BT-Drucksache 16/2733

zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/226- Für die mandatsgebundene Begleitung VN-mandatierter Friedensmissionen durch Menschenrechtsbeobachter

Vom 21. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2733
16. Wahlperiode 21. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/226 –

Für die mandatsgebundene Begleitung VN-mandatierter Friedensmissionen
durch Menschenrechtsbeobachter

A. Problem

In dem Antrag der Fraktion der FDP wird dargelegt, dass der Wandel der Natur
der Konflikte vom klassischen zwischenstaatlichen Konflikt hin zu Konflikten
innerhalb von Staaten oder sich auflösenden Staaten in Zukunft verstärkt Mis-
sionen der Vereinten Nationen (VN) erforderlich machen werde, in denen Frie-
denstruppen mit einem robusten Mandat ausgestattet sind. Um die weltweite
Legitimität und Akzeptanz dieser VN-Truppen aufrechtzuerhalten, sei es not-
wendig, dass bei den von den VN autorisierten Maßnahmen die grundlegenden
Menschenrechte und Prinzipien des humanitären Völkerrechts vorbildlich ein-
gehalten werden. Die jüngsten massiven Vorwürfe sexuellen Missbrauchs, die
gegenüber VN-Soldaten im Kongo erhoben wurden, zeigten, wie sehr die
Glaubwürdigkeit von VN-Operationen von der sorgfältigen Beachtung der
Menschenrechte abhängig ist. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert,
im Kreise der EU-Partner und über die ständigen europäischen Mitglieder im
Weltsicherheitsrat darauf zu drängen, dass bei zukünftigen Beschlüssen des
Sicherheitsrates eine Klausel eingefügt wird, wonach dieses Mandat obli-
gatorisch durch einen direkt dem VN-Hochkommissar für Menschenrechte
unterstellten Beobachter begleitet wird, der die Ausführung des Mandats unter
menschenrechtlichen Gesichtspunkten vor Ort beobachtet, darüber Bericht
erstattet und die mandatsausführenden Stellen berät.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE.
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 16/2733 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/226 abzulehnen.

Berlin, den 15. März 2006

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Holger Haibach
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

einen direkt dem VN-Hochkommissar für Menschenrechte
unterstellten Beobachter begleitet wird, der die Ausführung Die Fraktion der SPD erklärte, dass sie aufgrund der Infor-

des Mandats unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten
vor Ort beobachtet, darüber Bericht erstattet und die man-
datsausführenden Stellen berät. Die Bundesregierung soll
zudem sicherstellen und sich in den Vereinten Nationen da-

mationen, die sie vom Auswärtigen Amt bekommen habe,
weder einen eigenen Antrag stellen werde noch den vorlie-
genden der FDP oder den gemeinsam erarbeiteten aus der
letzten Legislaturperiode annehmen werde. Das Auswärtige
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2733

Bericht der Abgeordneten Holger Haibach, Christoph Strässer, Florian Toncar,
Michael Leutert und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/226
wurde in der 9. Sitzung des Deutschen Bundestages am
16. Dezember 2005 dem Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung sowie
dem Auswärtigen Ausschuss und dem Verteidigungsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag der Fraktion der FDP wird auf die zuneh-
mende Zahl und Bedeutung der durch die Vereinten Natio-
nen (VN) beschlossenen Friedensmissionen hingewiesen.
Der fortschreitende Wandel der Natur der Konflikte vom
klassischen zwischenstaatlichen Konflikt hin zu Konflikten
innerhalb von Staaten oder sich auflösenden Staaten werde
in Zukunft verstärkt Missionen erforderlich machen, in
denen Friedenstruppen mit einem robusten Mandat ausge-
stattet sind. Um die weltweite Legitimität und Akzeptanz
dieser VN-Friedenstruppen auch zukünftig aufrechtzuer-
halten, sei es notwendig, dass bei den von den Vereinten
Nationen autorisierten Maßnahmen die grundlegenden
Menschenrechte und Prinzipien des humanitären Völker-
rechts zwingend und vorbildlich eingehalten werden. Die
jüngsten massiven Vorwürfe sexuellen Missbrauchs, die ge-
genüber VN-Soldaten im Kongo erhoben wurden, zeigten,
wie sehr die Glaubwürdigkeit von VN-Operationen von der
sorgfältigen Beachtung der Menschenrechte bei der Mis-
sionserfüllung abhängig ist.

