahmen der Novelle des EEGVorschläge für die ver-
bindliche Einführung eines Energieaudits als Gegenleistung
zur Gewährung der Vergünstigungen der Härtefallregelung
zu machen [s. Ausschussdrucksache 16(16)121 (neu)].

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, zentrales Element
der Klimaschutz- und Energiepolitik der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD sei – wie im Koalitionsvertrag vorgese-
hen – der ökologisch und ökonomisch vernünftige Ausbau
der erneuerbaren Energien. Der Anteil des EEG-Stroms wer-
de bis 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis 2020 auf
mindestens 20 Prozent gesteigert. Die Finanzierung der Ein-
speisevergütung für den EEG-Strom erfolge durch eine Um-
lage auf den Strompreis. Diese Umlage habe sich für nicht-
privilegierte Unternehmen und Privathaushalte im Jahr 2005
auf 0,56 Cent pro kWh belaufen. Bei besonders stromintensi-
ven Unternehmen, wie z. B. in der Aluminium-, Zement-
oder Stahlindustrie habe sie im Jahr 2005 0,1 Cent pro kWh
betragen. Im Jahr 2006würde sie ohne Gesetzesänderung auf
0,2 Cent pro kWh ansteigen, sich also verdoppeln. Um den
Industriestandort Deutschland auch auf energieintensive

Drucksache 16/2760 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Branchen wettbewerbsfähig zu halten sei im Koalitionsver-
trag vereinbart worden: „… die EEG-Härtefallregelung un-
verzüglich so umgestalten, dass die stromintensive Industrie
eine verlässlich kalkulierbare Grundlage (Aufhebung des
10 %-Deckels) erhält und ihre wirtschaftliche Belastung auf
0,05 Cent pro kWh begrenzt wird“ und „die Berechnungsme-
thode zur EEG-Umlage transparent und verbindlich so ge-
stalten, dass die Energieverbraucher nur mit den tatsäch-
lichen Kosten der EEG-Stromeinspeisung belastet werden“.
Der vorliegende Gesetzentwurf setze diese Vereinbarung des
Koalitionsvertrages um, indem die durch das EEG induzier-
ten Stromkostenanteile der von § 16 EEG erfassten Betriebe
auf 0,05 Cent pro kWh begrenzt und der 10%-Deckel auf-
gehobenwerde. Dieser schränke denHärtefallausgleich stark
ein, da die EEG-Kosten durch die Anwendung der Aus-
gleichsregelung für den gesamten nichtbegünstigten Bereich
ummax. 10 Prozent steigen dürften. Durch dieHärtefallrege-
lung würden etwa 330 besonders stromintensive Betriebe
entlastet. Sie erhielten zudem eine größere Planungssicher-
heit. Auf der anderen Seite würden jedoch nichtprivilegierte
Unternehmen und private Haushalte mit schätzungsweise
0,03 Cent pro kWh zusätzlich belastet. Bei einem Durch-
schnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3 500 kWh
führe das zu einer Mehrbelastung von ca. 1 Euro. Derzeit sei
es nicht auszuschließen, dass es bei der Umsetzung des EEG,
insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe der entstehen-
den Kosten an die Netzverbraucher, zu Rechtsverstößen
komme, denen nicht ausreichendmit zivilgerichtlichenMög-
lichkeiten begegnet werden könne. Deshalb sei zur Schaf-
fung von mehr Transparenz bei der Berechnung der EEG-
Kosten eine staatliche Überwachung der gesetzlichen Vor-
gaben durch die Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbrau-
cher erforderlich. Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Ener-
gieversorgungsunternehmen seien zukünftig verpflichtet, der
Bundesnetzagentur die für den bundesweiten Ausgleich der
EEG-Kosten erforderlichen Angaben mitzuteilen. Dadurch
solle sichergestellt werden, dass den Stromverbrauchern kei-
ne überhöhten Kosten für den EEG-Strom berechnet werden.
Die neue Regelung des EEG solle rückwirkend zum 1. Januar
2006 inKraft treten. Der Bundesrat haben denGesetzentwurf
im ersten Durchgang begrüßt. Die Fraktion der CDU/CSU
plädiere für Zustimmung zu demGesetzentwurf.

