BT-Drucksache 16/2754

Öffentliche Verantwortung wahrnehmen - mit fairen Chancen Kinder stark machen

Vom 27. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2754
16. Wahlperiode 27. 09. 2006

Antrag
der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Thomas Bareiß, Antje Blumenthal, Ilse Falk,
Ingrid Fischbach, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Markus Grübel, Maria Eichhorn,
Hartmut Koschyk, Katharina Landgraf, Paul Lehrieder, Dr. Eva Möllring, Michaela
Noll, Dr. Norbert Röttgen, Johannes Singhammer, Elisabeth Winkelmeier-Becker,
Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Clemens Bollen,
Renate Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim), Kerstin Griese, Christel Humme,
Nicolette Kressl, Jürgen Kucharczyk, Helga Lopez, Lothar Mark, Caren Marks,
Sönke Rix, Renate Schmidt (Nürnberg), Olaf Scholz, Wolfgang Spanier,
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Öffentliche Verantwortung wahrnehmen – mit fairen Chancen Kinder stark machen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen
Fähigkeiten. Sie haben eigene Rechte und sind in vielerlei Hinsicht Expertinnen
und Experten in eigener Sache. Die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung
und die individuelle Förderung sind Ziel aller kinder- und jugendpolitischen
Maßnahmen der Bundesregierung. Im Mittelpunkt stehen dabei die unterschied-
lichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und ihre individuellen
Bedürfnisse. Alle Kinder und Jugendlichen sollen die Voraussetzungen erhalten,
dass sie von Anfang an gleiche Chancen haben, ihre vielfältigen Fähigkeiten und
Talente zu entwickeln.

Bildung ist der Türöffner für die Entwicklung der eigenen Fähigkeiten und
Fertigkeiten und die Integration in unsere Gesellschaft. Wir begrüßen deshalb,
dass die Bundesregierung den 12. Kinder- und Jugendbericht unter das Motto
„Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule“ gestellt hat. Der
Bericht geht richtigerweise von einem erweiterten, einem ganzheitlichen
Bildungsbegriff aus. Bildung schließt hier die Persönlichkeitsbildung der Kinder
und Jugendlichen ein. Er löst sich von der verkürzten Annahme, dass Bildung
nur im klassischen Bildungssystem, also vornehmlich in der Schule, vermittelt
wird. Vielmehr betrachtet er die gesamte Biographie eines Kindes und seine
gesamte Lebenswelt als Zeit und Ort, an denen Bildungsprozesse stattfinden.
Die Familie ist und bleibt die zentrale Sozialisations- und Bildungsinstanz von
Kindern und Jugendlichen. Angesichts sich wandelnder gesellschaftlicher
Rahmenbedingungen und familiärer Lebenswelten gewinnen jedoch andere
Orte an Bedeutung. Um Kindern und Jugendlichen in einer komplexer werden-
den Welt optimale Bildungsprozesse zu ermöglichen, ist neben der Erziehung in
der Familie immer mehr auch die öffentliche Erziehung gefragt. Die bislang

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übliche Zuschreibung, nach der die Familie für die Erziehung, der Kindergarten
für die Betreuung und die Schule für die Bildung zuständig sind, ist immer
weniger zutreffend und steht einer optimalen Förderung im Weg. Gefragt ist
vielmehr, dass die Trias von Erziehung, Bildung und Betreuung an allen Lern-
und Lebensorten von Kindern und Jugendlichen verwirklicht und gefördert
wird.

Ziel ist eine gute Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang
an. Es kommt darauf an, ein an den Bedürfnissen und Förderbedarfen von
Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ausgerichtetes Gesamtsystem von
Bildung, Betreuung und Erziehung zu schaffen.

Der Verbesserung der Situation von benachteiligten jungen Menschen kommt
besondere Bedeutung zu. Gerade diese jungen Menschen brauchen ausgezeich-
nete Entwicklungs- und Bildungsangebote, denn sie bedeuten Zukunftschancen.

Die ersten Entwicklungsphasen eines Kindes sind von prägender Bedeutung für
sein gesamtes weiteres Leben. Deshalb muss die kindliche Entwicklung vor
allem am Lebensanfang gefördert werden. So früh wie möglich müssen Risiken
und Gefährdungen erkannt und durch wirksame Programme und unterstützende
Hilfen muss Fehlentwicklungen vorgebeugt werden. Staat und Politik tragen
Mitverantwortung für die Förderung aller jungen Menschen und ihre Integration
in die Gesellschaft.