In dem Antrag werden verschiedene Vorfälle von Men-
schenrechtsverletzungen an Orten, bei denen die Soldaten
der Vereinten Nationen aktiv sind, aufgelistet, so im Irak, in
Somalia, im Kosovo und in Ruanda. Dabei habe sich ge-
zeigt, dass die mandatsausführenden Stellen vor Ort nur
ungenügend oder zu spät auf die notwendigen Kenntnisse
über ihre Befugnisse zugreifen konnten, um auf akute Situa-
tionen schnell und mandats- bzw. menschenrechtskonform
reagieren zu können. Diese Probleme könnten dadurch ge-
löst werden, dass den Friedensmissionen der VN oder den
vom Sicherheitsrat mit einer Vollmacht auf einzelne Mit-
gliedstaaten übertragenen Maßnahmen ein unabhängiger
und fachkundiger Beobachter beigeordnet wird, der direkt
dem Hochkommissar für Menschenrechte unterstellt ist.

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, im Kreise
der EU-Partner und über die ständigen europäischen Mit-
glieder im Weltsicherheitsrat darauf zu drängen, dass bei zu-
künftigen Beschlüssen des Weltsicherheitsrates eine Klausel
eingefügt wird, wonach dieses Mandat obligatorisch durch

setzt wird, solche Beobachtermissionen mit fachkundigem
und geschultem Personal durchzuführen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 9. Sit-
zung am 8. März 2006 beraten. Er hat mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie
einer Stimme der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag abzuleh-
nen.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
8. Sitzung am 8. März 2006 beraten. Er hat mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf der Basis
der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschus-
ses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vom 30. Juni
2005 (Drucksache 15/5877) anzunehmen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 8. Sitzung am 15. März 2006
beraten.

Die antragstellende Fraktion der FDP erklärte, dies sei ein
Antrag, den man bereits in der letzten Legislaturperiode ein-
gebracht habe, über den der Ausschuss bereits gesprochen
und zu dem es auch eine Beschlussempfehlung gegeben
habe. Aus Sicht der FDP könne deshalb der Ausschuss
diesem Antrag zustimmen. Da er sich auf alle VN-man-
datierten Friedensmissionen beziehe, also nicht nur solche,
die die VN selbst durchführen, sei der Antrag weiterhin
aktuell. Selbst wenn in der Zwischenzeit etwas geschehen
sei, könne nicht gesagt werden, dass genug getan wurde und
man auf weiteres Handeln verzichten könne. Ein unabhän-
giger Beobachter von VN-Missionen könne durchaus zur
Verbesserung der Situation beitragen. Da der Grundgedanke
des Antrags im Ausschuss konsensfähig gewesen sei, könne
man anbieten, einzelne Passagen im Wortlaut zu ändern.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, die FDP sei nicht nur
in diesem Ausschuss, sondern auch in anderen Ausschüssen
sehr fleißig, Anträge, die sie in der letzten Legislaturperiode
gestellt habe, wieder einzubringen. Dies berge zwar eine ge-
wisse Arbeitseffizienz, aber auch die Gefahr in sich, dass
Änderungen, die sich im Laufe der Zeit ergeben, nicht be-
rücksichtigt würden. Dies sei ein Antrag von vorgestern, der
insofern nicht mehr der Aktualität entspreche.
für einsetzen, dass das Büro des VN-Hochkommissars für
Menschenrechte personell und finanziell in die Lage ver-

Amt habe mitgeteilt, dass gerade innerhalb des letzten Jah-
res von Seiten der Vereinten Nationen erhebliche Maßnah-

Drucksache 16/2733 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

men ergriffen worden seien, um menschenrechtsverletzende
Vorfälle zu vermeiden und um eine Beobachtung im Rah-
men der VN-Missionen zu gewährleisten. Mandatsunge-
bundene Beobachter seien deshalb nicht mehr notwendig.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, es
gehe weniger um Mehrheiten als um sachangemessene Ent-
scheidungen. Inwieweit der Antrag der FDP noch aktuell
und sachgerecht sei, könne man erst beurteilen, wenn man
eine ausreichende Information durch das Auswärtige Amt
erhalten habe und diese auch bewerten könne. Die Fraktion
werde sich deshalb enthalten.

Als Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss den An-
trag auf Drucksache 16/226 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abwesen-
heit der Fraktion DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP abgelehnt.

Berlin, den 15. März 2006

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Holger Haibach
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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