Die Fraktion der SPD betonte die besondere Bedeutung des
EEG für den Klimaschutz. Dennoch sei es notwendig, über
seine Auswirkungen im Einzelfall nachzudenken. Es sei
wichtig, die Härtefallregelungen für energieintensive Unter-
nehmen noch einmal nachzujustieren und zu verbessern.
Man sei sich dabei bewusst, dass das zu einer stärkeren
Belastung der Privatkunden führe. Dies müsse man in Kauf
nehmen. Inkonsequent sei, dass diejenigen, die Härtefall-
regelungen zu Recht förderten, oftmals auch diejenigen
seien, die kritisierten, dass die Strompreise für bestimmte
Kunden und Privatkunden zu hoch seien. Wer Härtefallrege-
lungen befürworte, müsse offen bekennen, dass hierdurch
insgesamt die Strompreise stiegen. Dies dürfe nicht pauschal
den erneuerbaren Energien insgesamt angelastet werden. Das
Hamburgische Welt-Wirtschafts-Archiv (HWWA) habe in
einer Studie festgestellt, dass insbesondere Windkraft für
stromintensive Unternehmen eher zu einer Entlastung führen
könne. Mit dieser Studie solle sich der Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit näher befassen. Die
Fraktion der SPD vertrat die Ansicht, es sei der richtigeWeg,

die energieintensiven Unternehmen zu entlasten. Eine Härte-
fallregelung sei notwendig, jedoch müssten sich auch die
Kosten der Umwälzung in Grenzen halten. Zugleich müsse
Transparenz gewährleistet sein, die auch zu einer größeren
Verlässlichkeit führe. Sinnvoll sei darüber hinaus die Einfüh-
rung eines Anlagenregisters. Leider habe man sich bisher
nicht darüber einigen können, wo dieses Anlagenregister an-
gelegt werde und wer die Kontrolle darüber ausüben solle.
Verschiedene Interessenlagen seien abzuwägen.Die Fraktion
der SPD stimme demGesetzentwurf zu.

Die Fraktion der FDP kritisierte, die Fraktionen der CDU/
CSU und SPD hätten erst spät festgestellt, dass die Kosten
aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz im internationalen
Wettbewerb relevant seien. Statt die Kosten zu reduzieren,
werde nunmehr ein Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die
Kosten nur verschoben würden. Dies gehe klar zu Lasten
derer, die sich am wenigsten wehren könnten, nämlich den
privaten Haushalten. Der Hinweis der Fraktion der CDU/
CSU sei erstaunlich, dass es sich bei der Strompreiserhöhung
nur um einen Euro pro Haushalt handele. Früher habe sie sol-
che Berechnungen des Bundesministers für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit immer zurückgewiesen. Auf
dem Parteitag der FDP sei der Beschluss gefasst worden,
Ausnahmetatbestände mit Förder- bzw. Subventionscharak-
ter zurückzufahren, so dass die FDP-Fraktion diesen Gesetz-
entwurf konsequent ablehne. Dies sei im Interesse der priva-
ten Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der mittelstän-
dischen Unternehmen, die nicht in den Genuss der Härtefall-
regelung kämen.

