BT-Drucksache 16/2187

Strafverfolgung von Verantwortlichen für Kriegsverbrechen in Italien und Entschädigungszahlungen für italienische Militärinternierte

Vom 6. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2187
16. Wahlperiode 06. 07. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Jan Korte, Kersten Naumann,
Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE.

Strafverfolgung von Verantwortlichen für Kriegsverbrechen in Italien
und Entschädigungszahlungen für italienische Militärinternierte

Nachdem im Sommer 1943 die Mussolini-Regierung gestürzt worden und Italien
aus dem Kriegsbündnis mit dem Deutschen Reich ausgeschert war, wurden über
600 000 italienische Soldaten in deutsche Gefangenschaft genommen. Ihnen
wurde der Status als Kriegsgefangene verweigert, sie galten vielmehr als „Itali-
enische Militärinternierte“ (IMI). „Damit wurde den Gefangenen der Schutz der
Genfer Konvention verweigert. Sie waren jeder Willkür ausgesetzt“, beschreibt
der Freiburger Historiker Gerhard Schreiber die Situation dieser Gefangenen
(taz, 19. Februar 2004). Die Sterblichkeitsrate war aufgrund der Haftbedingun-
gen extrem hoch.

Die Gefangenen mussten Zwangsarbeit leisten, mehrere Zehntausend wurden in
der Rüstungsindustrie oder für andere, direkt mit militärischen Zwecken verbun-
dene Arbeiten eingesetzt, was nach den Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts
ebenfalls widerrechtlich war.

Obwohl den italienischen Gefangenen weder formal noch materiell der Status
von Kriegsgefangenen zuerkannt wurde, haben sie bis heute keine Entschädi-
gung erhalten. Entsprechende Anträge an die Stiftung Erinnerung, Verantwor-
tung und Zukunft wurden abgelehnt, eine dagegen gerichtete Verfassungs-
beschwerde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28. Juni 2004
wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Eine zentrale Rolle spielte dabei
ein im Juli 2001 erstelltes Gutachten des an der Humboldt-Universität zu Berlin
lehrenden Rechtswissenschaftlers Christian Tomuschat, das im Auftrag des
BMF erstellt worden war. Darin wird die Umwandlung des Status der IMI in
Zivilisten für völkerrechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Das Gutachten
geht demzufolge von der fiktiven Annahme aus, die IMI seien rechtlich Kriegs-
gefangene geblieben, obwohl ihnen deren Rechte verweigert worden sind. Als
Kriegsgefangene jedoch sind sie laut Stiftungsgesetz von Entschädigungszah-
lungen ausgeschlossen.

An dieser Entscheidung ist heftige Kritik geübt worden. Der überlebende ehe-
malige IMI Serafino Gasperini erklärte im Deutschlandfunk in einer Sendung

vom 25. Juni 2002:

„Die deutsche Entscheidung halte ich für skandalös. Wenn sie uns als Kriegsge-
fangene behandelt hätten, dann wäre ja alles okay gewesen. Aber sie haben uns
nicht als Kriegsgefangene behandelt. Wir waren Sklaven. Daher ist das deutsche
Rechtsgutachten, wonach wir keine Zwangsarbeiter waren, nicht korrekt.“

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Der Historiker Gerhard Schreiber kritisierte in der gleichen Sendung ebenfalls
die Argumentation des Gutachters als „zynisch gegenüber den Betroffenen und
außerhalb der historischen Realität. Er berücksichtigt einfach nicht die Wirklich-
keit […]. Für mich ist das ein Skandal und ich habe den Eindruck, dass es[s] sich
dabei um eine große Heuchelei handelt; dass man auf diese Weise der Verpflich-
tung entgehen will, die Italiener zu entschädigen […]“.

Der Rechtsanwalt Joachim Lau bezeichnet dieses Verfahren als „eine äußerst
bedenkliche Verdrehung der rechtshistorischen Tatsachen“ (junge Welt, 24. Juli
2004).

In Italien dagegen hat sich eine andere Rechtslage entwickelt; so hat der italie-
nische Kassationsgerichtshof in Rom im Jahr 2004 entschieden, dass in Italien
Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht wer-
den können, da bei internationalen Verbrechen der Grundsatz der Staatenimmu-
nität nicht gelte (DER SPIEGEL 41/2004).

Zehntausende Überlebende warten bis heute auf eine Entschädigung; angesichts
ihres hohen Alters ist eine rasche Regelung unbedingt erforderlich.

Völlig unzureichend ist auch die politische und juristische Aufarbeitung der
Kriegsverbrechen, die zwischen 1943 und 1945 von deutschen Truppen in
Italien verübt worden sind. In diesem Zeitraum wurden mindestens 150 Mas-
saker verübt.

