BT-Drucksache 16/255

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/105- Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm

Vom 14. Dezember 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 16/255
16. Wahlperiode 14. 12. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/105 –

Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm

A. Problem

Die Koalitionsfraktionen sehen die zentrale Aufgabe einer verantwortungsvol-
len Finanzpolitik darin, die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nachhaltig
zu begrenzen, um finanzielle Handlungsspielräume zur Bewältigung zentraler
Zukunftsaufgaben wieder zu gewinnen und Impulse für mehr Wachstum und
Beschäftigung zu geben. Steuerpolitisch gelte es, diesen Prozess kurzfristig
durch geeignete steuerrechtliche Maßnahmen zu flankieren.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit Regelungen, die der Verbreiterung der Steu-
erbasis dienen und gleichzeitig zur Rechtsvereinfachung beitragen, wie z. B. der
Wegfall der Steuerfreiheit für Abfindungen und Übergangsgelder, die Abschaf-
fung der degressiven Absetzung für Abnutzungen (AfA) bei Mietwohnge-
bäuden sowie die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuer-
beratungskosten.

Der Finanzausschuss empfiehlt folgende Änderungen:

– Es wird klargestellt, dass die Übergangsregelung für bis 31. Dezember 2005
individualisierte Ansprüche auf Abfindungen gilt.

– Die Übergangsregelung der Steuerbefreiung von Abfindungen wird auf die
Fälle erweitert, die am Jahresende 2005 bei Gericht anhängig, aber noch nicht
entschieden sind.

– Die Übergangsregelung der Steuerbefreiung von Abfindungen wird auf Zu-

flüsse auch im Jahr 2007 erweitert.

– Die Übergangsregelung bei Übergangsgeldern und Übergangsbeihilfen wird
auf Zuflüsse auch im Jahr 2007 erweitert.

– Es wird eine Sonderregelung für Übergangsbeihilfen für Soldatinnen und
Soldaten auf Zeit eingeführt: Es gilt die Weiteranwendung der begrenzten

Drucksache 16/255 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Steuerfreiheit, wenn das Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2006 begründet
wurde und die Übergangsbeihilfen nach § 12 Soldatenversorgungsgesetz
wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis (eineinhalbfache bis achtfache
Dienstbezüge gestaffelt nach Dienstzeit) vor dem 1. Januar 2009 gezahlt
werden.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP und der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Dem Ausschuss hat ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Beibe-
haltung der Steuerbefreiung für Abfindungen, Übergangsgelder und Übergangs-
beihilfen vorgelegen.

Weiterhin hat ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vorgelegen, mit dem die Beibehaltung der Abzugsfähigkeit von Steuerbera-
tungskosten als Sonderausgaben gefordert wird.

Beide Anträge fanden im Finanzausschuss keine Mehrheit.

D. Kosten

Einzelheiten sind aus dem beigefügten Finanztableau ersichtlich.

Gebietskörperschaft Steuermehreinnahmen in Mio. EUR in den Kassenjahren

2006 2007 2008 2009 2010

Bund 15 284 482 519 567

Länder 15 254 427 465 502

Gemeinden 5 92 156 171 186

Insgesamt 35 630 1 065 1 155 1 255

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/255

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/105 – mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

In Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b wird Absatz 4a wie folgt gefasst:

„(4a) § 3 Nr. 9 in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung ist weiter
anzuwenden für vor dem 1. Januar 2006 entstandene Ansprüche der Arbeitneh-
mer auf Abfindungen oder für Abfindungen wegen einer vor dem 1. Januar 2006
getroffenen Gerichtsentscheidung oder einer am 31. Dezember 2005 anhängigen
Klage, soweit die Abfindungen dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008
zufließen. § 3 Nr. 10 in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung ist
weiter anzuwenden für Entlassungen vor dem 1. Januar 2006, soweit die Über-
gangsgelder und Übergangsbeihilfen dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008
zufließen, und für an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit vor dem
1. Januar 2009 gezahlte Übergangsbeihilfen, wenn das Dienstverhältnis vor dem
1. Januar 2006 begründet wurde.“

Berlin, den 14. Dezember 2005

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Olav Gutting
Berichterstatter

Florian Pronold
Berichterstatter

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Kerstin Andreae
Berichterstatterin

Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen auf Grund ge- – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

setzlicher Vorschriften (z. B. nach dem Beamten- oder
Soldatenversorgungsgesetz).

