BT-Drucksache 16/2616

zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/2611- zu der ersten Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/2572- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006

Vom 19. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2616
16. Wahlperiode 19. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/2611 –

zu der ersten Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksache 16/2572 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim
Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006

A. Problem

Die Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom
11. August 2006 erteilt den seit 1978 im Südlibanon stationierten UNIFIL-Trup-
pen ein erweitertes und gestärktes Mandat mit einer Aufstockung des Kontin-
gents von 2 000 auf bis zu 15 000 Soldaten. Ziele sind die Einhaltung der von
UN-Generalsekretär Kofi Annan, unterstützt von deutschen und internationalen
diplomatischen Bemühungen, mit der israelischen und libanesischen Regierung
vereinbarten Waffenruhe, die Unterbindung feindlicher Aktivitäten und die Aus-
übung uneingeschränkter Hoheitsgewalt über das libanesische Staatsgebiet für
die libanesische Regierung.

Der Willen zur politischen Lösung des Konflikts wurde von der internationalen
Gemeinschaft durch die Beschlüsse der Vereinten Nationen, der EU, des G8-
Gipfels, der Libanon-Konferenz in Rom und der der Geberkonferenz in Stock-
holm ausgedrückt. Der Rat der Europäischen Union für Allgemeine Angelegen-
heiten und Außenbeziehungen hat deshalb am 25. August 2006 beschlossen, für
die Umsetzung der Resolution 1701 (2006), in Verbindung mit den Resolutionen
1556 (2004) und 1680 (2006), bis zu 7 000 Soldaten zu stellen.

An der Gewährleitung der Stabilität in der Nachbarregion sowie des Existenz-

rechtes Israels hat Deutschland klares Interesse. Der Deutsche Bundestag be-
grüßt deshalb eine substantielle deutsche Beteiligung an der UNIFIL durch
Marineeinheiten zur Überwachung des Seegebiets vor der libanesischen Küste
und zur Unterbindung von Waffenschmuggel sowie eine zivile Unterstützung
des Libanon durch Ausrüstungshilfe und Beratung. Zudem unterstützt der Deut-
sche Bundestag die Anstrengungen der Bundesregierung zum Wiederaufbau des
Libanon zur Stärkung staatlicher Strukturen.

Drucksache 16/2616 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Für einen dauerhaften und stabilen Frieden im Nahen Osten reichen militärische
und polizeiliche Maßnahmen nicht aus. Seine Konflikte lassen sich nur durch
politische Verhandlungen lösen. Die Region benötigt dringend neue Friedens-
impulse. Für einen dauerhaften Frieden in der Region sind Israels Sicherheit, die
volle innere und äußere Souveränität des Libanon, ein eigener lebensfähiger Staat
für die Palästinenser und die Klärung offener Territorial- und Grenzfragen drin-
gend erforderlich. Um dies zu erreichen unterstützt der Deutsche Bundestag alle
Bemühungen der Bundesregierung, den Dialog in der Region zu fördern, in den
nicht nur kooperative Länder wie Ägypten und Jordanien, sondern auch schwie-
rige wie Syrien in diplomatische Aktivitäten eingebunden werden müssen.

B. Lösung

Annahme des Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2616

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/2611 anzunehmen.

Berlin, den 19. September 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Amtierender Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Der Verteidigungsausschuss hat den Entschließungsantrag
in seiner 19. Sitzung am 19. September 2006 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU

empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Berlin, den 19. September 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/2616 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Entschlie-
ßungsantrag auf Drucksache 16/2611 in seiner 49. Sitzung
am 19. September 2006 beraten.

Der Entschließungsantrag wurde an den Auswärtigen Aus-
schuss federführend sowie an den Rechtsausschuss, an den
Verteidigungsausschuss, an den Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, an den Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie an den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.

II.

Der Rechtsausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner
24. Sitzung am 19. September 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen zwei-
er Mitglieder der Fraktion der SPD die Annahme.

und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Entschließungsantrag in seiner 17. Sitzung am
19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat nicht abgestimmt.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Entschließungsantrag in seiner 15. Sitzung am
19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Entschließungsantrag in
seiner 22. Sitzung am 19. September 2006 beraten und

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