Zuletzt wurden im Juni 2005 zehn ehemalige SS-Angehörige wegen der Ermor-
dung von Bewohnern des Toscana-Dorfes Sant´Anna zu lebenslänglicher Haft
verurteilt. Dem Massaker waren am 12. August 1944 560 Kinder, Frauen und
alte Männer zum Opfer gefallen. Die Verurteilten leben alle in der Bundesrepu-
blik Deutschland. Gegen sie wird erst seit dem Jahr 2002 von der Staatsanwalt-
schaft Stuttgart ermittelt. Der Verein der Opfer von Sant´Anna hat die Rechts-
anwältin Gabriele Heinecke beauftragt, Einsicht in die Ermittlungsunterlagen zu
nehmen und im Fall der Anklageerhebung die Nebenklage zu betreiben. Dem
Akteneinsichtsbegehren wurde über mehrere Monate hinweg seitens der Staats-
anwaltschaft mit wechselnden Begründungen bis heute nicht stattgegeben, wie
die Rechtsanwältin den Fragestellern mitgeteilt hat. Erst Anfang Juni dieses
Jahres konnte die Anwältin die Akten einsehen.

Unterlagen zu deutschen Kriegsverbrechen sind in Italien unter anderem im so
genannten „Schrank der Schande“ enthalten, der 1995 am Sitz der italienischen
Militärgeneralstaatsanwaltschaft in Rom geöffnet wurde. Seither wurden rund
700 Akten an zuständige Militärstaatsanwaltschaften geleitet.

Die Zahl der bis heute durchgeführten Ermittlungs- und Strafverfahren, sowohl
jene in Italien als auch in Deutschland, steht in keinem Verhältnis zur Dimension
des vom Dritten Reich geführten Vernichtungskriegs. Die geringe Zahl der
Verfahren dokumentiert das Fehlen einer systematischen Aufarbeitung dieser
Verbrechen sowohl in juristischer als auch politischer Hinsicht. Dieser fehlende
Wille zeigt sich auch in der unzureichenden Kooperation der deutschen Behör-
den mit italienischen Stellen, wie oben im Fall der abgelehnten Akteneinsicht
beispielhaft beschrieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Italienische Militär-Internierte (IMI)

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Haager
Landkriegsordnung individuelle Entschädigungen für Verletzungen des
Abkommens zwar nicht zwingend vorschreibt, aber gleichwohl zulässt, und
wenn nein, warum nicht?

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2. Ist den IMI nach Auffassung der Bundesregierung der Status als Kriegs-
gefangene incl. der damit verbundenen Rechte vom Deutschen Reich tat-
sächlich gewährt worden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auf-
fassung?

3. Muss nach Auffassung der Bundesregierung bei der Frage, ob die italieni-
schen Gefangenen als Kriegsgefangene zu betrachten seien, außer ihrer
formaljuristischen Stellung nicht auch deren tatsächliche materielle Situa-
tion herangezogen werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Stellung hierzu?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die italieni-
schen Militärinternierten faktisch nicht als Kriegsgefangene behandelt wur-
den, und wenn nein, warum nicht?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Behandlung der italieni-
schen Militärinternierten schweres Unrecht war, und wenn ja, warum lehnt
sie deren Entschädigung bisher ab?

6. Wie viele ehemalige IMI sind heute nach Kenntnis der Bundesregierung
oder nach Angaben der italienischen Regierung bzw. italienischer Opferver-
bände noch am Leben?

7. Treffen die Angaben von Rechtsanwalt Joachim Lau gegenüber den Frage-
stellern zu, denen zufolge von 110 000 Anträgen italienischer Zwangsarbei-
ter bei der Internationalen Organisation für Migration 100 000 abgelehnt
wurden?

8. Wie viele Klagen wie vieler ehemaliger IMI auf Entschädigung sind derzeit
eingereicht

a) vor deutschen Gerichten,

b) vor ausländischen Gerichten (bitte nach Ländern auflisten),

c) vor internationalen Gerichtshöfen?

9. Wie haben sich diese Gerichtsverfahren aus Sicht der Bundesregierung
entwickelt, und welche Position vertritt die Bundesregierung in diesen Ver-
fahren?

10. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung ein Verfahren vor dem Kassa-
tionsgerichtshof in Rom entwickelt, in dem es unter anderem um die Frage
der Staatenimmunität ging?

a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung?

b) Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus
diesem Urteil?