Die bis zum 31. Dezember 2005 geltende Fassung sei für
Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 weiter anzuwen-

– Hannover Leasing GmbH & Co. KG
– Präsidium des Bundes der Steuerzahler
– Deutscher BundeswehrVerband
– Prof. Dr. Lorenz Jarass
Drucksache 16/255 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Olav Gutting, Florian Pronold, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Barbara Höll und Kerstin Andreae

1. Verfahrensablauf

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/105 – wurde dem Finanzausschuss in der
5. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember
2005 zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales und dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur Mitberatung überwiesen. Die mitberaten-
den Ausschüsse haben in ihren Sitzungen am 14. Dezember
2005 ihre Voten abgegeben. Der Finanzausschuss hat den
Gesetzentwurf am 14. Dezember 2005 abschließend bera-
ten.

Der Innenausschuss und der Verteidigungsausschuss hatten
Gelegenheit, gutachtlich zum Gesetzentwurf Stellung zu
nehmen.

Am 8. Dezember 2005 hat der Finanzausschuss eine öffent-
liche Anhörung zu der Thematik durchgeführt.

2. Inhalt der Vorlage

Die in diesem Gesetzentwurf genannten Maßnahmen stellen
nach Auffassung der Koalitionsfraktionen ein erstes Maß-
nahmenpaket zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte
dar. Sie gehören in den Rahmen eines kurzfristig folgenden
umfassenden steuerlichen Sofortprogramms, mit dem die
Ziele, die Wachstumskräfte zu stärken und die Staatsfinan-
zen nachhaltig zu konsolidieren, erreicht werden sollen.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht im Einzelnen folgende
Regelungen vor:

– Aufhebung der Steuerbefreiung für Abfindungen wegen
einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich aus-
gesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses (§ 3
Nr. 9 EStG).

Diese Maßnahme diene dem weiteren Abbau von Aus-
nahmeregelungen. Sie sei insbesondere unter dem Ge-
sichtspunkt gerechtfertigt, dass auch der bei Fortbestand
des Dienstverhältnisses gezahlte Arbeitslohn steuer-
pflichtig wäre. Die Abfindungszahlungen könnten jedoch
wie bisher als außerordentliche Einkünfte nach § 34
Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert werden (sog. Fünfte-
lungsregelung), wenn die entsprechenden Voraussetzun-
gen vorliegen. Aus Vertrauensschutzgründen sei die Wei-
teranwendung der bisherigen begrenzten Steuerfreiheit
für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen
oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 vorgesehen,
soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar
2007 zufließt.

– Aufhebung der Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 10 EStG für

– Wegfall der Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtshilfen
(§ 3 Nr. 15 EStG).

Mit der Streichung würden Ausnahmetatbestände redu-
ziert. Dies führe zu einer Gleichbehandlung mit anderen
steuerpflichtigen Gelegenheitsgeschenken sowie mit Be-
ziehern anderer Einkunftsarten, die diesen Freibetrag
nicht ansetzen könnten.

– Abschaffung der Möglichkeit, Mietwohngebäude de-
gressiv abzuschreiben (§ 7 Abs. 5 EStG) für Neufälle.

Die erhöhte Abschreibung entspreche, anders als die Ver-
einheitlichung des Abschreibungssatzes auf 2 Prozent für
Neufälle nach dem 31. Dezember 2005, nicht dem tat-
sächlichen Wertverschleiß. Es handele sich damit um
eine Steuersubvention, die nicht mehr zeitgemäß sei, weil
die Wohnraumversorgung in Deutschland inzwischen
über dem eigentlichen Bedarf liege.

– Wegfall des Abzugs von Steuerberatungskosten als Son-
derausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

Die derzeitige Regelung werde im Interesse der Rechts-
vereinfachung, des Abbaus von Ausnahmetatbeständen
und der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage aufge-
hoben.

