BT-Drucksache 16/248

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/40- Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zur Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz - InfoGesStatG)

Vom 14. Dezember 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 16/248
16. Wahlperiode 14. 12. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/40 –

Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zur Informationsgesellschaft
(Informationsgesellschaftsstatistikgesetz – InfoGesStatG)

A. Problem

Umsetzung von Vorschriften der EU zur Erstellung von Gemeinschaftsstatisti-
ken über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien
(IKT) durch Unternehmen, Haushalte und natürliche Personen, jährliche Mel-
dung der Statistiken an das Statistische Amt der Gemeinschaft (Eurostat).

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Ausschuss geänderten Fassung.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Gegenstimme der
Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Nach einer mit den statistischen Ämtern der Länder abgestimmten Kostenkal-
kulation des Statistischen Bundesamtes ist für die Durchführung der Erhebun-
gen auf Grund des vorliegenden Gesetzentwurfs mit folgendem Aufwand zu
rechnen:
2.1 Statistisches Bundesamt

2.1.1 IKT-Unternehmen: Durchschnittliche jährliche Gesamtkosten in Euro

insgesamt
davon

persönlich sächlich

121 150 114 190 6 960

Drucksache 16/248 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2.1.2 IKT-Haushalte: Durchschnittliche jährliche Gesamtkosten in Euro

2.2 Statistische Ämter der Länder

2.2.1 IKT-Unternehmen: Durchschnittliche jährliche Gesamtkosten in Euro

2.2.2 IKT-Haushalte: Durchschnittliche jährliche Gesamtkosten in Euro

E. Sonstige Kosten

Die den Unternehmen, Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tä-
tigkeit, Haushalten und natürlichen Personen durch die freiwillige Beteiligung
an den Erhebungen entstehenden Kosten sind nicht bekannt.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, ergeben sich nicht.

Bereich insgesamt
davon

persönlich sächlich

Erhebung mit Auswahl
aus der Dauerstichprobe

161 750 125 000 36 750

insgesamt
davon

persönlich sächlich

139 100 121 790 17 400

Bereich insgesamt
davon

persönlich sächlich

Erhebung mit Auswahl
aus der Dauerstichprobe

737 000 571 000 166 000

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/248

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/40 – mit folgenden Maßgaben, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

1. In § 1 werden die Wörter „sowie der Verordnung (EG) Nr. 1099/2005 der
Kommission vom 13. Juli 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG)
Nr. 808/2004 (ABl. EU Nr. L 183 S. 47)“ durch die Wörter „in der jeweils
geltenden Fassung sowie den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaf-
ten zur Durchführung dieser Verordnung“ ersetzt.

2. In § 2 Satz 1 werden die Wörter „Einzelpersonen und“ gestrichen und nach
dem Wort „Haushalten“ die Wörter „und den in diesen Haushalten lebenden
Personen“ eingefügt.

3. In § 2 Satz 2 wird das Wort „Zufallsverfahren“ durch das Wort „Verfahren“
ersetzt.

4. § 6 wird wie folgt gefasst:

㤠6
Übermittlungsregelung

Für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und
für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen,
dürfen den obersten Bundes- oder Landesbehörden vom Statistischen Bun-
desamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen
Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzi-
gen Fall ausweisen.“

Berlin, den 14. Dezember 2005

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Dr. Joachim Pfeiffer
Berichterstatter

Dr. Rainer Wend
Berichterstatter

Martin Zeil
Berichterstatter

Dr. Herbert Schui
Berichterstatter

Matthias Berninger
Berichterstatter

Dr. Joachim Pfeiffer Dr. Rainer Wend Martin Zeil

Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Dr. Herbert Schui
Berichterstatter

Matthias Berninger
Berichterstatter
6. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Dezember
2005 an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung sowie den Innenausschuss, den
Finanzausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung sowie den Ausschuss für
Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die EU-Verord-
nung (EG) Nr. 808/2004 umgesetzt werden, welche die EU-
Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich ab 2006 für zunächst
fünf Jahre statistische Ergebnisse für die Erstellung von
Gemeinschaftsstatistiken über die Nutzung von Informa-
tions- und Kommunikationstechnologien durch Unterneh-
men, Haushalte und natürliche Personen bereitzustellen. Da
die Verordnung lediglich einen Rahmen für diese Statistiken
festlegt, bleibt es den Einzelstaaten überlassen, wie sie diese
Daten beschaffen, die an das Statistische Amt der Europäi-
schen Gemeinschaft (Eurostat) übermittelt werden müssen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf
darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht amtliche Statisti-
ken in der vorgesehenen Form nicht erforderlich seien. Bran-
chenverbände würden seit Jahren statistisches Material über
die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechno-
logien durch die Wirtschaft sowie durch Privatpersonen ver-
öffentlichen. Diese Daten reichten für die Wirtschaftspolitik
völlig aus. Trotz der Freiwilligkeit der angeordneten Erhe-
bungen entstünden für die Unternehmen zusätzliche Büro-
kratiekosten. Dies stehe den Bemühungen zum Bürokra-
tieabbau und zur Entlastung der Wirtschaft diametral
entgegen. Die Bundesregierung solle daher in Brüssel vor-
schlagen, die zugrunde liegenden EU-Verordnungen in die
Reihe der „vereinfachungsbedürftigen“ Rechtsakte aufzu-
nehmen. Zumindest sollten die Verordnungen so gefasst wer-
den, dass die genannten Belastungen vermieden werden. In
ihrer Gegenäußerung schließt sich die Regierung der Auf-
fassung des Bundesrates an, die EU-Verordnung in die Vor-
schläge zur Vereinfachung des EU-Rechts aufzunehmen.

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 16/40 verwie-
sen.

Die mitberatenden Ausschüsse haben die Vorlage in ihren
Sitzungen am 14. Dezember 2005 beraten.

Der Innenausschuss (2. Sitzung) empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Finanzausschuss (3. Sitzung) und der Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2. Sitzung) emp-
fehlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzent-
wurfs in der Fassung des Änderungsantrags auf Ausschuss-
drucksache 16(9)8.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung (2. Sitzung) empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der FDP und
DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung
des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache 16(9)8.

Der Ausschuss für Kultur und Medien (2. Sitzung) emp-
fiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fas-
sung des Änderungsantrags auf Ausschussdrucksache 16(9)8.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 14. Dezember 2005
abschließend beraten.

Die Koalitionsfraktionen brachten zur Schlussberatung
einen Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(9)8
ein. Der Ausschuss beschloss einstimmig die Annahme
dieses Änderungsantrags.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei einer Gegenstimme aus den Reihen der
Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bundestag die An-
nahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Änderungs-
antrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache
16(9)8 zu empfehlen.

Berlin, den 14. Dezember 2005
Drucksache 16/248 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Rainer Wend, Martin Zeil,
Dr. Herbert Schui und Matthias Berninger

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf – Drucksache 16/40 – wurde in der

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse
Beschlussempfehlung und Bericht

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