BT-Drucksache 16/2203

Europäische Transparenzinitiative aktiv unterstützen

Vom 11. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2203
16. Wahlperiode 11. 07. 2006

Antrag
der Abgeordneten Markus Löning, Hans-Michael Goldmann, Michael Link
(Heilbronn), Christian Ahrendt, Dr. Werner Hoyer, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Europäische Transparenzinitiative aktiv unterstützen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Europäische Kommission hat am 8. November 2005 eine Transparenz-
initiative ergriffen und am 3. Mai 2006 das Grünbuch Europäische
Transparenzinitiative u. a. mit dem Ziel vorgelegt, die Informationen über die
nationalen Empfänger von EU-Geldern offen zu legen.

Etwa 80 Prozent des EU-Haushalts, insbesondere die Mittel für die Struktur-
fonds und der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik unterliegen jedoch der
„gemeinsamen Verwaltung“, so dass die von der EU bereitgestellten Mittel
nicht durch EU-Institutionen, sondern durch die Mitgliedstaaten selbst verwal-
tet und an die Empfänger weitergeleitet werden. Eine bindende Verpflichtung
der Mitgliedstaaten, der Öffentlichkeit Informationen über die Empfänger der
finanziellen Zuwendungen zu geben, besteht derzeit nicht. Die Transparenz-
initiative der Kommission stößt somit an die Grenzen der freiwilligen Zusam-
menarbeit durch die Mitgliedstaaten.

Vor allem auf Initiative von Nichtregierungsorganisationen wurden in den letz-
ten Jahren in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits die notwendigen Maßnahmen
getroffen, um Informationen über die Empfänger finanzieller Zuwendungen der
Europäischen Union zu veröffentlichen. So gilt zum Beispiel in Dänemark das
Personendatenschutzgesetz (Persondataloven) sowie das Gesetz zum Zugang

zu öffentlichen Verwaltungsakten („Offentlighedsloven“), das den Zugang zu
allen elektronischen Informationen gewährt.

Vergleichbare Regelungen gibt es bisher in elf Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union, unter anderem in Großbritannien, den Niederlanden und
Estland. In weiteren Ländern werden entsprechende Maßnahmen derzeit dis-
kutiert oder befinden sich vor der Umsetzung.

Drucksache 16/2203 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Transparenz von Verwaltungshandeln muss oberste Maxime sein, um Miss-
brauch von Steuermitteln zu bekämpfen und das Vertrauen der Bürger in staat-
liches Handeln zu stärken. Die Steuerzahler haben einen Anspruch darauf, die
Verwendung von öffentlichen Mitteln nachvollziehen zu können. Die Euro-
päische Kommission schlägt nach den Ereignissen und Vorwürfen der letzten
Jahre eine möglichst weitgehende Transparenz beim Umgang mit europäischen
Mitteln vor, um beschädigtes Vertrauen in ihre Arbeit wieder aufzubauen. Der
Deutsche Bundestag begrüßt dies und unterstützt die Kommission bei diesem
Ziel.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich aktiv für die Umsetzung der in der Transparenzinitiative verfolgten
Ziele einzusetzen;

2. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern dafür zu sorgen, dass anfragen-
den Bürgern die notwendigen Informationen über Empfänger von finanziel-
len Zuwendungen der EU vorliegen;

3. Daten über die Identität der Empfänger sowie Gegenstand, Dauer und Summe
der finanziellen Zuwendungen vollständig und in einer für die Öffentlichkeit
verständlichen Form bereitzustellen und dabei darauf zu achten, dass die
Balance zwischen Interesse der Öffentlichkeit und dem Schutz personen-
bezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewahrt
bleibt;

4. die Behörden zu verpflichten, genau zu begründen, wenn Daten über finan-
zielle Zuwendungen der EU im Einzelfall nicht veröffentlicht werden kön-
nen;

5. ein Internetportal im Benehmen mit den Bundesländern und der Euro-
päischen Union zur Veröffentlichung und Abfrage dieser Informationen ein-
zurichten.

Berlin, den 27. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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