3. Anhörung

Der Finanzausschuss hat am 8. Dezember 2005 zu der
Vorlage zusammen mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD zur Beschränkung der Verlustver-
rechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
– Drucksache 16/107 – und zu dem Gesetzentwurf der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD zur Abschaffung der Eigen-
heimzulage – Drucksache 16/108 – eine öffentliche Anhö-
rung durchgeführt. Dabei hatten folgende Einzelsachverstän-
dige, Verbände und Institutionen Gelegenheit zur Stellung-
nahme:

– Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
– Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen
– Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunter-

nehmen
– Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

(BDA)
– Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände
– BVI Bundesverband Investment und Asset Management
– Conergy
– Deutsche Steuer-Gewerkschaft
– Deutscher Gewerkschaftsbund
– Deutscher Steuerberaterverband
den, soweit die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen
dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2007 zufließen.

– ver.di
– Verband Deutscher Medienfonds

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/255

– Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin, Hans-
Joachim Beck

– Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

– Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatung
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Anhörung ein-
schließlich der eingereichten Stellungnahmen ist der Öffent-
lichkeit zugänglich.

4. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
die Annahme des Gesetzentwurfs mit Änderungen.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(9)12 wurde mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD,
der Fraktion DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt die An-
nahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Tischvorlage
vom 14. Dezember 2005 mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der
Ausschuss hat getrennt wie folgt abgestimmt: Der Artikel 1
Nr. 1, 3 und 4 wurde mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen ange-
nommen. Der Artikel 1 Nr. 2 wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP angenommen. Der Änderungsantrag auf Tisch-
vorlage vom 14. Dezember 2005 wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion
der FDP angenommen. Der Änderungsantrag auf Aus-
schussdrucksache 16(11)34 wurde mit den Stimmen der Ko-
alitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfrak-
tionen abgelehnt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung
des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 16(15)12 mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP und bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 16(15)7 wurde mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 16(15)12 wurde mit den Stimmen der Ko-
alitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE. gegen die

5. Gutachtliche Stellungnahmen

Der Innenausschuss hat in seiner gutachtlichen Stellungnah-
me die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
der FDP und DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner gutachtlichen
Stellungnahme die Annahme des Gesetzentwurfs mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen.

6. Ausschussempfehlung

I. Allgemeiner Teil
In der abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf
haben alle Fraktionen die Notwendigkeit des Abbaus von
Subventionen und steuerlicher Ausnahmetatbestände betont.
Intensiv hat sich der Ausschuss mit den vorgesehenen Rege-
lungen zur Abschaffung der Steuerbefreiung bei Abfindun-
gen und Übergangsgeldern sowie -beihilfen und dem zu-
künftigen Wegfall des Abzugs von Steuerberatungskosten
als Sonderausgaben befasst. Darüber hinaus ist über die Be-
lastbarkeit der im Gesetzentwurf veranschlagten Steuer-
mehreinnahmen diskutiert worden.

Zur Frage der Behandlung von Abfindungen und Über-
gangsgeldern haben dem Ausschuss ein Änderungsantrag
der Koalitionsfraktionen und einer der Fraktion DIE LINKE.
vorgelegen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
beinhaltet folgende Forderungen:

– Es wird klargestellt, dass die Übergangsregelung für bis
31. Dezember 2005 individualisierte Ansprüche auf Ab-
findungen gilt.

– Die Übergangsregelung der Steuerbefreiung von Abfin-
dungen wird auf die Fälle erweitert, die am Jahresende
2005 bei Gericht anhängig, aber noch nicht entschieden
sind.

– Die Übergangsregelung der Steuerbefreiung von Abfin-
dungen wird auf Zuflüsse auch im Jahr 2007 erweitert.

– Die Übergangsregelung bei Übergangsgeldern und Über-
gangsbeihilfen wird auf Zuflüsse auch im Jahr 2007 er-
weitert.