Kinder brauchen andere Kinder, sie müssen Beziehungserfahrungen sammeln
können, wenn sie sich emotional, sozial und kognitiv gut entwickeln sollen. Der
Ausbau der Kinderbetreuung ist daher von elementarer Bedeutung. Eine quali-
fizierte, frühe Förderung, die die Erziehung der Eltern ergänzt und Bildungs-
angebote über das Elternhaus hinaus eröffnet, ermöglicht Kindern echte
Chancengleichheit in Bildung und Erziehung. Unabdingbar sind dabei auch der
qualitative Ausbau der Tagespflege und die Weiterentwicklung der Kinder-
betreuung.

Bei der notwendigen Modernisierung des schulischen Lernens kommt der
Einrichtung von Ganztagsschulen entscheidende Bedeutung zu. Sie bieten mehr
Zeit und Raum, jedes Kind individuell zu fördern. Dabei ist die Kinder- und
Jugendhilfe ein zentraler Partner. Von ihren Erfahrungen in der Bildungsarbeit
in Kindertagesstätten, in kulturellen Einrichtungen, Sport- und Freizeitver-
bänden und in der Schul- und Jugendsozialarbeit kann die Entwicklung eines
durchgängigen Bildungsangebots nur profitieren.

Nicht alle Kinder haben die gleichen Zugänge zu Bildung. Dies gilt vor allem
für Kinder und Jugendliche aus sozialen Brennpunkten und mit Migrations-
hintergrund. Es gilt, diese Spirale von Armut und mangelnden Bildungschancen
zu durchbrechen. Denn keine Jugendliche und kein Jugendlicher dürfen im Stich
gelassen werden, wenn es um ihre bzw. seine Zukunft geht. Maßnahmen und
Programme müssen gerade auch benachteiligte Jugendliche in den Blick
nehmen. Die grundlegende Bereitschaft, sich für die eigene berufliche Zukunft
zu engagieren, gilt es bei den Jugendlichen zu wecken, zu fördern und zu for-
dern. Das gilt zuerst für die, die in der Schule Schwierigkeiten haben. Derzeit
bleiben ca. 9 Prozent eines Jahrgangs ohne Schulabschluss. Vorwiegend handelt
es sich um Schülerinnen und Schüler aus Hauptschulen, die häufig eine Karriere
der Schulverweigerung unterschiedlicher Formen hinter sich haben. Lehrer,
Eltern und Jugendhilfe müssen sich deshalb gemeinsam um die Schulverweige-
rer kümmern. Zirka 155 000 bzw. 17,1 Prozent der 25-Jährigen haben keinen
Abschluss der Sekundarstufe II (weder Berufsausbildung noch Abitur). Ihre
Chancen auf eine berufliche Integration sind deshalb erheblich schlechter.

Eine konsequente Kooperation zwischen Schulen, Berufsbildungszentren,

Kammern und deren Unternehmen ist die frühestmögliche und förderliche
Chance der Schule, berufliche Perspektiven kennen zu lernen.

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Zukunftsweisende Politik für Kinder und Jugendliche wird ergänzt durch eine
ganzheitliche Familienpolitik, die den Zusammenhalt der Generationen fördert
und stärkt und damit den Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft sichert.
Geteilte Werte und gelebte Gemeinsamkeit schlagen Brücken – auch zwischen
den Generationen. Für eine nachhaltige Familienpolitik ist ein wirksames
Ineinandergreifen abgestimmter Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur,
Kompetenz und Geld notwendig: ein Bündel von Maßnahmen, angefangen beim
Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Förderung der Erziehungskompetenz,
gezielter finanzieller Unterstützung bis zu einer verbesserten Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbstätigkeit in den Unternehmen, um Familien mehr Zeit zu
verschaffen.

