BT-Drucksache 16/2337

Tierschutz bei der kommerziellen Gasbetäubung und Tötung von Nutztieren

Vom 1. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2337
16. Wahlperiode 01. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Bärbel
Höhn, Silvia Kotting-Uhl, Renate Künast, Fritz Kuhn, Dr. Reinhard Loske, Christine
Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Tierschutz bei der kommerziellen Gasbetäubung und Tötung von Nutztieren

Aus dem Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes resultiert ein höherer Stellen-
wert des Tierschutzes, auch und gerade im Rahmen der Nutztierschlachtung.
Tötung und Schlachtung stellen den schwerwiegendsten Eingriff in das Leben
eines Tieres dar. Deshalb ist sicherzustellen, dass die Tiere nicht mehr als uner-
lässlich leiden müssen.

Zunehmende Bedeutung bei der Schlachtung gewinnt neben der Elektrobetäu-
bung das alternative Verfahren der Gasbetäubung.

Tierschutzvereine (wie der gemeinnützige Tierschutzfachverband „Arbeitsge-
meinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e. V.) und Wissenschaftler berichten
über tierquälerische Umstände des Einsatzes von CO2 bei der Schlachtung von
Schweinen und Geflügel. Die Tiere würden wilde Abwehr-, Vermeidungs- und
verzweifelte Fluchtreaktionen noch eine Minute nach Beginn der Exposition
zeigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Gründe führen zum Einsatz der CO2-Betäubung bei der Schlachtung
von Nutztieren?

2. Bei welchen Nutztierarten wird diese Betäubungsform nach Kenntnis der
Bundesregierung kommerziell eingesetzt?

3. Wie viele Tiere dieser Nutztierarten in wie vielen Schlachthöfen/Schlacht-
stätten werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich auf diese Weise
betäubt und getötet?

4. Nach welcher Zeit tritt bei Einsatz von CO2 bei den Tieren Bewusstlosigkeit
ein?

5. Wann hat sich die Tierschutzkommission des Bundesministeriums für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit dieser Problematik befasst,

und zu welchen Schlussfolgerungen gelangte sie?

6. Welche Untersuchungen wurden hinsichtlich einer Verringerung des nicht
auszuschließenden Leidens der Tiere während der Einleitungsphase der CO2-
Betäubung durchgeführt, wie dies der wissenschaftliche Ausschuss für Tier-
gesundheit und -wohlbefinden gefordert hat (vgl. The EFSA Journal 45
(2004) 1-29: Opinion oft the Scientific Panel on Animal Health and Welfare

Drucksache 16/2337 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
on a request from the Commission related to welfare aspects of the main sys-
tems of stunning and killing the main commercial species of animals)?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Literatur beschriebene Alter-
native der Betäubung mit dem Edelgas Argon bzw. einer Vorbetäubung mit
Argon?

8. Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, die Praxis der CO2-Betäubung
unter Tierschutzgesichtspunkten zu evaluieren und ggf. die derzeitige Praxis
zu verbieten?

Berlin, den 1. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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