– Es wird eine Sonderregelung für Übergangsbeihilfen für
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit eingeführt: Es gilt die
Weiteranwendung der begrenzten Steuerfreiheit, wenn
das Dienstverhältnis vor dem 1. Januar 2006 begründet
wurde und die Übergangsbeihilfen nach § 12 Soldaten-
versorgungsgesetz wegen Entlassung aus dem Dienstver-
hältnis (eineinhalbfache bis achtfache Dienstbezüge ge-
staffelt nach Dienstzeit) vor dem 1. Januar 2009 gezahlt
werden.

Die Koalitionsfraktionen haben zur Begründung ihres Ände-
rungsantrags auf Bedenken der Sachverständigen bei der
öffentlichen Anhörung hingewiesen. Durch die vorgeschla-
gene Änderung solle ein Vertrauensschutz für diejenigen
Arbeitnehmer geschaffen werden, die bis zum 31. Dezember
2005 über einen individualisierten Anspruch auf Abfindung
Stimmen der Fraktion der FDP und bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

verfügen. Das Vorliegen eines Sozialplans allein reiche nicht
aus. Damit sollten die Gestaltungsmöglichkeiten gerade

Drucksache 16/255 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

großer Konzerne, die sonst Personalpolitik zu Lasten der
Steuerzahler betrieben, obwohl sie Gewinne verzeichneten,
eingeschränkt werden. Auch Zeitsoldaten hätten sich auf
Grund der gesetzlichen Regelung auf die Steuerbefreiung
von Übergangsgeldern verlassen. Deshalb sei auch in diesen
Fällen ein – zeitlich begrenzter – Vertrauensschutz vorzuse-
hen. Für alle übrigen Fälle müsse die Regelung über die Be-
soldung erfolgen.

Die Fraktion der FDP hat diesen Änderungsantrag der Koa-
litionsfraktionen zwar als Verbesserung begrüßt, insgesamt
aber den Gesetzentwurf kritisiert. Vor der Wahl sei seitens
der Union noch eine deutliche Vereinfachung des Steuer-
rechtes mit einer entsprechenden Senkung der Steuertarife
gefordert worden. Nach der Wahl sei davon leider nichts
mehr zu spüren. Wenn steuerliche Ausnahmen gestrichen
würden, ohne dass die Steuersätze gesenkt werden, so wirkt
die isolierte Streichung eines steuerlichen Ausnahmetatbe-
standes wie eine Steuererhöhung. Deshalb wäre es nach Auf-
fassung der Fraktion der FDP die Aufgabe des Gesetzgebers,
eine grundsätzliche Steuerreform auf den Weg zu bringen,
mit der Ausnahmen gestrichen, das Steuerrecht vereinfacht,
Steuersätze gesenkt und die Bürger entlastet würden. Dieses
sei vor der Wahl auch von der Union gefordert worden. Nach
der Wahl würde dieses leider nicht mehr stattfinden. Die Ko-
alition würde demgegenüber durch die isolierte Streichung
von steuerlichen Ausnahmetatbeständen, ohne gleichzeitig
die Tarife entsprechend zu senken, die Steuerbelastung der
Bürger erhöhen.

Die Fraktion DIE LINKE. hat sich der Kritik der Fraktion
der FDP angeschlossen. Mit dem vorliegenden Änderungs-
antrag würden keine grundlegenden Probleme gelöst, das
Vorgehen sei unsystematisch. Die Begründung der Koali-
tionsfraktionen, freiwillig aus dem Erwerbsleben ausschei-
dende Arbeitnehmer sollten nicht privilegiert werden, sei
angesichts von faktisch 7 Millionen Arbeitslosen zynisch.
Außerdem sei nicht vorgesehen, mit den Mehreinnahmen
zielgerichtet die unteren Einkommen zu entlasten. Unterneh-
mensveräußerungen seien hingegen nach wie vor steuerlich
begünstigt. Auch aus diesen Gründen sei der Gesetzentwurf
sozial nicht ausgewogen. Deshalb habe die Fraktion DIE
LINKE. einen eigenen Änderungsantrag mit dem Ziel der
Beibehaltung der Steuerbefreiung für Abfindungen einge-
bracht. Gleiches gelte für das Übergangsgeld für Zeitsolda-
ten.

