BT-Drucksache 16/2617

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Dr. Wolfgang Gerhardt, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/2609- zu der ersten Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/2572- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006

Vom 19. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2617
16. Wahlperiode 19. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Dr. Wolfgang
Gerhardt, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/2609 –

zu der ersten Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksache 16/2572 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim
Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006

A. Problem

Der Nahostkonflikt ist seit Jahrzehnten einer der gefährlichsten Konflikte der
Weltpolitik und hat in den letzten Monaten durch den Libanon-Konflikt und die
Zuspitzung der Situation im Gaza-Streifen erneut eine leidvolle Phase der
Gewalt durchlebt. Der Beschluss der Vereinten Nationen, durch Aufstockung
der UNIFIL auf bis zu 15 000 internationale Soldaten Verantwortung für die
Stabilisierung des Libanon zu übernehmen, hat zumindest vorerst für eine Ein-
stellung der Gewalt im Libanon gesorgt.

Mit der Aufstellung einer internationalen Friedenstruppe im Südlibanon und der
Sicherung der seeseitigen libanesischen Grenze werden aber nicht die Konflikt-
ursachen im Nahen Osten beseitig. Bestenfalls wird durch die erweiterte inter-
nationale Truppenpräsenz Zeit gewonnen, um einen neuen Anlauf für einen
politischen Friedensprozess im Nahen Osten zu unternehmen. Nach Auffassung
der antragstellenden Fraktion darf sich ein politischer Ansatz zur Lösung des
Nahostkonfliktes nicht auf eine vorübergehende Beilegung der jüngsten Liba-
non-Krise beschränken, sondern muss die unterschiedlichen, miteinander ver-
wobenen Konfliktdimensionen der Region einbeziehen: das Existenzrecht des
jüdischen Staates Israel in sicheren Grenzen, der Anspruch der Palästinenser auf

einen eigenen Staat, die Stabilisierung des Libanon, die Befriedung der Bezie-
hungen zwischen Israel auf der einen und dem Libanon und den Palästinensern
auf der anderen Seite durch einen Gefangenenaustausch sowie eine Regelung
der noch offenen Grenzfragen zwischen Israel und seinen Nachbarn, aber eben-
so zwischen dem Libanon und Syrien, ohne dessen Einbindung der Nahostkon-
flikt nicht zu lösen ist. Der Iran muss in die Suche nach einer Friedenslösung für
den Nahen Osten so eingebunden werden, dass die ideologische und logistische

Drucksache 16/2617 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Unterstützung des Terrorismus in der Region künftig unterbleibt. Zur Absiche-
rung der Nachhaltigkeit sollte am Ende nach Ansicht der Antragsteller ein effek-
tiver Kontrollmechanismus, also etwa eine Schiedsgerichtsbarkeit, etabliert
werden, dem sich alle regionalen Parteien für die Zukunft unterwerfen.

Deutschland genießt im Nahen Osten auf allen Seiten Vertrauen und kann bei
der Initiierung eines umfassenden politischen Friedensprozesses als „ehrlicher
Makler“ eine wichtige Rolle spielen. Das bedeutet nach Auffassung der antrag-
stellenden Fraktion die Konzentration auf eine aktive politisch-diplomatische
Rolle im Nahen Osten und einen Verzicht auf eine militärische Beteiligung an
der UNIFIL. Der geplante militärische Einsatz lässt nach Ansicht der Antrag-
steller zudem entscheidende Fragen unbeantwortet. So ist die Entwaffnung der
Hisbollah nach wie vor ebenso unklar wie die Rolle und die Befugnisse der
libanesischen Verbindungsoffiziere auf den Booten und Schiffen der Bundes-
wehr und die Frage der Überwachung und Kontrolle der libanesischen Grenze
zu Syrien. Neben der befürchteten Überdehnung der Leistungsfähigkeit der
Bundeswehr bleibt nach Ansicht der Antragsteller die Finanzierung ebenfalls
problematisch.

Die internationale Staatengemeinschaft muss sich bewusst werden, dass sie ihr
Engagement in der Region jetzt nicht auf die Entsendung einer Friedenstruppe
in den Südlibanon beschränken darf. Entscheidend für die Chancen einer poli-
tischen Friedenslösung für den Nahen Osten ist die schnelle Wiederbelebung des
Nahostquartetts aus VN, EU, USA und Russland. Deutschland sollte in der
Region und unter den Partnern für einen auf die Erfahrungen des KSZE-Prozes-
ses (KSZE: Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa; jetzt
OSZE) gestützten, umfassenden und mehrdimensionalen Friedensprozess wer-
ben. Um der besonderen deutschen Verantwortung gegenüber Israel gerecht zu
werden und die konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Staaten im
Nahen Osten zu fördern, sollte Deutschland nach Auffassung der antragstellen-
den Fraktion einerseits den Friedensprozess forcieren und so zu einer baldigen,
dauerhaften Lösung beitragen sowie andererseits an führender Position humani-
täre Hilfe, Wiederaufbauhilfe und Ausbildungshilfe für Polizei und Militär in
der gesamten Konfliktregion leisten.

B. Lösung

Ablehnung des Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2617

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/2609 abzulehnen.

Berlin, den 19. September 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Amtierender Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

in seiner 19. Sitzung am 19. September 2006 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. die Ablehnung.

seiner 22. Sitzung am 19. September 2006 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und DIE LINKE. die Ablehnung.

Berlin, den 19. September 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/2617 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Entschlie-
ßungsantrag auf Drucksache 16/2609 in seiner 49. Sitzung
am 19. September 2006 beraten.

Der Entschließungsantrag wurde an den Auswärtigen Aus-
schuss federführend sowie an den Rechtsausschuss, an den
Verteidigungsausschuss, an den Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe. an den Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie an den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner
24. Sitzung am 19. September 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Entschließungsantrag

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Entschließungsantrag in seiner 17. Sitzung am
19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen eine
Stimme aus der Fraktion der FDP bei einer Stimmenthaltung
aus der Fraktion der FDP und bei Abwesenheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat nicht abgestimmt.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Entschließungsantrag in seiner 15. Sitzung am
19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. die Ablehnung.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Entschließungsantrag in

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