Die Fraktion DIE LINKE. hob hervor, das EEG sei das
wirksamste Instrument, um erneuerbare Energien durchzu-
setzen. Dadurch werde ein effektiver Beitrag zum Klima-
schutz geleistet. Die Importabhängigkeit von Öl, Gas und
Uran werde gesenkt und die hochdrehende Enregiepreisspi-
rale gestoppt. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien
entstünden Hunderttausende neue Arbeitsplätze. Das Vorha-
ben, die energieintensive Industrie noch weitergehend vom
EEG zu befreien, sei ein Fehler. Durch das Energiesteuerge-
setz, das die Bundesregierung vor der Sommerpause verab-
schiedet habe, seien die stromintensiven Unternehmen ohne-
hin über alle Maßen bessergestellt worden. Der Eindruck,
erneuerbare Energien verteuerten den Strom, sei unzutref-
fend. Es werde ein falsches Signal gesetzt, denn tatsächlich
wirkten sie sich preisdämpfend aus. 10 Prozent zusätzliche
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien könnten den
Gaspreis um 10 Prozent reduzieren. Das zeige zum Beispiel
eine Studie der Berkely-Universität: Der fossile Energieträ-
ger Gas mit unsicherer Preisentwicklung werde zunehmend
durch regenerative Energiequellen mit stabilen Preisen er-
setzt. Die dena-Netzstudie gehe sogar davon aus, dass durch
den konsequenten Ausbau der Windenergie in den nächsten
10 Jahren 20 Prozent der Gasimporte eingespart werden
könnten. Wenn die Bundesregierung etwas für die großen
Stromkunden tunwolle,müsse siewirksamdieGroßhandels-
preise regeln. So schaffe man Kalkulationssicherheit und
Transparenz. In das EEG einzugreifen sei der falsche Weg.
Die Fraktion DIE LINKE. schlage vor, die stromintensive In-
dustrie in die Pflicht zu nehmen. Das EEG sei am wirksams-
ten, wenn alle Stromverbraucher daran gleich beteiligt wür-
den. Insofern sei der Entschließungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu begrüßen. Er greife aber zu
kurz. Es müsse vielmehr darum gehen, die Ausnahmen für

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2760

die stromintensive Industrie im EEG zurückzunehmen. Aus-
drücklich zu begrüßen sei, dass die Einspeisevergütung
transparenter gefasst werde. Ein Problem der bisherigen Re-
gelung sei die dominante Stellung der Übertragungsnetzbe-
treiber, die dem Transparenzgedanken zuwiderlaufe. Die Be-
treiber erneuerbarer Energieanlagen sollten ausgerechnet den
Netzbetreibern dieDaten liefern, die sie ohne offeneKontrol-
le zusammenfassten und der Bundesnetzagentur meldeten.
Die Fraktion DIE LINKE. schlug vor, wirksam Transparenz
zu schaffen, indem ein öffentliches EEG-Anlagenregister ge-
schaffen werde. Die Daten sollten in keinem Fall von den
Netzbetreibern verwaltet, sondern von den Anlagenbetrei-
bern geführt werden. Ein öffentlich zugängliches Internetre-
gister, in das alle für die Vergütung relevanten Anlagedaten
aufgenommenwürden, schütze wirksam vorMissbrauch und
sei kostenneutral. Die Fraktion DIE LINKE. forderte die
Bundesregierung auf, die handwerklichen Fehler im Gesetz-
entwurf zu beseitigen und dieWirksamkeit des EEG nicht zu
beeinträchtigen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, sie
begrüße, dass mittlerweile dieWirksamkeit des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes offenbar unstreitig sei. Die Inkaufnahme
geringer Mehrkosten habe dazu verholfen, eine Innovations-
hürde überhaupt überschreiten zu können und eine neue
Technologie auf dem Markt zu etablieren. Der Erfolg sei
deutlich wahrnehmbar. Selbst positive Ergebnisse hinsicht-
lich der Senkung des Strompreises seien mittlerweile erziel-
bar. Einer Erweiterung der Härtefallregelung könne die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jedoch nicht zustimmen.
Sinnvoll sei, die Transparenz im Rahmen des bundesweiten
Ausgleichs der Strom- und Vergütungsmengen zu erhöhen.
Die großen Energiekonzerne erzielten durch den Umlageme-
chanismus möglicherweise überhöhte Gewinne. Wenn den
Bundesnetzagenturen nunmehr die Möglichkeit eröffnet
werde, Kontrollen durchzuführen, so sei dies im Sinne des
Verbraucherschutzes. Die FraktionBÜNDNIS 90/DIEGRÜ-
NEN habe in ihrem Entschließungsantrag (Ausschussdruck-

