BT-Drucksache 16/2144

Prüfungstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Vom 29. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2144
16. Wahlperiode 29. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn),
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia
Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Prüfungstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Prüfungstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) ist in letzter Zeit wiederholt Gegenstand kritischer Presseberichte ge-
wesen. So wurden im Rahmen der Sanierung der Allgemeinen Hypotheken
Bank Rheinboden Vorwürfe gegen die BaFin erhoben (FINANCIAL TIMES
DEUTSCHLAND vom 22. Juni 2006, S. 19).

Zuvor wurde im Rahmen des Betrugsfalles der Heros-Gruppe berichtet, dass es
bei der Einzelfallbearbeitung der Umsetzung der Erlaubnispflicht für Finanz-
transfergeschäfte (§ 1 Abs. 1a Nr. 6 des Kreditwesengesetzes) seit dem 1. Januar
1998 in Bezug auf Geldtransportunternehmen durch die BaFin zu jahrelangen
Verzögerungen gekommen ist und noch kein Konzept vorliegt, wie die acht
Jahre alten Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) umgesetzt werden
können (Handelsblatt vom 7. Juni 2006, S. 24 f.).

Die Bankenverbände halten laut einem Bericht des Handelsblatts vom 19. Juni
2006 (S. 23) die Prüfungspraxis der BaFin für übertrieben und sehen einen Wett-
bewerbsnachteil im Vergleich zur europäischen Konkurrenz.

Der Korruptionsfall innerhalb der BaFin (Handelsblatt vom 20. April 2006,
S. 23) wirft die Frage der Haftung und der Vollfinanzierung der Aufsicht durch
die Beaufsichtigten auf.
Die Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die Finanzaufsicht
durch die BaFin auf das notwendige Maß zurückzuführen: „Zur Erleichterung
der Kreditvergabe durch die Banken werden wir auch die Regulierung der
Finanzaufsicht auf das notwendige Maß zurückführen. Die Aufsicht der Kredit-
wirtschaft durch die BaFin ist zeitnah in 2006 anhand eines Erfahrungsberichtes
zu bewerten. In diesem Bericht soll eine Bewertung seitens der Marktteilnehmer

Drucksache 16/2144 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sowie des Überganges zur 100-prozentigen Kostenübernahme durch die
Kreditinstitute erfolgen. Auf der Grundlage dieses Berichts wird die Rechts- und
Fachaufsicht des BMF verstärkt und gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung
der BaFin an den Prüfkosten zur Hebung von Effizienzreserven eingeführt.“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 16).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung bereits konkrete Pläne, die Finanzaufsicht durch
die BaFin, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auf das notwendige Maß zu-
rückzuführen?

2. Falls nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung, diese Pläne zu erarbei-
ten?

3. Wann wird die im Koalitionsvertrag angesprochene Bewertung der BaFin
anhand eines Erfahrungsberichts voraussichtlich vorliegen?

4. Wann wird dieser Bericht den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur
Verfügung gestellt?

5. Wie viele und welche Marktteilnehmer werden für den Erfahrungsbericht
befragt?

6. Von wem wird die Befragung durchgeführt?

7. Ist auch die Zusammenarbeit von BaFin und Deutscher Bundesbank gemäß
§ 7 KWG Gegenstand des Berichts?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vollfinanzierung der BaFin durch die
Beaufsichtigten insbesondere vor dem Hintergrund des Korruptionsfalls bei
der BaFin?

9. Wann plant die Bundesregierung, über die im Koalitionsvertrag angespro-
chene Selbstbeteiligung der BaFin zur Hebung von Effizienzreserven zu
entscheiden?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, aufsichtsfremde Aufgaben
(z. B. Geldwäschebekämpfung, Kontoabrufverfahren) künftig staatlich zu
finanzieren?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufsichtsintensität durch die BaFin
im Vergleich zu anderen EU-Ländern, insbesondere Österreich?

12. Inwieweit hat sich die Qualität der Aufsicht durch die BaFin parallel zur
Ausweitung des Budgets (Ist 2003: 91,5 Mio. Euro, Soll 2006: 126,8 Mio.
Euro) in gleichem Maße entwickelt?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Ertrag der Sonderprüfungen nach
§ 44 KWG?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der BaFin bezüglich der
Sanierung der Allgemeinen Hypotheken Bank Rheinboden (AHBR)?

15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die BaFin in Kauf ge-
nommen hat, dass beim Verkauf der AHBR an den Finanzinvestor Lone Star
die Inhaber von Genussscheinen ihr Kapital verloren haben?

16. Hat die BaFin bereits vor dem Jahr 2001 nichts dagegen unternommen, dass
die AHBR Derivategeschäfte unternahm, die gegen das Hypothekenbank-
gesetz verstießen?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorwürfe, die BaFin habe jahrelang dazu
beigetragen, die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse der AHBR zu ver-

tuschen und die Anleger in die Irre zu führen (FINANCIAL TIMES
DEUTSCHLAND vom 22. Juni 2006, S. 19)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2144

18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Erlaubnispflicht für
Finanztransfergeschäfte (§ 1 Abs. 1a Nr. 6 des Kreditwesengesetzes) seit
dem 1. Januar 1998 in Bezug auf Geldtransportunternehmen, und inwieweit
sieht sie Handlungsbedarf seitens der Deutschen Bundesbank, der Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Bundesregierung?

19. Wie begründet die Bundesregierung die Verzögerung der Einzelfallbearbei-
tung der BaFin und der Deutschen Bundesbank in diesem Zusammenhang?

20. Hätte die BaFin in den nicht abgeschlossenen Verfahren nach der gesetz-
lichen Regelung Erlaubnisse gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG erteilen kön-
nen?

21. Wann erwartet die Bundesregierung einen Abschluss der noch ausstehenden
Verfahren, und hält sie die Verfahrensdauer für angemessen?

22. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein Lösungskonzept für die
noch nicht abgeschlossenen Verfahren aussehen?

Berlin, den 29. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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