BT-Drucksache 16/2618

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin und der Fraktion DIE LINKE. -16/2605- zu der ersten Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/2572- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006

Vom 19. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2618
16. Wahlperiode 19. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke,
Monika Knoche, Hüseyin Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/2605 –

zu der ersten Beratung des Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/2572 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim
Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006

A. Problem

Seit dem 14. August 2006 schweigen die Waffen im Krieg zwischen Israel und
den Hisbollah-Milizen im Libanon. Dieser Waffenstillstand ist brüchig und be-
reits mehrmals gebrochen worden. Er muss stabilisiert und in einen Friedenspro-
zess im Nahen Osten übergeleitet werden. Es gibt keine Alternative zu einer
politischen Lösung des Nahostkonflikts, die zu zwei sicheren, lebensfähigen,
völkerrechtlich anerkannten Staaten führen muss: Israel und Palästina. Um eines
nachhaltigen Friedens willen bedarf es großer Anstrengungen und insbesondere
auch Hilfen der Europäischen Union zur sozialen und ökonomischen Entwick-
lung dieser Region.

Der Waffenstillstand auf Basis der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen bleibt prekär, auch wenn ihm die Konfliktparteien zuge-
stimmt haben. Durch den Einsatz einer VN-Truppe ergänzend zur Stationierung
von Soldaten der libanesischen Armee im Süden des Libanon soll der Waffen-
stillstand stabilisiert werden und in Verhandlungen der Konfliktparteien münden.

Die Bundesregierung will, dass sich Deutschland mit Bundeswehrsoldaten an

einer VN-Interimstruppe in Libanon (UNIFIL) beteiligt. Nach Auffassung der
antragstellenden Fraktion ist das der falsche Weg eines deutschen Beitrages zur
notwendigen Stabilisierung des Waffenstillstandes. Die deutsche Verantwortung
spreche gegen eine Entsendung deutscher Soldaten als Bestandteil der VN-Frie-
denstruppe, weil jede ihrer Handlungen von den jeweils betroffenen Seiten in
historischen Zusammenhängen gesehen werden würde. Deutsche Soldaten und
Polizisten würden somit nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.

Drucksache 16/2618 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Aktuell würde zusätzlich die Entsendung deutscher Soldaten in den Nahen Os-
ten die politischen Möglichkeiten Deutschlands, zu einer friedlichen Lösung des
Nahostkonflikts beizutragen, nicht ausweiten, sondern einschränken.

Daher soll der Deutsche Bundestag beschließen, kein deutsches militärisches
Engagement im Nahen Osten einzugehen. Weiterhin soll er die Konfliktparteien
zur Einhaltung des Waffenstillstands aufrufen und politische Alternativen zum
militärischen Engagement beschließen. Diese sollen humanitäre Hilfe im Liba-
non, in Israel und in Palästina, die Wiederaufnahme der Hilfe für Palästina, die
Ernennung eines deutschen Sonderbotschafters bei der Arabischen Liga, die
Gründung eines Jugendprojektes für israelisch-palästinensische Verständigung
sowie die Gründung einer unbefristeten, ständigen Nahostkonferenz, ähnlich der
Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE; jetzt OSZE)
umfassen. Diese Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit im Nahen
Osten (KSZN) könne unter anderem die Anerkennung des Existenzrechts Israels
durch alle Beteiligten, die Schaffung eines palästinensischen Staates, die Rege-
lung von strittigen Grenzfragen, die Verbesserung der sozialen und wirtschaftli-
chen Entwicklung insbesondere des Libanon und Palästinas sowie Schritte zur
Entmilitarisierung als Ziele verfolgen. Der Deutsche Bundestag solle die KSZN
einladen, Berlin als ihren Konferenzort zu wählen.

B. Lösung

Ablehnung des Entschließungantrags mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2618

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/2605 abzulehnen.

Berlin, den 19. September 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Amtierender Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 16/2618 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Entschlie-
ßungsantrag auf Drucksache 16/2605 in seiner 49. Sitzung
am 19. September 2006 beraten.

Der Entschließungsantrag wurde an den Auswärtigen Aus-
schuss federführend sowie an den Rechtsausschuss, an den
Verteidigungsausschuss, an den Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, an den Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und an den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner
24. Sitzung am 19. September 2006 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Entschließungsantrag
in seiner 19. Sitzung am 19. September 2006 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Entschließungsantrag in seiner 17. Sitzung am
19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat nicht abgestimmt.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Entschließungsantrag in seiner 15. Sitzung
am 19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Entschließungsantrag in
seiner 22. Sitzung am 19. September 2006 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Berlin, den 19. September 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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