Erziehung bedeutet, Kinder stark für das Leben zu machen, ihnen zu helfen,
ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden und eigenverantwortlich zu
handeln. Alle Kinder verfügen über besondere Stärken, Talente und Neigungen.
Die Erziehungskompetenz von Eltern zu fördern, bedeutet daher, Mütter und
Väter für die Stärken ihrer Kinder zu sensibilisieren und sie in die Lage zu
versetzen, die bestmöglichen Umstände für deren Entwicklung zu schaffen. Die
meisten Eltern sind in der Lage, ihre Kinder gut zu versorgen, gut zu erziehen
und ihnen liebevolle Zuwendung zu geben. Doch dort, wo dies nicht der Fall ist,
wo Eltern überfordert sind und mit ihren Kindern in eine Spirale von Isolation,
Gewalt, Vernachlässigung und Verwahrlosung geraten, müssen Staat und
Gesellschaft früher hinschauen und rechtzeitig dafür sorgen, dass Hilfe zu
diesen Kindern und ihren Eltern kommt. Alle Kinder müssen gerechte Zukunfts-
chancen haben.

Alle politischen Entscheidungen müssen sich daran messen lassen, ob sie den
Interessen und der Entwicklung der nachfolgenden Generationen gerecht
werden, damit dem Wohle von Kindern und Jugendlichen dienen und den
Zusammenhalt der Generationen und damit der gesamten Gesellschaft fördern
und stärken. Kinder- und Jugendpolitik muss Querschnitts-, Langzeit- und
Zukunftsaufgabe sein. Sie muss sich im Interesse der Menschen in alle Politik-
bereiche einmischen. Hierzu hat die Bundesregierung den „Nationalen Aktions-
plan für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ vorgelegt und ver-
abschiedet. Er stellt ein themen- und ressortübergreifendes Programm für eine
zukunftsweisende Kinderpolitik dar. Er wird einen wesentlichen Beitrag dazu
leisten, Deutschland in den kommenden Jahren an die Spitzengruppe der kinder-
freundlichen Länder in Europa heranzuführen.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

● den 12. Kinder- und Jugendbericht, der einen ganzheitlichen Bildungsbegriff
propagiert und eine gesellschaftliche Debatte über die Verbesserung von
Bildungs- und Zukunftschancen befördert hat;

● die grundlegende kinder- und jugendpolitische Ausrichtung der Bundes-
regierung, die die Ganzheitlichkeit von Bildung, Erziehung und Betreuung
erfasst und umsetzt;

● den verstärkten Ausbau der Kinderbetreuung für die unter dreijährigen
Kinder;

● den gesetzlich verankerten Ausbau der Ganztagsbetreuung;

● die verbesserten Standards in der Qualität von Kinderbetreuungsangeboten
durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz;

● die von der Bundesregierung jüngst verbesserten steuerlichen Abzugs-
möglichkeiten für die Kosten der Kinderbetreuung;
● Projekte zur sprachlichen Förderung in Kindertageseinrichtungen;

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● das Vorhaben der Bundesregierung, die frühen Hilfen als wichtiges Element
von Kinderpolitik auszubauen;

● die Initiative „Verantwortung Erziehung“ und damit eine neue Form der
gesellschaftlichen Zusammenarbeit mit Verbänden, Institutionen, Kirchen
und Religionsgemeinschaften;

● die geplante Verlängerung des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und
Betreuung“ (Ganztagsschulprogramm) bis Ende 2009;

● die intensivere Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Rahmen der
Ganztagsschulprogramme;

● das Programm „Schulverweigerung – die Zweite Chance“, das ermöglicht,
1 000 besonders schwierige Jugendliche jährlich wieder in die Schulen zu
integrieren;

● den Modellversuch Kompetenzagenturen. Er hat gezeigt, dass eine besonders
intensive persönliche Betreuung und das entsprechende Case-Management
erfolgreich sind für die Integration benachteiligter junger Menschen in unsere
Gesellschaft;

● das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und
Jugendhilfe vor Ort, die einen zentralen Beitrag zum Zusammenhalt unserer
Gesellschaft leisten;

● die Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger, sich ehrenamtlich in der
Jugendarbeit zu engagieren und so einen Beitrag zu einer sinnvollen Freizeit-
gestaltung für Kindern und Jugendliche zu leisten.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● den „Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005–
2010“ weiter zügig umzusetzen und sich auch bei Ländern und Kommunen
für dessen Umsetzung einzusetzen;

● bestehende Lokale Bündnisse für Familie weiter zu unterstützen und die
Schaffung weiterer Bündnisse anzuregen;

● ein Frühwarnsystem zur Unterstützung von Risikofamilien zu installieren;