11. Wie viele Arbeitsstunden wurden von den IMI in deutscher Gefangenschaft
erbracht, wie viele davon in der Rüstungsindustrie?

12. Welches Entgelt wäre für die gesamte Dauer der Zwangsarbeit für sämtliche
IMI insgesamt ungefähr zu zahlen gewesen, wären die Arbeitskräfte nach
den damals üblichen Löhnen bezahlt worden?

13. Wie hoch ist die Summe, die das Deutsche Reich und die Industrie einge-
spart haben, indem sie diese Zwangsarbeiter eingesetzt haben (unter Ein-
rechung der seither anzurechnenden Zinsen)?

14. Trifft es zu, dass für die zur Zwangsarbeit gezwungenen Italienischen Mili-
tärinternierten Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, diese aber bis
heute nicht an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden, und wenn ja,
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?

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15. Falls die Bundesregierung keine Kenntnis zu den vorangegangenen Fragen
hat, beabsichtigt sie, sich Kenntnisse dazu zu beschaffen, um dieses Verbre-
chen aufzuarbeiten und Entschädigungen zu gewähren, und wenn nein,
warum nicht?

16. Erwägt oder beabsichtigt die Bundesregierung, den überlebenden ehema-
ligen IMI eine Entschädigung zukommen zu lassen und diesbezüglich in
Verhandlungen mit den Opferverbänden einzutreten, und wenn ja, was kon-
kret will sie unternehmen und bis wann?

II. Entschädigung für Überlebende und Angehörige von Massakern und Straf-
verfolgung der Täter

17. a) Wie viele Massenerschießungen von Zivilisten, Partisanenverdächtigen,
gefangenen oder sich ergebenden Soldaten haben deutsche Truppen zwi-
schen 1943 und 1945 in Italien vorgenommen (bitte einzeln auflisten)?

b) Wie viele Massenerschießungen an italienischen Kriegsgefangenen bzw.
IMI haben deutsche Truppen außerhalb Italiens vorgenommen (bitte ein-
zeln auflisten)?

c) Wie sind diese Massenerschießungen nach Auffassung der Bundesregie-
rung aus völkerrechtlicher Sicht zu bewerten?

18. Wie viele Entschädigungsklagen sind derzeit wegen Kriegsverbrechen und
Massakern in Italien vor deutschen und italienischen sowie weiteren
Gerichten anhängig, um welche Kriegsverbrechen geht es dabei, was ist
Gegenstand der Klage, und welche Position nimmt die Bundesregierung
hierzu ein (bitte jeweils nach Art, Ort und Datum des Kriegsverbrechens
aufschlüsseln)?

19. Wurden bisher Entschädigungszahlungen an Überlebende oder Angehörige
von Deutschen begangener Massaker in Italien geleistet, wenn ja, welche,
wenn nein, warum nicht?

20. Wie viele Opfer deutscher Kriegsverbrechen in Italien sind nach Kenntnis
der Bundesregierung sowie nach Angaben italienischer Opferverbände heute
noch am Leben?

a) Wie viele von diesen haben Entschädigungszahlungen von der Bundes-
republik erhalten und in welcher Höhe?

b) Wie viele von diesen haben keine Entschädigungszahlungen von der
Bundesrepublik Deutschland erhalten und warum nicht?

c) Beabsichtigt die Bundesregierung, (weitere) Entschädigungszahlungen
zu leisten, wenn ja, was plant sie konkret, wenn nein, warum nicht?

21. Wie viele Opfer deutscher Kriegsverbrechen in Italien sind nach dem 8. Mai
1945 verstorben, ohne jemals eine Entschädigung von der Bundesrepublik
Deutschland erhalten zu haben?

22. Falls die Bundesregierung zu den vorangegangenen Fragen keine Erkennt-
nisse hat, warum hat sie keine Erkenntnisse hierzu, beabsichtigt sie, sich
welche zu beschaffen, und wenn nein, warum nicht?

23. a) Welche rechtskräftigen Urteile gegen deutsche Verantwortliche an
Massakern in Italien hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nach
1945 vor deutschen Gerichten gegeben (bitte einzeln auflisten)?

b) Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Mas-
sakern wurden nach 1945 gegen wie viele Personen eröffnet und ohne
Verurteilung der Beschuldigten wieder eingestellt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2187

c) Aus welchen Gründen erfolgten die Einstellungen dieser Verfahren (bitte
nach Gründen auflisten)?

d) Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit in der Bundesrepublik
Deutschland wegen Kriegsverbrechen in der Zeit des Zweiten Weltkriegs
geführt?

