BT-Drucksache 16/251

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/30- Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

Vom 14. Dezember 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 16/251
16. Wahlperiode 14. 12. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/30 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung
des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

A. Problem

Auf der Grundlage von Artikel 43 Abs. 1 des Europol-Übereinkommens vom
26. Juli 1995 (BGBl. 1997 II S. 2150) ist am 27. November 2003 von den Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union ein Protokoll zur Änderung bestehender
und Einfügung neuer Artikel jenes Übereinkommens unterzeichnet worden, mit
dem die Anwendung des Europol-Übereinkommens wirksamer gestaltet werden
soll. Das Protokoll muss von den Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrecht-
lichen Vorschriften angenommen werden.

B. Lösung

Durch dieses Vertragsgesetz werden die nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des
Grundgesetzes erforderlichen Voraussetzungen für die Annahme des Protokolls
geschaffen.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Kosten, die für erforderliche personelle und organisatorische Maßnahmen
aufgrund der Kompetenzerweiterung Europols anfallen, sind noch nicht bezif-
ferbar. Sie werden, ebenso wie die laufenden Betriebskosten, durch Haushalts-
beiträge der Mitgliedstaaten gedeckt. Der durch den Bund zu leistende deutsche
Anteil liegt bei 21,69 Prozent (2006) und wird aus dem Einzelplan 06 abgedeckt.

Drucksache 16/251 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Es entsteht kein Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten

Es entstehen keine sonstigen Kosten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/251

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/30 anzunehmen.

Berlin, den 14. Dezember 2005

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Ralf Göbel
Berichterstatter

Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Berlin, den 14. Dezember 2

Ralf Göbel
Berichterstatter

. Max Stadler
richterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Fraktion DIE LINKE. hat wegen datenschutzrechtlicher Be-
denken insbesondere im Hinblick auf die Speicherung und
den Austausch personenbezogener Daten gegen den Gesetz-
entwurf gestimmt.

005

Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter

Dr
Be

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Drucksache 16/251 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ralf Göbel, Frank Hofmann (Volkach), Dr. Max Stadler,
Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/30 wurde in der
4. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. November
2005 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss und den Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 2. Sitzung am 14. De-
zember 2005 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Ge-
setzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 2. Sitzung am 14. Dezember 2005 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sit-
zung am 14. Dezember 2005 abschließend beraten. Die
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die
Beschlussempfehlung und Bericht

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