● Modelle zur Verzahnung zwischen dem Gesundheitssystem und der Kinder-
und Jugendhilfe weiterzuentwickeln sowie den Schutz und die Förderung
von Kindern aus besonders belasteten Familien zu verbessern und struk-
turelle Versorgungslücken von der vorgeburtlichen Phase bis ins Jugendalter
zu schließen;

● sich für den Ausbau von Ganztagsangeboten in der Betreuung von unter
Dreijährigen und Kindergartenkindern einzusetzen;

● sicherzustellen, dass Eltern weiterhin frei wählen können, welchen Kinder-
garten ihr Kind besuchen soll. Das in § 5 des Achten Buches Sozialgesetz-
buch (SGB VIII) verankerte Wunsch- und Wahlrecht muss durch die Länder
gewährleistet werden und darf nicht an der Stadt- oder Kreisgrenze enden;

● nach Wegen zu suchen, wie langfristig Beitragsfreiheit für die Inanspruch-
nahme von Kindertagesbetreuung umzusetzen ist;

● anzuregen, dass über die bisherigen Möglichkeiten der Kinderbetreuung
neue, zukunftsweisende Modelle entwickelt und erprobt werden;

● die Tagespflege, der gerade in ländlichen Räumen besondere Bedeutung
zukommt, qualitativ weiterzuentwickeln;

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● über die Länder darauf hinzuwirken, die institutionelle Betreuung von
Kindern auch durch eine stärkere Berücksichtigung werteorientierter Erzie-
hungsaspekte weiter qualitativ zu fördern;

● sich bei Ländern und Kommunen für die Stärkung, Weiterentwicklung und
Vernetzung der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort einzusetzen;

● über die Länder darauf hinzuwirken, dass die im SGB VIII festgeschriebene
Kooperation von Jugendhilfe und Schule tatsächlich umgesetzt wird;

● unter Beachtung der Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen für
Schule und für die Umsetzung des SGB VIII ein Netzwerk zu initiieren, das
fachliche Begleitung und Weiterentwicklung von Kooperationen von Kinder-
und Jugendhilfe und Schule unterstützt und zum Ziel hat, sich für die gemein-
same Gestaltung von Lern- und Lebenswelten junger Menschen einzusetzen.
Eltern, Schule, Jugendhilfe und Gleichaltrigengruppen sollen sich in dem
Netzwerk widerspiegeln. Als Hilfestellung und Anregung für eigene Koope-
rationen sollen mit Hilfe moderner Medien zu rechtlichen Regelungen der
Bundesländer, zu Fördermöglichkeiten und Entwicklungen Informationen
und unter Berücksichtigung von zu entwickelnden Qualitätskriterien Arbeits-
hilfen, Empfehlungen für zukunftsfähige Strukturen und Konzepte sowie
Praxisbeispiele zur Verfügung gestellt werden;

● den erfolgreichen Modellversuch Kompetenzagenturen auszuweiten;

● die sozialräumliche Orientierung der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere
mit Blick auf die Problemquartiere zu stärken sowie die ressortübergreifende
Zusammenarbeit im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ weiter aus-
zubauen und dazu auch die Modellversuche u. a. zum Spracherwerb, zur
Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen und zur Betreuung von
Jugendlichen in der Freizeit in Soziale-Stadt-Gebieten weiter zu fördern;

● Maßnahmen zur Stärkung der Elternkompetenz umzusetzen;

● das „Bündnis für Erziehung“ mit allen Wohlfahrts- und Familienverbänden,
Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften und der Wirtschaft weiter
auszubauen und die enge Kooperation zwischen allen Beteiligten sicherzu-
stellen;

● optimale Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass ältere Menschen ihre
Potenziale gewinnbringend für die Entwicklung von Kindern und Jugend-
lichen einsetzen können;

● Mehrgenerationenhäuser, die bereits in diesem Jahr gestartet und in den kom-
menden Jahren in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Deutsch-
land geschaffen werden, auszubauen. Sie sollen aktive und aktivierende
Zentren für Jung und Alt sein, die u. a. an der Etablierung eines lokalen
Marktes für familienunterstützende Dienstleistungen mitwirken. Bürger-
schaftliches Engagement, Selbsthilfe und professionelle Unterstützung müs-
sen zu einem umfassenden Angebot für Menschen jeden Alters verbunden
werden und so ausgestaltet sein, dass sie auch Angebote für Kinder und
Jugendliche umfassen.

Berlin, den 27. September 2006

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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