24. Welche rechtskräftigen Urteile gegen deutsche Verantwortliche an Massa-
kern in Italien hat es nach Kenntnis der Bundesregierung vor italienischen
Gerichten gegeben (bitte einzeln auflisten)?

a) Wie viele davon ergingen in Abwesenheit?

b) Wie viele der noch lebenden Verurteilten haben bislang ihre Strafe nicht
angetreten und warum?

c) Wie viele der noch lebenden Verurteilten, die ihre Strafe bislang nicht an-
getreten haben, halten sich in Deutschland auf (bitte detailliert darlegen)?

d) Was unternehmen die deutschen Justizbehörden, um diese Täter zur
Verantwortung zu ziehen?

25. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass manche Kriegs-
verbrecher in Deutschland bis heute unbestraft geblieben sind?

26. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass italienische Gerichte
das Hauptverfahren gegen die Verantwortlichen des Massakers in Sant´Anna
abgeschlossen haben, während die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit nunmehr
rund vier Jahren nicht über ein Ermittlungsverfahren hinauskommt, und teilt
sie die Ansicht der Fragesteller, hier liege ein gravierendes Versagen der deut-
schen Justiz vor?

27. a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein italienisches Gericht im Jahr
2005 Verantwortliche des Massakers in Sant´Anna wegen Mordes verur-
teilt hat?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die noch lebenden Täter allesamt
in der Bundesrepublik leben, und wenn ja, wie bewertet sie den Umstand,
dass die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden?

28. Ist die Bundesanwaltschaft gemäß § 120 i. V. m. 142a des Gerichtsverfas-
sungsgesetzes (GVG) mit Ermittlungen von Kriegsverbrechen in Italien
betraut worden, und wenn ja:

a) in welchen Fällen?

b) In welchen Fällen ist bislang eine Anklageerhebung erfolgt?

c) Was unternimmt die Bundesregierung, um der Gefahr zu begegnen, dass
durch unkoordinierte Aufnahme von Ermittlungen durch die einzelnen
Staatsanwaltschaften der Länder eine systematische Aufarbeitung von
Kriegsverbrechen und Massakern in Italien erschwert wird?

29. Ist den Überlebenden oder Angehörigen der deutschen Kriegsverbrechen
und Massaker in Italien in den Fällen der Aufnahme von Ermittlungen durch
deutsche Justizbehörden diese Tatsache stets bekannt gemacht worden?

30. Sind die Überlebenden oder Angehörigen über ihre rechtlichen Möglichkei-
ten der Teilhabe an dem Verfahren in der BRD stets unterrichtet worden,
und wenn nein, in welchen Fällen nicht und warum nicht?

31. Welche Schritte haben deutsche Justizbehörden bei Ermittlungen wegen in
Italien begangener Kriegsverbrechen und Massakern unternommen, die
Überlebenden oder Angehörigen in die Verfahren mit einzubeziehen und sie
über Möglichkeiten der Teilhabe daran zu informieren?

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a) Wie bewertet die Bundesregierung die Kenntnis der Überlebenden und
Angehörigen über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten an solchen Verfah-
ren?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen, um Überlebende und An-
gehörige von Deutschen begangener Kriegsverbrechen über ihre Rechte
in den Verfahren besser aufzuklären, und wenn ja, was plant sie konkret,
wenn nein, warum nicht?

32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine juris-
tische Aufarbeitung von Deutschen begangener Kriegsverbrechen bislang
nicht ausreichend stattgefunden hat, und will sie Maßnahmen ergreifen,
um die noch nicht aufgearbeiteten Fälle einer Erledigung zuzuführen, und
wenn ja:

a) was will die Bundesregierung konkret unternehmen?

b) Welche Mittel sollen dafür bereitgestellt und wie sollen diese eingesetzt
werden?

33. Hat die Bundesregierung Mittel zur Verfügung gestellt, um nach der Öff-
nung des so genannten Schranks der Schande in Italien die darin liegenden
Akten aufzuarbeiten bzw. die italienischen Behörden bei der Aufarbeitung
zu unterstützen, wenn ja, in welchem Umfang und für welche Zwecke, wenn
nein, warum nicht?

a) Hat die Bundesregierung den italienischen Behörden entsprechende An-
gebote unterbreitet, und wenn ja, wann, welcher Art waren die Angebote,
und wie haben die italienischen Behörden darauf reagiert?

Wenn keine solchen Angebote gemacht wurden: warum nicht?

b) Beabsichtigt die Bundesregierung, weiterhin bzw. in Zukunft Mittel be-
reitzustellen, um die italienischen Behörden bei der Aufarbeitung der
Kriegsverbrechen zu unterstützen, und wenn ja, was plant sie konkret,
wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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