BT-Drucksache 16/249

zu der Verordnung der Bundesregierung -15/5994, 16/135 Nr. 2.1- Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Vom 14. Dezember 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 16/249
16. Wahlperiode 14. 12. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 15/5994, 16/135 Nr. 2.1 –

Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

A. Problem

Ausweitung der bestehenden Meldebestimmungen und des Untersagungsvorbe-
halts zum ausländischen Erwerb von in Deutschland ansässigen Unternehmen,
die Kriegswaffen herstellen oder entwickeln oder Verschlüsselungssysteme zur
Übertragung staatlicher Verschlusssachen produzieren, auf Unternehmen, die
Panzermotoren und -getriebe herstellen oder entwickeln.

B. Lösung

Empfehlung, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen.

Einstimmigkeit

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Keine

E. Sonstige Kosten

Die Ausweitung der Meldepflicht und des Untersagungsvorbehalts auf den
ausländischen Erwerb von Unternehmen, welche Panzermotoren und -getriebe
herstellen oder entwickeln, kann bei der Wirtschaft zu Kosten für die Vorberei-
tung der Meldungen führen. Die Höhe dieser Kosten ist nicht quantifizierbar.
Für kleinere und mittlere Unternehmen führt die Änderung zu keinem spür-
baren Kostenaufwand. Mit einer nennenswerten Auswirkung auf Einzelpreise
und auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, ist nicht zu
rechnen.

Drucksache 16/249 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Aufhebung der Verordnung auf Drucksache 15/5994 nicht zu verlangen.

Berlin, den 14. Dezember 2005

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Dr. Michael Fuchs
Berichterstatter

Dr. Ditmar Staffelt
Berichterstatter

Martin Zeil
Berichterstatter

Dr. Herbert Schui
Berichterstatter

Matthias Berninger
Berichterstatter

kann durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
nologie untersagt werden, um wesentliche Sicherheitsinter-
essen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.

Bislang gibt es die Meldepflicht nur für den ausländischen
Erwerb von in Deutschland ansässigen Unternehmen, die
Kriegswaffen herstellen oder entwickeln oder Verschlüsse-
lungssysteme zur Übertragung staatlicher Verschlusssachen
produzieren. Eine Beschränkung des Erwerbs durch Aus-
länder ist vor allem dann gerechtfertigt, wenn die sicher-
heitspolitischen Interessen oder die militärische Sicherheits-
vorsorge des Landes gefährdet sind.

Mit der Änderung werden Unternehmen erfasst, die beson-
ders konstruierte Motoren oder Getriebe zum Antrieb von
Kampfpanzern oder anderen gepanzerten Kettenfahrzeugen
herstellen oder entwickeln. Von der Änderung nicht erfasst
werden Hersteller von Motoren und Getrieben, wenn etwa
die Motoren für den Einsatz in militärischen Fahrzeugen
lediglich geändert oder angepasst wurden. Dabei handelt es
sich um Aggregate, die in den Hauptbaugruppen mit rein
zivil verwendeten Motoren oder Getrieben übereinstimmen.

tums zu der Vorlage verzichtet.

IV. Beratung und Abstimmungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Verordnung der Bundesregierung in seiner 2. Sitzung am
14. Dezember 2005 abschließend beraten.

Die Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass vergleich-
bare Regelungen auch in anderen verbündeten Ländern in
unterschiedlicher Ausprägung existierten. Ziel der Verord-
nung sei es, die berechtigten Sicherheitsinteressen der Bun-
desrepublik Deutschland und den Schutz der hier entwickel-
ten Technologien in diesem Bereich zu gewährleisten.
Durch die kurze Genehmigungspflicht von einem Monat sei
im Übrigen sichergestellt, dass wichtige Investitionsent-
scheidungen nicht zeitlich verzögert würden.

Der Ausschuss beschloss einstimmig, zu empfehlen, die
Aufhebung der Verordnung – Drucksache 15/5994 – nicht
zu verlangen.

Berlin, den 14. Dezember 2005

Dr. Michael Fuchs
Berichterstatter

Dr. Ditmar Staffelt
Berichterstatter

Martin Zeil
Berichterstatter

Dr. Herbert Schui
Berichterstatter

Matthias Berninger
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/249

Bericht der Abgeordneten Dr. Michael Fuchs, Dr. Ditmar Staffelt, Martin Zeil,
Dr. Herbert Schui und Matthias Berninger

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung – Drucksache 15/5994
– wurde am 2. Dezember 2005 gemäß § 92 der Geschäftsord-
nung dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Ausschuss
und dem Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

Mit der Verordnung wird eine Meldepflicht für den aus-
ländischen Erwerb von Unternehmen, die Panzermotoren und
-getriebe herstellen oder entwickeln, geschaffen. Der Verkauf

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 15/5994 ver-
wiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage in seiner Sit-
zung am 14. Dezember 2005 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP, die Aufhebung der Verordnung nicht zu
verlangen.

Der Auswärtige Ausschuss hat auf die Abgabe eines Vo-

Beschlussempfehlung und Bericht

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