sache 16(16)121 (neu) vorgesehen, eine Entlastung der ener-
gieintensiven Betriebe daran zu koppeln, dass diese ihre An-
strengungen erhöhten, Energie einzusparen oder erneuerbare
Energien selbst zu produzierten. Die Einführung eines Ener-
gieaudits müsse verbindlich vorgeschrieben werden. Eine
Senkung der Kosten allein führe meistens dazu, dass Maß-
nahmen unterblieben, die aus ökologischer Sicht sinnvoll
und möglich seien. Die Härtefallregelung zur Entlastung der
stromintensiven Industrie sei falsch, weil die Entlastung des
Strompreises durch erneuerbare Energien bereits eintrete.
Die Untersuchungen des HWWA zeigten, dass die Strom-
preise bereits durch die Einspeisung von Windenergie sän-
ken. Die Entlastungseffekte hinsichtlich des Strompreises
seien höher als die Gesamtumlage des EEG. Dies führe die
These, das EEG belaste den Strompreis, ad absurdum. Ob-
wohl die Menge an Windstrom zunehme, steige der Energie-
preis durch Ölpreis-, Gaspreis- und Uranpreissteigerungen
und andere Primärenergieträger. Die Gesamtumlage im Er-
neuerbare-Energien-Gesetz sei von 0,54 Cent pro kWh in
2005 bereits 2006 auf 0,50 Cent gesunken. Somit habe man
selbst im energiewirtschaftlichen Bereich herausragende
Effekte zur Unterstützung der Gesamtwirtschaft und einen
Innovationsschub für neue Technologien. Einer zusätzlichen
Entlastung der stromintensiven Industrie stimme die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zu. Ihre Entlastung
erfolge, wenn der Windstrom und andere erneuerbare Ener-
gien verstärkt in das Netz eingespeist würden.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Entschließungsantrag – Aus-
schussdrucksache 16(16)121 (neu) – abzulehnen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/2455 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. September 2006

Dr.Maria Flachsbarth
Berichterstatterin

Marco Bülow
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

Drucksache 16/2760 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ANLAGE

Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu dem

Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(Bundestagsdrucksache 16/2455)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Aufgrund der Degression der Vergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) und der gestiegenen Kosten der konventionellen Stromerzeugung stag-
niert die Kostenbelastung durch das EEG. Es gibt sogar Hinweise darauf, dass
die EEG-Kosten bereits dieses Jahr rückläufig sind und sich dieser Trend in den
nächsten Jahren fortsetzen wird. Dennoch soll dem vorliegenden Gesetzentwurf
entsprechend die Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen ausge-
weitet werden.

Der Gesetzentwurf missachtet damit grundlegend das Verursacherprinzip, dem-
zufolge die Stromkunden in dem Maße ihres Stromverbrauchs in gleicher Höhe
zu den Zielerfüllungen des EEG herangezogen werden sollten. Mehr noch: Der
Gesetzentwurf verringert den Anreiz der privilegierten Unternehmen, Energie
einzusparen und verhindert damit Investitionen in Energieeffizienz.

DieVergünstigungen der Härtefallregel dürfen künftig nichtmehr bedingungslos
gewährt, sondern müssen an ökologische Gegenleistungen gekoppelt werden:
Für ihre Inanspruchnahme muss verbindlich die Einführung eines Energieaudits
vorgeschrieben werden. Die Kriterien dafür müssen in der EEG-Novelle be-
stimmt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

im Rahmen der Novelle des EEG Vorschläge für die verbindliche Einführung
eines Energieaudits als Gegenleistung zur Gewährung der Vergünstigungen
der Härtefallregelung zu machen.

Berlin, den 19. September 2006

Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
16. Wahlperiode

DEUTSCHER BUNDESTAG
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit

16. WP
Ausschussdrucksache 16(16)121**(neu)

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