BT-Drucksache 16/2545

Die neuen ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen der Länder und ihre Auswirkungen auf das geltende Bundesrecht

Vom 7. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2545
16. Wahlperiode 07. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Wolfgang Neskovic und
der Fraktion DIE LINKE.

Die neuen ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen der Länder
und ihre Auswirkungen auf das geltende Bundesrecht

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2006 (Bundes-
tagsdrucksache 16/2010) wurden wesentliche Änderungen an den föderalen
Gesetzgebungszuständigkeiten vorgenommen.

Einzelne Länder haben die erweiterten Gesetzgebungsmöglichkeiten genutzt,
um Vorschläge für neue landesspezifische Regelungen zu unterbreiten und
ihren Landtagen vorzuschlagen.

Insgesamt scheint jedoch angesichts der Vielfältigkeit der bisher geltenden
bundesrechtlichen Regelungen auf Landesebene, nicht zuletzt aber auch im
Deutschen Bundestag Unkenntnis darüber vorzuliegen, welche Auswirkungen
die neuen ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen der Länder auf das gel-
tende Bundesrecht haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Strafvollzugs einschließlich Vollzug der Unter-
suchungshaft (bisher Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) in die ausschließliche
Gesetzgebung der Länder, und welche Länder haben bislang mit welcher
Intention und bis wann angekündigt, landesgesetzgeberisch tätig werden zu
wollen?

2. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Versammlungsrechts (bisher Artikel 74 Abs. 1
Nr. 3 GG) in die ausschließliche Gesetzgebung der Länder, und welche Län-
der haben bislang mit welcher Intention und bis wann angekündigt, landes-
gesetzgeberisch tätig werden zu wollen?

3. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Heimrechts (bisher Teil der öffentlichen Fürsorge
in Artikel 74 Abs. 1 Nr. 7 GG) in die ausschließliche Gesetzgebung der Län-
der, und welche Länder haben bislang mit welcher Intention und bis wann

angekündigt, landesgesetzgeberisch tätig werden zu wollen?

4. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Ladenschlussrechts (bisher Teil des Rechts der
Wirtschaft in Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) in die ausschließliche Gesetzge-
bung der Länder, und welche Länder haben bislang mit welcher Intention
und bis wann angekündigt, landesgesetzgeberisch tätig werden zu wollen?

Drucksache 16/2545 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Gaststättenrechts (bisher Teil des Rechts der
Wirtschaft in Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) in die ausschließliche Gesetz-
gebung der Länder, und welche Länder haben bislang mit welcher Inten-
tion und bis wann angekündigt, landesgesetzgeberisch tätig werden zu
wollen?

6. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Rechts der Spielhallen/Schaustellung von Per-
sonen (bisher Teil des Rechts der Wirtschaft in Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)
in die ausschließliche Gesetzgebung der Länder, und welche Länder haben
bislang mit welcher Intention und bis wann angekündigt, landesgesetzgebe-
risch tätig werden zu wollen?

7. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Rechts der Messen, Ausstellungen und Märkte
(bisher Teil des Rechts der Wirtschaft in Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) in
die ausschließliche Gesetzgebung der Länder, und welche Länder haben
bislang mit welcher Intention und bis wann angekündigt, landesgesetzge-
berisch tätig werden zu wollen?

8. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Flurbereinigungsrechts (bisher Teil der Förde-
rung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung in Artikel 74 Abs. 1
Nr. 17 GG) in die ausschließliche Gesetzgebung der Länder, und welche
Länder haben bislang mit welcher Intention und bis wann angekündigt,
landesgesetzgeberisch tätig werden zu wollen?

9. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Rechts des landwirtschaftlichen Grundstücks-
verkehrs (bisher Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) in die ausschließliche
Gesetzgebung der Länder, und welche Länder haben bislang mit welcher
Intention und bis wann angekündigt, landesgesetzgeberisch tätig werden
zu wollen?

10. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Rechts des landwirtschaftlichen Pachtwesens
(bisher Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) in die ausschließliche Gesetzgebung
der Länder, und welche Länder haben bislang mit welcher Intention und
bis wann angekündigt, landesgesetzgeberisch tätig werden zu wollen?

11. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Rechts des Siedlungs- und Heimstättenwesens
(bisher Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) in die ausschließliche Gesetzgebung
der Länder, und welche Länder haben bislang mit welcher Intention und
bis wann angekündigt, landesgesetzgeberisch tätig werden zu wollen?

12. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung des Rechts des Sport-, Freizeit- und so genannten so-
zialen Lärms (Anlagen mit sozialer Zweckbestimmung) (bisher Artikel 74
Abs. 1 Nr. 24 GG) in die ausschließliche Gesetzgebung der Länder, und
welche Länder haben bislang mit welcher Intention und bis wann angekün-
digt, landesgesetzgeberisch tätig werden zu wollen?

13. Welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig
durch die Übertragung der allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse (bis-
her Artikel 75 Abs. 1 Nr. 2 GG) in die ausschließliche Gesetzgebung der
Länder, und welche Länder haben bislang mit welcher Intention und bis
wann angekündigt, landesgesetzgeberisch tätig werden zu wollen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2545

14. Gedenkt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag, zumindest für
eine Übergangszeit, regelmäßig – im Sinne der Gesetzesfolgeabschätzung –
über die Folgen der Verlagerung von bisherigem Bundesrecht in die
ausschließliche Gesetzgebung der Länder zu informieren?

Wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.