BT-Drucksache 16/2614

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/2572- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006

Vom 19. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2614
16. Wahlperiode 19. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/2572 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim
Forc in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006

A. Problem

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in der am 11. August 2006 verab-
schiedeten Resolution 1701 (2006) festgestellt, dass die Situation im Libanon ei-
ne Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt und
hat die Konfliktparteien zur vollständigen Einstellung der Feindseligkeiten auf-
gefordert. Darüber hinaus hat der Sicherheitsrat das Mandat der UNIFIL bis zum
31. August 2007 verlängert und die Erhöhung der UNIFIL-Truppenstärke auf
bis zu 15 000 Soldaten genehmigt. Zudem wurde der Auftrag der UNIFIL über
das bisherige UNIFIL-Mandat gemäß den (weiterhin geltenden) Resolutionen
425 (1978) und 426 (1978) hinaus deutlich erweitert und ergänzt. Die Umset-
zung der Resolution 1701 (2006) ist entscheidende Voraussetzung für die
Lösung des Libanon-Konflikts. Dies kann zu einer positiven Dynamik für den
israelisch-arabischen Friedensprozess insgesamt führen.

Die libanesische Regierung hat mit Schreiben an die Vereinten Nationen vom
6. September 2006 unter Verweis auf die Resolution 1701 (2006) um Unter-
stützung bei der Absicherung der seeseitigen libanesischen Grenzen und Ein-
reisepunkte gebeten.

Einsatzkonzept und Einsatzregeln sehen für die UNIFIL-Marinekomponente
zur seeseitigen Absicherung, an der sich deutsche Streitkräfte in führender Rolle
beteiligen sollen, alles Notwendige vor, um den Auftrag der Vereinten Nationen
effektiv vor der libanesischen Küste zu erfüllen. Das schließt einen Einsatz
innerhalb der gesamten Territorialgewässer des Libanon ebenso ein wie auch
– falls notwendig – das Betreten und Untersuchen eines verdächtigen Schiffes

gegen Widerstand. Dieses robuste Mandat muss nun in enger Kooperation zwi-
schen UNIFIL und libanesischer Regierung umgesetzt werden. Von Seiten der
Vereinten Nationen wurde der Bundesregierung zugesichert, dass der Libanon
sich mit dem Einsatzkonzept und den Einsatzregeln einverstanden erklärt hat.

Die Resolution 1701 (2006) ermächtigt die UNIFIL, im Rahmen des Auftrags,
„alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“. Das neue UNIFIL-Mandat ist
damit robust, aber nicht offensiv ausgestaltet.

Drucksache 16/2614 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Im Rahmen der durch die Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen autorisierten Befugnisse der UNIFIL sowie der durch die
Vereinten Nationen festgelegten Einsatzregeln und nach Maßgabe des Völker-
rechts ergeben sich für die Bundeswehr insbesondere folgende Aufgaben:

● Führung der maritimen Operation und Bereitstellen der zugehörigen Lead-
Nation-Fähigkeiten,

● Aufklärung und Überwachung des durch die Vereinten Nationen festgelegten
maritimen Einsatzgebietes (Area of Maritime Operations, AMO),

● Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer,

● Kontrolle des Seeverkehrs in der AMO inklusive Kontrolle der Ladung bzw.
der Personen an Bord von Schiffen,

● Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall,

● maritime Abriegelungsoperationen innerhalb der AMO,

● Unterstützung der humanitären Hilfe,

● Lufttransport in die und innerhalb der Einsatzgebiete,

● Eigensicherung und Nothilfe,

● technische Ausrüstungshilfe und militärische Beratung bzw. Ausbildungs-
hilfe für die libanesischen Streitkräfte.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat das UNIFIL-Mandat mit Resolu-
tion 1701 (2006) bis zum 31. August 2007 (24.00 Uhr Ortszeit New York) ver-
längert. Der Einsatz der Bundeswehr ist entsprechend bis zum 31. August 2007
befristet.

Das Einsatzgebiet der UNIFIL umfasst zu Lande das Gebiet südlich des Litani-
Flusses, westlich der Grenze zu Syrien und nördlich der sog. Blauen Linie. Es
umfasst ferner zur See ein Seegebiet vor der libanesischen Küste (Area of
Maritime Operations), bestehend aus den libanesischen Küstengewässern sowie
einem Seeraum bis ca. 50 Seemeilen westlich der libanesischen Küste. Hinzu
kommt der Luftraum über beiden Gebieten. Deutsche Streitkräfte werden gemäß
entsprechendem Ersuchen des Libanon an UNIFIL im Schwerpunkt zur See-
raumüberwachung in der gesamten AMO zur maritimen Sicherung eingesetzt.

Für die Beteiligung der Bundeswehr an der Operation UNIFIL ist eine Ober-
grenze von 2 400 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen. Davon stellt die Marine
maximal 1 500 Soldatinnen und Soldaten bereit. Die Obergrenze von 2 400 Sol-
datinnen und Soldaten wird allenfalls in den kurzen Zeiten des routinemäßigen
Austausches von Einheiten ausgeschöpft.

Die Bundesregierung hat auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen und im Rahmen und den Regeln eines Systems
gegenseitiger kollektiver Sicherheit gemäß Artikel 24 Abs. 2 des Grundgesetzes
am 13. September 2006 beschlossen, bewaffnete deutsche Streitkräfte an der
Mission United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) zur zeitlich
befristeten Unterstützung der Vereinten Nationen bis zum 31. August 2007 zu
beteiligen; vorbehaltlich der Erteilung der konstitutiven Zustimmung des
Deutschen Bundestages.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2614

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Drucksache 16/2614 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/2572 anzunehmen.

Berlin, den 19. September 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Amtierender Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2614

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/2572 in seiner 49. Sitzung am 19. Septem-
ber 2006 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, an den Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung und an den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbera-
tung sowie an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT
überwiesen.

II.

beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und einer Stimme aus der Fraktion der FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und einer
Stimme aus der Fraktion der FDP bei Abwesenheit der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 18. Sitzung am
19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 15. Sitzung am 19. Septem-
ber 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 24. Sitzung
am 19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. und gegen die Stimmen jeweils eines Mitgliedes
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
19. Sitzung am 19. September 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 17. Sitzung am 19. September 2006

Annahme.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 22. Sit-
zung am 19. September 2006 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
DIE LINKE. die Annahme.

IV.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 19. September 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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