Die Koalitionsfraktionen haben deutlich gemacht, dass der
Gesetzentwurf nicht den Anspruch erhebe, ein umfassendes
Konzept zu sein, sondern erste Schritte zum steuerlichen
Subventionsabbau beinhalteten. Sie haben sich gegen den
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. ausgesprochen,
weil gerade Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen durch die
jetzigen Freibetragsregelungen bei großzügigen Abfindun-
gen steuerlich belastet würden. Die Koalitionsfraktionen ha-
ben weiterhin ausgeführt, dass gerade der Höhe nach gerin-
gere Abfindungen durch die weiterhin mögliche Anwendung
der Fünftelungsregelung begünstigt werden. Diese Besteue-
rung sorge dafür, dass der durchschnittliche Steuersatz eines
solchen Steuerpflichtigen erhalten bleibe. Umgekehrt sorge
die Regelung dafür, dass Empfänger hoher Abfindungen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Ände-
rungsantrag der Koalitionsfraktionen als richtige Maßnahme
begrüßt.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen ist mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen
worden.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. ist mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen, der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. abgelehnt worden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in die Bera-
tungen des Finanzausschusses einen Änderungsantrag ein-
gebracht, mit dem die Beibehaltung der Möglichkeit ge-
fordert wird, Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
abzuziehen. Die Fraktion hat den Änderungsantrag mit der
Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts begründet. Es
müsse dem Steuerpflichtigen deshalb gestattet sein, die Kos-
ten für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten im Rah-
men seiner Steuererklärung absetzen zu können. Außerdem
entstehe bei der Abschaffung dieses Sonderausgabeabzugs
eine Ungleichbehandlung von kleinen Einkommen und
Familien gegenüber denjenigen, die Steuerberatungskosten
weiterhin als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzie-
hen könnten. Darüber hinaus seien die im Gesetzentwurf
ausgewiesenen Mehreinnahmen von 600 Mio. Euro auch
nach Einschätzung der Sachverständigen in der öffentlichen
Anhörung nicht nachvollziehbar.

Die Koalitionsfraktionen haben erwidert, dass sie sich nach
der Anhörung ebenfalls mit diesem Thema auseinanderge-
setzt hätten. Die Landesfinanzministerien von Bayern und
Nordrhein-Westfalen sowie das Bundesministerium der
Finanzen hätten jedoch die beabsichtigte Regelung nicht in
Zweifel gezogen. Es solle zukünftig deutlich zwischen pri-
vater und nicht privater Veranlassung unterschieden werden.

Die Bundesregierung hat zurückgewiesen, dass der im Ge-
setzentwurf ausgewiesene Ansatz der steuerlichen Mehrein-
nahmen nicht belastbar sei. Die Berechnungen seien zwi-
schen Bund und Ländern abgestimmt worden. Dabei sei von
folgenden Rechenansätzen ausgegangen worden:

Auch nach geltendem Recht gebe es eine Trennung zwischen
Privatausgaben und Werbungskosten bzw. Betriebsausga-
ben. Soweit Steuerberatungskosten nicht als Werbungskos-
ten oder Betriebsausgaben zuzuordnen seien, könnten sie als
Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Verwaltung
habe sich in der Vergangenheit darauf verständigt, eine Auf-
teilung des Steuerpflichtigen dann nicht zu beanstanden,
wenn er die Kosten in Höhe von bis zu 520 Euro pro Jahr zu-
ordne. 5,4 Millionen Steuerpflichtige machten Steuerbera-
tungskosten als Sonderausgaben geltend. Unterstellt, dass all
das, was nicht beanstandet würde, als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben angesetzt würde, werde im neuen Rechts-
rahmen ein Volumen bis ca. 500 Mio. Euro eingeschätzt.
Auch sei davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen und
die Steuerberater aus eigenem Interesse eine richtige Zuord-
nung vornähmen. Seien zum Beispiel die Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung negativ, erhöhten die Steuer-
weiterhin den Spitzensteuersatz zu leisten hätten. Insofern
sei soziale Balance durchaus berücksichtigt.

beratungskosten den Verlustvortrag. In einem anderen Re-
chenansatz sei man davon ausgegangen, dass 40 Prozent der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/255

