BT-Drucksache 16/2619

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/2610- zu der ersten Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/2572- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006

Vom 19. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2619
16. Wahlperiode 19. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Jürgen Trittin,
Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/2610 –

zu der ersten Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksache 16/2572 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim
Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006

A. Problem

Der Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung deutscher Streitkräfte an der
UNIFIL-Mission beschreibt die Ausgestaltung des Mandats der Vereinten Na-
tionen (VN) und die militärischen Einsatzbedingungen. Nach Auffassung der
antragstellenden Fraktion fehlen dagegen wichtige umfassende Überlegungen
zur politischen Einbettung der Mission, Ansätze für eine regionale Perspektive
und die Reflektion der besonderen Bedingungen der deutschen Beteiligung.

Die Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom
11. August 2006 hat die Grundlage dafür gelegt, dass endlich die Kriegshand-
lungen beendet, humanitäre Hilfe geleistet und der Wiederaufbau angegangen
werden konnten. Die VN-Resolution sieht ein qualitativ und quantitativ ver-
stärktes internationales Engagement im Libanon vor und dient der Wiederher-
stellung der Souveränität und Handlungsfähigkeit der libanesischen Regierung.
Begrüßt wird die weithin akzeptierte Stärkung des UNIFIL-Mandates, da der Er-
folg der Mission für die Zukunft der Region, aber auch für den außenpolitischen
Einfluss der EU und der Vereinten Nationen bei der Mitgestaltung der Lösung

der regionalen Konflikte grundlegend ist.

Für eine erfolgreiche Mission sind nach Auffassung der antragstellenden Frak-
tion folgende Voraussetzungen notwendig: ein Ausschluss jeglicher militäri-
scher Konfrontation mit Israel, die Stärkung der libanesischen Regierung sowie
der Wiederaufbau und weit reichende humanitäre Hilfe, verantwortungsvolle
und kluge Diplomatie im Nahen Osten, die Wiederherstellung der Staatlichkeit
im Libanon und gesicherter Grenzen für Israel sowie die Wiederherstellung der

Drucksache 16/2619 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

territorialen Integrität Syriens und einer Zwei-Staaten-Lösung zwischen Israel
und Palästina, die Stärkung der Vereinten Nationen über substantielle politische
und humanitäre Beiträge und die eindeutige Unterstützung für eine VN-Unter-
suchungskommission zur völkerrechtlichen Bewertung. Im Lichte der poli-
tischen Entwicklungen bedürfen alle Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Re-
solution 1701 (2006) der laufenden Evaluierung und Anpassung an veränderte
Situationen.

Die antragstellende Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf, sich für eine
konsequente Umsetzung der Ziele des VN-Mandats aus der Resolution 1701
(2006) einzusetzen und einen politischen Prozess zur Stabilisierung im Libanon
zu unterstützen, wobei sicherzustellen ist, dass Konfrontationen zwischen deut-
schen und israelischen Soldaten ausgeschlossen bleiben. Während der deut-
schen EU-Ratspräsidentschaft im Rahmen des Nahost-Quartetts soll für eine
energische Friedensinitiative und darüber hinaus für eine Verhandlungslösung
mit dem Ziel friedlicher Koexistenz aller Staaten in der Region gesorgt werden.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist bei seinen Bemühungen zur Um-
setzung der maßgeblichen VN-Resolutionen nach Kräften zu unterstützen. Die
Einsetzung einer VN-Untersuchungskommission zum Verlauf des Krieges samt
seiner völkerrechtlichen Bewertung und die Ächtung von Streubomben sind
anzustreben. Die Bundesregierung soll im Rahmen der Vereinbarungen der
Stockholmer Geberkonferenz ihre Zusagen erhöhen und neben humanitärer
Soforthilfe substantielle Beiträge zum langfristigen Wiederaufbau leisten. Eine
rechtzeitige Evaluierung des erweiterten UNIFIL-Einsatzes und des bis zum
31. August 2007 befristeten deutschen Beitrags zu diesem Einsatz wird ebenso
gefordert, wie die laufende und umfassende Information der Fraktionen des
Deutschen Bundestages über die Ziele, Bedingungen und Risiken des geplanten
Einsatzes der Bundeswehr und seine Umsetzung.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2619

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/2610 abzulehnen.

Berlin, den 19. September 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Amtierender Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

in seiner 19. Sitzung am 19. September 2006 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,

FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 19. September 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/2619 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Entschlie-
ßungsantrag auf Drucksache 16/2610 in seiner 49. Sitzung
am 19. September 2006 beraten.

Der Entschließungsantrag wurde an den Auswärtigen Aus-
schuss federführend sowie an den Rechtsausschuss, an den
Verteidigungsausschuss, an den Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, an den Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie an den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.

II.

Der Rechtsausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner
24. Sitzung am 19. September 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung eines Mitgliedes aus
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Entschließungsantrag

FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Entschließungsantrag in seiner 17. Sitzung am
19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei
Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat nicht abgestimmt.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Entschließungsantrag in seiner 15. Sitzung am
19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Entschließungsantrag in
seiner 22. Sitzung am 19. September 2006 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,

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