5,4 Millionen Steuerpflichtigen, die Steuerberatungskosten
geltend machten, diese auf andere Einkunftsarten verteilten.
Unter Berücksichtigung der Daten aus der Einkommensteu-
erstatistik ergäben sich für 2006 Steuermehreinnahmen von
bis zu 675 Mio. Euro. Gehe man, wie in der Statistik ausge-
wiesen, von einen Umsatz der Branche ohne Fachanwälte für
Steuerrecht und ohne Lohnsteuerhilfevereine in Höhe von
rd. 20 Mrd. Euro aus, so bedeuteten Steuermehreinnahmen
in Höhe von 600 Mio. Euro 3 Prozent dieses Umsatzes.

Die Koalitionsfraktionen haben zusätzlich darauf hingewie-
sen, dass die Länder die Hauptlast der Gesetzesänderungen
trügen, weil die Finanzverwaltung zusätzlich in Anspruch
genommen werde.

Die Fraktion der FDP hat das Vorhaben der Koalitionsfrak-
tionen, den Abzug der Steuerberatungskosten als Sonderaus-
gaben abzuschaffen, ebenfalls kritisiert. Das Steuerrecht sei
zu kompliziert. Auch von der großen Koalition werde dieses
Recht nicht vereinfacht, sondern zusätzlich verkompliziert.
Die Bürger seien darauf angewiesen, die Hilfe von Steuer-
beratern in Anspruch zu nehmen. Würden die Bürger dazu
übergehen, ihre Steuererklärungen selbst mit den Finanzäm-
tern zu besprechen und dort entsprechend zu bearbeiten,
würde die Finanzverwaltung zusammenbrechen. Diese Aus-
gaben der Bürger seien notwendige Ausgaben, weil die
Bürger nicht mehr in der Lage seien, das Steuerrecht selbst
in eine Steuererklärung umzusetzen. Insofern würden die
Steuerberatungskosten die Leistungsfähigkeit der Bürger re-
duzieren und müssten deshalb nach dem derzeit geltenden
Recht weiter berücksichtigt werden können. Der Vorschlag
der großen Koalition sei ausschließlich fiskalisch, aber nicht
ordnungspolitisch begründet und deshalb abzulehnen.

Auch die Fraktion DIE LINKE. hat sich von der Argumenta-
tion der Koalitionsfraktionen nicht überzeugt gezeigt und
sich ausdrücklich den Ausführungen der Deutschen Steuer-
Gewerkschaft in der öffentlichen Anhörung angeschlossen.
Zudem hat sie ausgeführt, dass bereits jetzt Angebote seitens
der Steuerberater vorlägen, Beratungskosten für nächstes
Jahr in dieses Jahr vorzuziehen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat darüber hin-
aus ausgeführt, es sei nicht nachvollziehbar, dass eine bisher
einfach zu handhabende Vorschrift geändert werde, so dass
Mehrarbeit auf die Finanzverwaltung zukomme und der
Steuerpflichtige mit Kosten belastet werde. Den Steuer-
pflichtigen sei nicht zuzumuten, auch für steuerliche Hilfs-
mittel wie Bücher oder Computerprogramme den privaten
und damit nicht abziehbaren Anteil auszuweisen. Den
Finanzämtern sei z. B. durch die Maßnahmen zur Bekämp-
fung der Schwarzarbeit ohnehin viel Mehrarbeit zugefallen.
Deshalb seien eine Einzelfallprüfung oder eine Information
der Steuerpflichtigen in solchen Fragen nicht zusätzlich
möglich. Bei der Berechnung der Steuermehreinnahmen
auch die gestalterischen Möglichkeiten des Einzelnen einzu-
beziehen, sei nicht verständlich.

Die Koalitionsfraktionen haben in der Diskussion ange-
merkt, dass zukünftig eine Gleichbehandlung von Steuerbe-
ratungskosten und Beiträgen zu Lohnsteuerhilfevereinen
sichergestellt sein müsse.

Die Bundesregierung hat zu dieser Problematik klargestellt,

künftige Abziehbarkeit als Werbungskosten oder Be-
triebsausgaben müsse jedoch im Einzelfall geprüft werden
und hänge davon ab, wie groß der Anteil der enthaltenen zu-
geordneten Kosten der privaten Lebensführung sei. Betrü-
gen diese nicht mehr als 10 Prozent, könne der Beitrag kom-
plett abgezogen werden, ansonsten sei aufzuteilen.

Die Koalitionsfraktionen haben abschließend nochmals
deutlich gemacht, dass der Abzug der Steuerberatungskosten
als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten weiterhin mög-
lich sei. Außerdem haben sie die bisher von Steuerpflichti-
gen genutzte Möglichkeit kritisiert, Steuerberatungskosten
als Sonderausgaben abzuziehen, um gleichzeitig die Wer-
bungskostenpauschale bei tatsächlich geringen Werbungs-
kosten in voller Höhe abziehen zu können. Darüber hinaus
sei es nicht Praxis in den Finanzämtern, geringfügige Beträ-
ge centgenau aufzuteilen.

Sie haben angekündigt, dass in einem Gesetzentwurf im ers-
ten Halbjahr 2006 im Zusammenhang mit Kinderbetreuungs-
kosten entstehende Steuerberatungskosten wieder abziehbar
sein sollen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Steuerberatungs-
kosten derjenigen, die Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen
ordnungsgemäß anmelden und damit als Arbeitgeber mit ent-
sprechenden Pflichten auftreten, nicht mehr absetzbar seien.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abgelehnt worden.

Der Finanzausschuss hat die Annahme des von den Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs
in der geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen.

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuer-
gesetzes)

Zu Nummer 4 Buchstabe b (§ 52 Abs. 4a)

Die Übergangsregelung in Satz 1 (§ 3 Nr. 9 EStG) umfasst
die bis zum 31. Dezember 2005 entstandenen Ansprüche
von Arbeitnehmern auf Entlassungsabfindungen. Der An-
spruch ist dann entstanden, wenn er individualisiert wurde,
d. h., wenn er z. B. auf einzelvertraglicher Vereinbarung
oder einer Kündigung beruht. Sie umfasst damit auch gesetz-
liche Abfindungsansprüche nach § 1a Kündigungsschutzge-
setz.

Die Übergangsregelung wird erweitert für Fälle, die am Jah-
resende 2005 bei Gericht anhängig, aber noch nicht entschie-
den sind.

Außerdem werden Zuflüsse von Entlassungsabfindungen
auch im Jahr 2007 begünstigt, indem der Zuflusszeitpunkt
allgemein um ein Jahr auf den 1. Januar 2008 hinausgescho-
ben wird.

In Satz 2 wird die Begünstigung für Zuflüsse auch im Jahr
2007 aus Satz 1 (zu § 3 Nr. 9 EStG) aus Gründen der Gleich-
dass laut Bundesfinanzhof die Beiträge an die Lohnsteuer-
hilfevereine zu den Steuerberatungskosten gehören. Die

behandlung übernommen für die Übergangsregelung zu § 3
Nr. 10 EStG.

Drucksache 16/255 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

In Satz 2 (zu § 3 Nr. 10 EStG) wird ferner die Übergangsre-
gelung für die Weiteranwendung der begrenzten Steuerfrei-
heit für Übergangsbeihilfen auf Grund gesetzlicher Vorschrif-
ten um eine Sonderregelung für Soldatinnen auf Zeit und
Soldaten auf Zeit erweitert, wenn das Dienstverhältnis vor
dem 1. Januar 2006 begründet wurde und die Übergangsbei-
hilfen nach § 12 Soldatenversorgungsgesetz wegen Entlas-
sung aus dem Dienstverhältnis (eineinhalbfache bis achtfache
Dienstbezüge gestaffelt nach Dienstzeit) vor dem 1. Januar
2009 gezahlt werden.

Berlin, den 14. Dezember 2005

Olav Gutting
Berichterstatter

Florian Pronold
Berichterstatter

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Kerstin Andreae
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/255

Drucksache 16/255 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Anmerkungen:
1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.

Beschlussempfehlung und Bericht

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